Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Konzessionsabgabe
nomos:
--- Zitat ---Original von tangocharly
Mir wird übel, wenn ich mit ansehe, wie schlampig diese explosive Materie gehandelt wird, solange die breite Masse \"Gaskunde\" nur die Klappe hält und zahlt.
--- Ende Zitat ---
@tangocharly, die \"Gaskunden\" zahlen und halten die \"Klappe\". Das ist der Grund, dass es solche \"Regelungen\" wie diese \"Konzessionsabgabe\" überhaupt gibt. Nicht nur diese künstlichen Unterschiede sind ein Unding, die gesamte sogenannte \"Abgabe\" ist es.
Sie muss weg!
Mir wird übel, wenn ich sehe, dass dieser Antrag nicht nur vom Fraktionsvorsitzenden der SPD, sondern auch vom stellvertretenden Petitionsausschussvorsitzenden MdL Haas eingebracht wurde. Dieser MdL Haas war Berichterstatter bei der Petition gegen die überhöhten Gewinne kommunaler Versorgungsunternehmen (Stadtwerke) siehe hier.
Die Lobby mit den Doppel- und Mehrfachmandaten im Landtag funktioniert wie geschmiert.
Jetzt beginnt zaghaft der Wettbewerb bei Gas mit den logischen Auswirkungen bei der Konzessionsabgabe. So ist die halt von den Politikern gestrickt worden! Das erste was diesen Genossen einfällt, ist diese umstrittenen Einnahmen für die Kommunen weiter in voller Höhe zu sichern und damit das bisschen Wettbewerb schon wieder zu behindern.
Der Grüne OB Palmer möchte ebenfalls weiter Millionengewinne sichern und organisiert die Koordination von Stadtwerken (36 Vertreter von Kommunen haben sich beteiligt). Gegen eine Koordination ist nichts einzuwenden, im Gegenteil, wenn damit der Zweck für die Daseinsvorsorge und die Verpflichtung nach dem EnWG §§ 1 und 2 verfolgt wird. Der vielfache Verkauf der Stadtwerke oder Teilen davon wurde allerdings überwiegend zur zweckfremden Finanzierung betrieben, mit Wettbewerbsdruck hatte das weniger zu tun. Die Verbraucher und Bürger werden hier von ihren Bürgermeistern hinters Licht geführt. OB Palmer und seinen Kollegen sollten die Energieverbraucher deutlich machen, dass Stadtwerke und Strom- und Gasrechnungen keine Quellen für das Füllen des Stadtsäckels sind.
siehe hier Landesschau vom 16.4.08
siehe hier Südwestpresse
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tangocharly:
OK, Sie sprechen mir aus der Seele.
Wenn die Kommunen so dringend auf diese
Mittel angewiesen sind, dann sollten sie sich
auch nicht wundern, wenn sie demnächst mit
den Mehrausgaben an Wohngeld und Hartz-IV
belastet werden (oder wenn alle Verbraucher
im \"Substitutionswettbewerb\" aufgehen und
(statt Gas) wärmere Socken und Pullover einkaufen.
Und noch etwas:
Die Wetterfahnen auf dem Landtagsgebäude
hat man wieder abgebaut
und sie statt dessen
im Plenarsaal montiert -
der besseren Effektivität wegen ;)
RuRo:
@tangocharly
Es gibt einen Versorger, kein Stadtwerk, der in einer Kommune bis 25.000 EW folgende KA-Abrechnung vorlegt:
Tarifkunden 100 Tsd. kWh
Sondervertragskunden 44 Mio. kWh
Das ist Fakt, kein Zahlenspiel, ich habe die Abrechnung gesehen.
Darauf setzte ich unseren Jahresverbrauch an und kam zu dem Schluss, dass es max. 10 Tarifkunden in unserer Kommune geben kann. Ich kenne persönlich aber deutlich mehr Haushalte, die zum gleichen Tarif wie wir abgerechnet werden, demnach Sondervertragskunden sein müssten.
Sollte der Versorger seine 315-Kunden verklagen, wird er die Verbraucher in der Klage wohl als Tarifkunden behandeln, insbesondere nach dem tollen BGH-Urteil vom Juni 2007. Daher auch meine Frage im EON-Edis-Thread (ich gebe zu, ich habe den Konzessionsabgaben-Thread vorher nicht gelesen, sonst hätte ich gleich hier geantwortet – mea culpa).
Es wäre ein Unding, wenn der Begriff des Haushaltskunden nach Gutdünken des Versorgers ausgelegt werden könnte.
Ich sehe in § 3 Satz 1 Nr. 22 immer noch 2 Fallvarianten. Mir erschliesst sich auch nicht offensichtlich, was hier als Fakt gehandelt wird = Haushaltskunden in der Grundversorgung verbrauchen nie mehr als 10.000 kWh Gas, ansonsten sind es Sondervertragskunden.
Nachdem nicht überall drin ist, was drauf steht, wäre die Erfüllung des § 4 Abs. 1 Satz 1 KAV durch den Versorger ein Ansatz. Da weder in den Preisblättern noch in der Jahresrechnung die Konzessionsabgabe als Wert zum jeweiligen Tarif angegeben wird, bleibt diese Hilfe vorenthalten.
Netznutzer:
Woher kennen Sie die Abrechnung des Netzbetreibers mit den Lieferanten?, diese ist massgeblich für die KA-Abrechnung mit dem KA-Vergeber. Wie die Lieferanten mit Ihren Kunden abrechnen, ist sekundär. Meines Wissens sind Endpreise immer Komplettpreise, die Steuern, Abgaben usw. enthalten, bei HH-Kunden ohne Ausweis der Höhe. Was jedoch richtig ist, dass der Lieferant dem Netzbetreiber mitteilt, wer ein HH-Kunde ist, bzw. wer nicht.
HH-Kunden in der Grundversorgung verbrauchen soviel sie wollen, sie bleiben HH-Kunden. Anders bei Gewerbekunden. Diese sind bis 10.000 kWh HH-Kunden, über 10.000 kWh keine. Hier kann man durchaus den Standpunkt vertreten, dass bei Gewerbekunden mit einem Jahresverbrauch über 10.000 kWh immer Sondervertragskunden sind.
Gruß
NN
RuRo:
@Netznutzer
Ich habe mir die Daten der KA-Abrechnung bei der Kommune erfragt und zeigen lassen :tongue:
Fragen hilft oftmals weiter, als man im Vornherein denkt. Insbesondere weil der Fragende meist unterstellt , dass der Gegenüber in gleicher Art und Weise denkt, was aber meist nicht der Fall ist :P
Mir ist klar, wie sich der Gaspreis zusammensetzt. Der 2. Absatz deckt sich mit meiner rechtlichen Auffassung, wird hier im Forum aber teilweise anders dargestellt, was mich irritiert.
Ich sehe da auch noch § 41 Abs. 1 EnWG2005. Liegen die Voraussetzungen insgesamt vor, bin ich Haushaltskunde ausserhalb der Grundversorgung = Sondervertragskunde.
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