Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Konzessionsabgabe

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Netznutzer:

--- Zitat ---Ohne Vertrag gibt es jedenfalls keine Rechtsgrundlage. Konzessionsabgaben sind entgegen ihrer Bezeichnung keine Abgaben, sondern bürgerlich-rechtliche Verträge "eigener Art".
--- Ende Zitat ---

Mit jeder Vergabe der Konzession wird die KA vertraglich geregelt. Es ist furzegal, ob ein G4-Konzern oder ein Gemeindewerk diese für i.d.R. 20 Jahre erhält, die Inhalte sind klar.

Gruß

NN

RR-E-ft:
Es lässt sich vertraglich auch eine Unentgeltlichkeit der sog. Konzession vereinbaren.

PLUS:

--- Zitat von: RR-E-ft am 22. Mai 2013, 23:12:18 ---Es lässt sich vertraglich auch eine Unentgeltlichkeit der sog. Konzession vereinbaren.

--- Ende Zitat ---
So ist es, z.B. Eibelstadt (glücklich wurde man damit bei dieser total absurden Verordnung aber auch nicht.
Eibelstadt:
Die Stadt ist die einzige Kommune im Gasverbundgebiet der Stadtwerke Würzburg, die auf ihre Konzessionsabgabe verzichtet. Tatsächlich erschien in den Rechnungen der Eibelstadter nie das Wort "Konzessionsabgabe", wie in anderen Orten. So waren die Stadträte und die Gaskunden stets der Auffassung, dass für Eibelstadt ein reduzierter Gaspreis berechnet wurde. Bis man feststellte, dass dem nicht so ist. Die Stadtwerke teilten auf Anfrage mit, dass der Verzicht der Konzessionsabgabe in die Gesamtkalkulation eingehe. Das Energieunternehmen sei nur zu einer Gesamtkalkulation verpflichtet. Das soll und muss der Gaskunde glauben, kontrollieren kann er es nicht.

Konzessionsabgabe löst sich in Luft auf!

und noch zur Erinnerung oder Entspannung ;):Total absurd

PLUS:
Bezug:
--- Zitat ---Es wird endlich Zeit dass die Quersubventionierung allgemeiner öffentlicher Aufgaben durch die Energieverbraucher aufhört.
--- Ende Zitat ---
http://forum.energienetz.de/index.php/topic,18287.msg100801.html#msg100801

Da muss noch viel mehr aufhören. Einfach mal genau hinsehen was die Energieverbraucher offen und versteckt so alles finanzieren. "Bananenrepublik" ist zwar ein hartes Urteil für unseren Staat, die Beispiele zur Tendenz dorthin lassen sich aber immer öfter finden. Was die kommunalen Lobbyverbände über die Verflechtung mit der Landes- und Bundespolitik da mit Salamitaktik übr die Jahre insgesamt geschaffen haben ist so ein Beispiel. Die rückwirkende Sanktion der Stadtwerkesonderregelung "steuerliche Quersubvention" war der Gipfel und kratzt gewaltig am Lack der Rechtsstaatlichkeit. So hat das auch der ehemalige Präsident des BFH gesehen.

Nach § 8 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung (AVBEltV) haben private Grundstückseigentümer für Zwecke der örtlichen Versorgung Leitungen etc. pp. unentgeltlich zuzulassen.

Angenommen, es wäre hier, im Gleichsatz wie auf den Flächen im öffentlich-rechtlichen (Gemein)-Eigentum, ebenfalls die Entgeltlichkeit ("Konzessionsabgabe") gang und gäbe, wer glaubt, dass der Private dieses Entgelt steuerfrei einnehmen dürfte?
PS
Z.B. so wird der Bürger und Verbraucher für blöd verkauft. Laut BFH rechtwidrig, dann ändert man halt nachträglich die Gesetze:
--- Zitat ---Durch die Verabschiedung des Jahressteuergesetzes wurde die Quersubventionierung für den öffentlichen Personennahverkehr auf eine rechtlich stabile Grundlage gestellt. Die SPD- Kreistagsfraktion begrüßt in ihrer Stellungnahme, dass es nunmehr weiterhin zulässig ist, dass die Ergebnisse aus dem defizitären Bereich des ÖPNV mit der gewinnträchtigen Energieversorgung verrechnet werden kann.
--- Ende Zitat ---
"Jahressteuergesetz schafft Rechtsicherheit" - "weiterhin zulässig"
Bemerkenswert, u.a. für die Kommunalpolitiker ist "steuerfrei" ein Synonym für "legal"
Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV), wohl als fachlich qualifiziert anzusehen, hat immer wieder auch zu Jahressteuergesetzen verfassungsrechtliche Zweifel angemeldet. Gehört wurden die Fachleute nicht!

Für rechtsstaatlich fragwürdig hält der Verband die oft wiederholte Praxis von Nichtanwendungserlassen und Nichtanwendungsgesetzen, um unerwünschte höchstrichterliche Rechtsprechung zu beseitigen. Verfassungsrechtlich bedenklich erscheint nicht nur dem Verband dazu, Änderungen dann für Vorjahre anzuwenden. Damit verstößt man gegen die strenge Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Rückwirkungsverbot.

Solche Praktiken gehen letztendlich zu Lasten der Verbraucher. Warum die Vertreter der Verbraucher da nicht genauer hinsehen und Widerstand leisten, ist mir unerklärlich.

Black:

--- Zitat von: Lothar Gutsche am 22. Mai 2013, 18:21:01 ---
Der User "Black" behauptet, es existierten keine gesetzlichen Vorgaben für die Höhe der Gewinne von Stadtwerken. Die Gewinne wären nur durch den Markt begrenzt, da bei zu hohen Preisen Kunden abwandern würden. Diese Behauptung unterschlägt, dass Stadtwerke, so weit sie sich noch mehrheitlich in öffentlicher Hand befinden, zum hoheitlichen Handeln der Kommune gehören und Teil der öffentlichen Verwaltung sind. Dadurch sind Stadtwerke unmittelbar an die Grundrechte gebunden und dürfen insbesondere durch ihre Preisgestaltung die Eigentumsrechte und Entfaltungsrechte ihrer Kunden nicht beeinträchtigen. Die Städte und Gemeinden dürfen sich nicht über das Instrument eines städtischen Betriebes in verfassungswidriger Weise Einnahmen verschaffen und gegen den Gleichheitsgrundsatz bei der Auferlegung öffentlicher Lasten verstoßen.
--- Ende Zitat ---

Der User Black weist Sie darauf hin, dass ein Stadtwerk, dass dem Kunden eine Rechnung für seinen Energieverbrauch auf Basis vertraglich vereinbarter Preise schickt und Bezahlung verlangt nicht hoheitlich sondern privatrechtlich handelt. Insoweit liegt gegenüber dem Kunden schon kein Grundrechtseingriff vor. Weiterhin ist weder der Energiepreis noch die Konzessionsabgabe eine öffentliche Last.

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