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Autor Thema: Konzessionsabgabe  (Gelesen 198639 mal)

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Offline ub40

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Konzessionsabgabe
« Antwort #270 am: 08. April 2010, 12:07:34 »
Ich habe mir auch die veröffentlichten Bilanzen des Versorgers angeschaut und immer nur Einnahmen aus Konzessionen und gewerblichen Schutzrechten gefunden, nie aber Abführungen. Der Versorger ist kein Stadtwerk, sondern in mehreren Landkreisen tätig.
Viele Heizgaskunden werden mit Sonderpreisprodukten beliefert, die immer von den allgemeinen Preisen abgesetzt sind. Prinzipiell würde ich annehmen, dass die Heizgaskunden als Sondervertragskunden hinsichtlich der Konzessionabgabe behandelt wurden, der Versorger schweigt sich dazu aber (wahrscheinlich mit Bedacht) aus.
Auf den Preisblättern steht immer nur \"es werden Höchstsätze nach KAB gezahlt\" ohne konkrete Zahlen.
Auch hier ist die Frage, ob man irgendwie an konkrete Informationen kommen kann oder vor Gericht einfordern kann!?!

Offline RuRo

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Konzessionsabgabe
« Antwort #271 am: 08. April 2010, 13:33:40 »
Wo der Abgabepflichtige den Kommunen, die vertraglich vereinbarten Auskünfte vorenthält, sieht er sich wohl bald mit einer Klage konfrontiert, siehe z.B. hier: Stadt klagt auf Konzessionsabgabe

Tun leider immer noch zu wenige Kommunen. Offenbar sind die Steuerausfälle noch überschaubar  :rolleyes:
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline ub40

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Konzessionsabgabe
« Antwort #272 am: 08. April 2010, 14:15:58 »
Es steht ja auf den uns zugesandten Preisblättern, dass Konzessionsabgaben gezahlt werden, aber eben nicht in Zahlen wieviel. Da nach KAV bei mehreren beliefertren Kommunen nur eine Formulierung wie \"es werden Höchstsätze gezahlt\" nötig ist, erfährt man nicht die konkrete Summe. Es gibt ja auch EVU, die nur in einer Stadt tätig sind und da erscheint auch teilweise die Angabe in Zahlen.
Ich glaube außerdem schon deshalb, dass in unserm Fall
Konzessionabgaben gezahlt werden, weil in unserer Zeitung erst unlängst wieder stand, das unsere Stadt und eine benachbarte neue langfristige Konzessionvertrage mit dem EVU abgeschlossen hat. Der Artikel enthielt ansonsten nichts Konkretes.
Schade also, dass die Antwort die aufgeworfenen Fragen nicht trifft....

Noch was anderes: Es ist hier und in anderen Threads teilweise der Eindruck entstanden, dass die EVU teilweise nur die niedrige Konzessionsabgabe für Gas-Sonderverträge zahlen, aber vor Gericht trotzdem behaupten können, dass es Tarifkunden seien. Wie geht das denn? Schließt das eine nicht das andere aus? Hier versagt wohl mein Verstand....

Offline RuRo

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Konzessionsabgabe
« Antwort #273 am: 08. April 2010, 20:12:53 »
@ub40
Zunächst mal hat diese Thematik soooooooooooo einen Bart. Bei Verwendung der \"Suchen\"-Funktion erhielten Sie viele einschlägige Antworten.

Es ist nicht erkennbar, worauf Ihre Fragestellung in neuer und erweiternder Weise abzielt.

Die Grundlage bildet das EnWG, ich meine es war § 46 vlt auch 48. Der zuständige Bundesminister hat in Abstimmung mit dem Bundesrat die Konzessionsabgabenverordnung (KAV) erlassen. Dort sind die Höchstbeträge nach Energieart und Einwohnerzahl geregelt. Auf dieser Basis schließen Kommunen mit Versorgern sog. Wegenutzungsverträge, übernehmen als Entgelt i.d.R. die Höchstbeträge der KAV. Das haben Sie ja erkannt.

Ferner ist dort geregelt, dass bei gemeindeübergreifender Belieferung die von Ihnen zitierte Formulierung absolut ausreichend ist. Was also wollen Sie?

Beim \"Suchen\" hätten Sie ausserdem erfahren, dass es bei der Streitigkeit Versorger/Verbraucher bzgl. des Kundenstatus überhaupt nicht auf die Höhe des KA-Satzes ankommt. Das Vertragsverhältnis ist nach objektiven Kriterien der Grundversorgung oder der Belieferung im Rahmen eines Sondervertrags zugehörig (LG Wiesbaden, LG Chemnitz).

Es ist Normalität, wo Sie etwas anderes erahnen wollen. Gehen Sie Ihre Kommune an und erfragen Sie beim zuständigen Sachbearbeiter die Abrechnungsmodalitäten. Sammeln Sie dazu entsprechende Veröffentlichungen in Online-Portalen der Printmedien - es gibt mehr als Sie glauben - die sich alle mit dieser Thematik befassen.

So wird sich ggf. die Erkenntnis bilden, dass die Antwort viel mehr Ihrer Fragen beantwortet hat, als Sie derzeit wahrnehmen.
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline tangocharly

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Konzessionsabgabe
« Antwort #274 am: 08. April 2010, 21:15:51 »
@ub40
Zitat
Noch was anderes: Es ist hier und in anderen Threads teilweise der Eindruck entstanden, dass die EVU teilweise nur die niedrige Konzessionsabgabe für Gas-Sonderverträge zahlen, aber vor Gericht trotzdem behaupten können, dass es Tarifkunden seien. Wie geht das denn? Schließt das eine nicht das andere aus? Hier versagt wohl mein Verstand....

Nein Ihr Verstand versagt nicht. Das Problem ist, wenn es so läge wie Sie vermuten, dann aber vielleicht von staatsanwaltschaftlichem Interesse.

Schließlich hat der Grimm\'sche Wolf, als er die Sieben Geißlein fraß, auch Teig und weißes Mehl auf seine Pfote gepudert, damit er später mit Wackersteinen sowohl im Bauch, als auch im Brunnen wieder aufwachen durfte.

Da ist nun die zitierte Gemeinde dran (siehe thread weiter oben). Doch wenn zwischen der Gemeinde und dem Stadtwerk das Prinzip \"Linke Tasche, rechte Tasche\" abläuft, dann ist es wohl ziemlich egal, wie die das Handhaben  --  es landet ja ohnedies in dem einen großen Sack (und alle sind es sich froh und lebten, wenn sie nicht gestorben sind, bis an ihr Lebensende  -  mit all dem vielen Geld, das eben nicht wie Wackersteine im Bauch zu liegen kömmt, weil es ja bereits ausgegeben ist, bevor es dort anlandet).
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Offline ub40

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Konzessionsabgabe
« Antwort #275 am: 09. April 2010, 11:03:00 »
Zu RuRo´Anmerkung:
Zunächst mal hat diese Thematik soooooooooooo einen Bart. Bei Verwendung der \"Suchen\"-Funktion erhielten Sie viele einschlägige Antworten.

Ja, sie haben in gewisser Weise Recht, tut mir leid. Ich habe schon die Suchfunktion des Forums verwendet und auch einiges gelesen, aber alles zu erfassen, ist inzwischen fast unmöglich (allein hier 14 Seiten). Auch gleitet das Thema manchmal so in Detailfragen ab, dass es dem Nicht-Juristen schwer fällt, überhaupt noch zu folgen.

Was die Gemeinde anbelangt: Tangocharly hat es auf den Punkt gebracht! Mglw. ist es der Gemeinde egal; die ist über die Stadtwerke anteilig am Gasversorger beteiligt und bekommt auch Gewinnausschüttungen. Der Bürgermeister ist Aufsichtsratsvorsitzender…
Ich werde trotzdem mal versuchen, bei der Stadt etwas heraus zu bekommen.

Zur Anmerkung von RuRo: „Beim \"Suchen\" hätten Sie ausserdem erfahren, dass es bei der Streitigkeit Versorger/Verbraucher bzgl. des Kundenstatus überhaupt nicht auf die Höhe des KA-Satzes ankommt. Das Vertragsverhältnis ist nach objektiven Kriterien der Grundversorgung oder der Belieferung im Rahmen eines Sondervertrags zugehörig (LG Wiesbaden, LG Chemnitz).“

Habe ich auch gelesen, ohne es zu begreifen. Warum soll ausgerechnet die KA kein objektives Kriterium sein? Wenn hier das EVU Sondervertrags-KA zahlt, aber ansonsten vor Gericht damit durchkommt, zu behaupten der Kunde sei trotzdem Tarifkunde, dann fällt mir dazu nichts mehr ein.
Ich sehe ein, dass es problematisch sein könnte, sich im Falle eines Rechtsstreites nur darauf zu berufen. Aber dass es darauf überhaupt nicht ankommen soll, das will mir nicht in den Kopf… Das hieße ja, man kann mit Verordnungen machen, was man will. Na dann, gute Nacht Deutschland!
Und was die sonstigen objektiven Kriterien für Sondervertragsverhältnisse angeht: Das ist doch ein Eiertanz! Viele EVU haben ständig ihre Produkte umbenannt, Bedingungen geändert, Automatismen angewandt; haben teilweise offensichtlich gar nicht durchschaut, was sie da treiben und welche Konsequenzen das für die ab 2004 laufende Widerspruchswelle hat.
Und die Gerichte „eiern“ genauso, vom AG bis zum BGH. Es ist halt alles Auslegungssache... Wer blickt da noch durch! Je mehr man sich damit beschäftigt, desto mehr kann man den Glauben an einen Rechtsstaat verlieren.

Offline tangocharly

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Konzessionsabgabe
« Antwort #276 am: 09. April 2010, 12:26:08 »
@ub40

Vielleicht existiert eine Fehlvorstellung. Aber Sie müssen bei der KAV eines wissen:
Die dort geregelten Sätze sind \"Höchstsätze\". Das \"Leben zwischen den Ufern\" kann ansonsten frei vereinbart werden. Die KAV ist Vertragsrecht und nicht Abgabenrecht !

Somit könnte das EVU mit der Kommune eine KA vereinbaren, die z.B. besagt, wir zahlen für alle Kunden nur 0,03 ct/kWh. Das wäre ein schöner und einfacher Fall: (etwas vereinfacht ausgedrückt) Bilanzposten ---> Konzessionsabgabe  geteilt durch Bilanzposten (Erläuterungen)  ---> Gesamtgasbezugsmenge.

Aber, und das befürchten Sie bei den bereits angetroffenen Gegebenheiten nicht zu unrecht, wenn der Versorger kommentiert: \"Wir berechnen die KA im Rahmen der Höchstsätze\" und dann bei der Kommune nur 0,03 ct/kWh abführt, weil so vereinbart, dann sind wir wieder beim Staatsanwalt angelangt (eine solche Aussage wäre vordergründig sogar nicht einmal völlig falsch, sondern nur irreführend; denn \"im Rahmen der Höchstsätze\" ist man ja auch dann, wenn der niedrigste Satz verlangt wird !)

Und noch eine andere Platte ist die, dass der Versorger auch noch die Kommune \"über\'s Ohr haut\", indem er dieser weismacht: \"Wir haben (leider) überwiegend nur Sonderabnehmer, für die Dir (Kommune) nur 0,03 ct/kWh zustehen\" andererseits aber allen Haushaltskunden doch die KA mit z.B. 0,22 ct/kWh abzieht, dann haben Sie inflagranti einen Doppelbeschiss (für den heutzutage schon das Bundesverdienstkreuz zur Diskussion steht).
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Offline ub40

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Konzessionsabgabe
« Antwort #277 am: 09. April 2010, 14:04:21 »
Gut soweit verstanden:

Auf den Preisblätter steht: \" Es werden Höchstsätze nach KAV gezahlt\"
Ist es dann nicht doch eindeutig? Wenn dann nur 0,03ct gezahlt wurden, muß doch klar sein, dass das EVU den Kunden als Sondervertragskunden behandelt hat. Der Logik nach kann man bei dieser Formulierung nicht mehr behaupten, man hätte für den Tarifkunden nur 0,03ct gezahlt.

Offline RR-E-ft

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Konzessionsabgabe
« Antwort #278 am: 09. April 2010, 14:22:29 »
Die gesetzliche Regelung der KAV, die gesetzlich höchstzulässige Konzessionsabgaben bestimmt, schließt nicht aus, dass auch für Tarifkundenlieferungen eine Konzessionsabgabe von lediglich 0,03 Ct/kWh vertraglich vereinbart wird. Schließlich kann die Gemeinde auch vollständig auf Konzessionsabgaben verzichten.

Offline ub40

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Konzessionsabgabe
« Antwort #279 am: 09. April 2010, 15:36:13 »
Schon klar!
Wenn das EVU aber auf das Preisblatt für die Allgemeinen Tarife und \"Sonderpreisprodukte\" schreibt, dass es Höchstsätze nach KAV zahlt, dann kann es eigentlich nicht sein, dass es für die Allgemeinen Tarife weniger als 0,51ct bzw. 0,22ct abgibt, bei den Sonderpreisprodukten (außertrariflich) wird es doch auch auf alle Fälle nicht mehr als 0,03ct abgeben.
Oder?
Wahrscheinlich bin ich zu vernagelt, um zu verstehen, warum in so einem Fall die KA nicht als objektives Indiz herangezogen werden kann....

Offline tangocharly

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Konzessionsabgabe
« Antwort #280 am: 10. April 2010, 11:57:57 »
@ub40
Mein Vorschlag:
Vergessen Sie das Argument \"objektives Indiz\". Jedenfalls solange, als Sie nicht eine Abschrift der Konzessions-Vereinbarung zwischen Stadt und Versorger in Händen haben.
Wenn Sie und Meyer vereinbaren, Sie nähmen ihn im Auto in\'s VfB-Stadion mit, dann wird der Schulze halt ggf. laufen oder die Tram nehmen müssen.
Es mag Fälle geben, wo sich nach sauberer Subsumtion der von Ihnen vorgestellte Schluß ziehen lassen könnte; aber da gilt immer noch die alte Skatweisheit: \"Entweder man hält die Ässer - oder man hält die Fresser\".

Konzentrieren sollten Sie sich aber stärker auf die Passagen \"Sonderpreisprodukte\" und \"(außertrariflich)\". Dort werden Sie den Angelhaken am sinnvollsten platzieren, wenn Sie den Hecht an die Angel kriegen wollen.
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Konzessionsabgabe
« Antwort #281 am: 23. August 2010, 16:52:45 »
Manche peinliche Blüte wurde hier schon getrieben.

Die GRÜNE-Listen-Fraktion in Erlangen hat schon 2007 sogar ernsthaft den Antrag gestellt,  dass die kassierte Konzessionsabgabe den PV-Einspeisern ausbezahlt werden soll.

Antrag der Grünen Liste Stadtratsfraktion \"Erstattung der Konzessionsabgabe für Photovoltaikanlagen“
 
Zitat
Auszug aus der Stellungnahme der Stadtwerke Erlangen
Verzichtet die Stadt Erlangen auf die KA oder verlangt niedrigere KA-Sätze als in der KAV vorgegeben (bei Städten größer 100.000 Einwohner 1,99 Ct/kWh netto) dann dürfen auch nur diese KA-Sätze abgerechnet werden. Für die ESTW ist die KA im Regelfall lediglich ein durchlaufender Posten (Einnahmen sind steuerpflichtige Umsatzerlöse und die Abführung an die Stadt sind Betriebsausgaben). Eine selektive Erhebung bzw. Nichterhebung der KA von bestimmten Kunden (z.B. Fotovoltaikbesitzer) hat unseres Erachtens in der KAV § 3 keine Rechtsgrundlage.
 
Aus vorgenannten Gründen ist eine Auszahlung der KA gemäß dem Vorschlag der Grünen Liste durch die ESTW an Privatpersonen grundsätzlich nicht möglich. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Beispielrechnungen von Herrn Dr. Hundhausen korrigiert werden müssen, da der KA-Satz nicht 0,99 Ct/kWh sondern 1,99 Ct/kWh beträgt.

Antrag

Solaristen kriegen halt nie den Hals voll ;)

Bezug siehe hier:

Plötzlich Fragen zur Höhe der Konzessionsabgaben von EWE

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Konzessionsabgabe
« Antwort #282 am: 29. Januar 2011, 17:05:53 »
Die umstrittene Konzessionsabgabe gehört abgeschafft und nicht ausgebaut.

Der politische Einfluss der Kommunalpolitik ist groß, insbesondere durch die Verflechtung zwischen Kommunal- und Landespolitik mit vielen Doppelmandaten ist das in Baden-Württemberg so. Mancher Bürgermeister sitzt gleichzeitig als Abgeordneter im Landtag. Die Baden-Württemberger sollten das bei der anstehenden Landtagswahl am 27. März berücksichtigen. Keinen Bewerber mit Doppelmandat wählen!

\"Die Konzessionsabgabe auf dem Weg zur Einheitsabgabe\"  lautet jetzt ein Artikel in der aktuellen Organzeitschrift Nr.1/2011 Die Gemeinde (Seite 35).

Durch die zunehmenden Gassonderverträge befürchtet man eine Einnahmenverringerung. Trotz träger Masse wechselt  der eine oder andere Verbraucher langsam doch und so wird die übbige Konzessionsabgabe beim Wechsel von der Grundversorgung in den Sondervertrag deutlich geringer.

Es steht zu befürchten, dass wenn die Verbraucher und ihre Vertreter wieder schlafen, eine höhere Einheitsabgabe angestrebt und durchgesetzt wird um die Stadtsäckel zu bedienen.  Die gesamte sogenannte Abgabe gehört längst als Relikt der Monopolzeit abgeschafft. Nicht nur der Unterschied zwischen Grundversorgungsgas und Sondervertragsgas ist nicht nachvollziehbar, es ist diese gesamte verkappte \"privatrechtliche\" Quasisteuer. Nicht den Apotheker fragen, sondern den Abgeordneten, wie die Politik aussieht, die er vertritt.

Insbesondere die Gas-Konzessionsabgabe ist im Visier der Kommunalpolitiker. Man war aktiv und das baden-württembergische Wirtschaftsministerium möchte jetzt 2011 die anstehende Novellierung des  Engergiewirtschaftsrechts zum Anlaß nehmen, die Sicherung des Gas-Konzessionsabgabenaufkommens für die Kommunen mit einzubringen. Im Zusammenwirken mit dem Gemeindetag und dem Städtetag!

Damit die Signale nicht überhört werden, was tun die Verbraucher und ihre Vertreter!? Vom Verbraucherminister ist kein Widerstand zu erwarten!

Offline RR-E-ft

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Konzessionsabgabe
« Antwort #283 am: 30. Januar 2011, 13:00:43 »
In SH gibt es auch solche Bestrebungen.
Der Bund der Energieverbraucher hatte Gelegeneheit zur Stellungnahme zu einer Beschlussvorlage und hat sich dagegen ausgesprochen, weil den Gemeinden ohne jedwede Gegenleistung höhere Einnahmen zufließen würden. Die KA gehören m.E. insgesamt abgeschafft.

Wegerechte sollten von den Gemeinden wie für Telekommunikations- Festnetze unentgeltlich zur Verfügung zu stellen sein.

Offline Christian Guhl

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Konzessionsabgabe
« Antwort #284 am: 30. Januar 2011, 13:24:09 »
Natürlich ist die Abschaffung der KA wünschenswert. Aber was wird dabei herauskommen ? Die Versorger werden die Kostenreduzierung genauso weitergeben, wie die gesunkenen Strom-Börsenpreise - nämlich garnicht !
Die Kommunen werden argumentieren, sie seinen dringend auf die Einnahmen angewiesen. Wenn die KA wegfällt, wird eben die Grundsteuer erhöht. Es steht zu befürchten, dass durch den Wegfall der KA auf den Bürger sogar Mehrkosten
zukommen.

 

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