Zu RuRo´Anmerkung:
Zunächst mal hat diese Thematik soooooooooooo einen Bart. Bei Verwendung der \"Suchen\"-Funktion erhielten Sie viele einschlägige Antworten.
Ja, sie haben in gewisser Weise Recht, tut mir leid. Ich habe schon die Suchfunktion des Forums verwendet und auch einiges gelesen, aber alles zu erfassen, ist inzwischen fast unmöglich (allein hier 14 Seiten). Auch gleitet das Thema manchmal so in Detailfragen ab, dass es dem Nicht-Juristen schwer fällt, überhaupt noch zu folgen.
Was die Gemeinde anbelangt: Tangocharly hat es auf den Punkt gebracht! Mglw. ist es der Gemeinde egal; die ist über die Stadtwerke anteilig am Gasversorger beteiligt und bekommt auch Gewinnausschüttungen. Der Bürgermeister ist Aufsichtsratsvorsitzender…
Ich werde trotzdem mal versuchen, bei der Stadt etwas heraus zu bekommen.
Zur Anmerkung von RuRo: „Beim \"Suchen\" hätten Sie ausserdem erfahren, dass es bei der Streitigkeit Versorger/Verbraucher bzgl. des Kundenstatus überhaupt nicht auf die Höhe des KA-Satzes ankommt. Das Vertragsverhältnis ist nach objektiven Kriterien der Grundversorgung oder der Belieferung im Rahmen eines Sondervertrags zugehörig (LG Wiesbaden, LG Chemnitz).“
Habe ich auch gelesen, ohne es zu begreifen. Warum soll ausgerechnet die KA kein objektives Kriterium sein? Wenn hier das EVU Sondervertrags-KA zahlt, aber ansonsten vor Gericht damit durchkommt, zu behaupten der Kunde sei trotzdem Tarifkunde, dann fällt mir dazu nichts mehr ein.
Ich sehe ein, dass es problematisch sein könnte, sich im Falle eines Rechtsstreites nur darauf zu berufen. Aber dass es darauf überhaupt nicht ankommen soll, das will mir nicht in den Kopf… Das hieße ja, man kann mit Verordnungen machen, was man will. Na dann, gute Nacht Deutschland!
Und was die sonstigen objektiven Kriterien für Sondervertragsverhältnisse angeht: Das ist doch ein Eiertanz! Viele EVU haben ständig ihre Produkte umbenannt, Bedingungen geändert, Automatismen angewandt; haben teilweise offensichtlich gar nicht durchschaut, was sie da treiben und welche Konsequenzen das für die ab 2004 laufende Widerspruchswelle hat.
Und die Gerichte „eiern“ genauso, vom AG bis zum BGH. Es ist halt alles Auslegungssache... Wer blickt da noch durch! Je mehr man sich damit beschäftigt, desto mehr kann man den Glauben an einen Rechtsstaat verlieren.