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Autor Thema: Konzessionsabgabe  (Gelesen 198861 mal)

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Offline Black

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Konzessionsabgabe
« Antwort #255 am: 21. August 2009, 12:49:22 »
@ reblaus

Dann macht die Stadt als Gesellschafter in dieser Konstellation also 1 % mehr Gewinn. Wie beeinflusst dieser zusätzliche Gewinn des Gesellschafters den Wettbewerb des Stadtwerkes zu anderen EVU?
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline reblaus

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Konzessionsabgabe
« Antwort #256 am: 21. August 2009, 13:16:13 »
@Black
Es ist durch bestimmte Gestaltung schon möglich, die Steuerersparnis beim Unternehmen zu belassen.

Die Stadt macht die Vorgabe, dass ihr nach Steuern 70% des erwirtschafteten Gewinns zufliesen muss. Das EVU prognostiziert einen Umsatz von 5 ct/kWh mit Privatkunden. Bei dieser Größe ergibt sich ein Gewinn von 5% vom Umsatz entsprechend 0,25 ct/kWh. Davon will die Stadt 70% haben. Sie setzt somit Ihre Konzessionsabgabe für die Grundversorgung auf 0,175 ct/kWh fest. Der Versorger beliefert seine Kunden ausschließlich in der Grundversorgung. Ihm verbleiben somit von dem Gewinn 0,075 ct/kWh auf die er 30% Ertragssteuern entrichten muss, netto stehen ihm somit 0,053 ct/kWh als Stärkung des Eigenkapitals zur Verfügung. Eine Gewinnausschüttung erfolgt nicht.

Würde der Versorger seine Leistung mit Sonderverträgen anbieten, und die Kommune zur Abdeckung ihrer sonstigen Aufgaben ebenfalls auf 70% des Nettogewinns bestehen, müsste der Versorger seinen gesamten Nettogewinn ausschütten, weil die restlichen 30% als Ertragssteuern abzuführen wären. Eine Stärkung des Eigenkapitals wäre danach nicht möglich. Die KA für Sonderverträge wurde in beiden Rechenmodellen außen vor gelassen.

Das ist aber blanke Theorie. Die Nachteile einer solchen Konstruktion würden den finanziellen Vorteil weit übersteigen.

Offline nomos

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Konzessionsabgabe
« Antwort #257 am: 21. August 2009, 13:57:50 »
Zitat
Original von RuRo
In Ihrem \"Einheitsbrei\" hat sich die Trennung von Netz und Vertrieb noch nicht vollzogen.
    @RuRo, einfach nochmal nachdenken. Hier gibt es nichts zu vollziehen. Die Trennung von Netz und Vertrieb spielt hier keine Rolle. Es geht gerade nicht um einen  
\"Brei\" sondern es geht  um den Kern! Relevant ist da einzig und alleine das steuerfreie Kassieren der sogenannten Konzessionsabgabe durch die Kommune als Eigner der Stadtwerke.

Die Konzessionsabgabe zahlt der Verbraucher ebenso mit dem Preis wie den Gewinnanteil. Nur der Gewinnanteil ist steuerpflichtig.

Die Steuerfreiheit der KA ist ein Vorteil der nur im Stadtkonzern zu finden ist.  

Das von mir aufgezeigte Beispiel macht das genügend deutlich. Mehr ist dazu nicht notwendig. Aber wenn hier jetzt plötzlich noch \"1% mehr Gewinn\" vom Umsatz (!) als neue Variante in die Diskussion eingebracht wird, dann sollte dies auch mal rechnerisch aufgezeigt werden.

Manches deutsche Wirtschaftsunternehmen erzielt nicht einmal eine Gesamtrendite von einem Prozent vom Umsatz. Nicht alle Unternehmen firmieren als Gazprom!

Aber selbst im verwöhnten Energiesektor wären 1 % als Umsatzrendite ein erheblicher Sprung. Einen solchen wird man nicht einmal auf der Versorgerseite seriös verniedlichen können. Bei Verbrauchern habe ich dafür keinerlei Verständnis.

Nochmal, der Wettbewerbsaspekt der KA ist für mich nur ein Randthema. Die gesamte KA ist für mich aus ganz anderen Gründen nicht tragbar. Die Diskussion bringt hier nichts mehr, ich klinke mich aus dieser KA-Wettbewerbsdiskussion jetzt aus.[/list]PS:
Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG konnte im ersten Halbjahr 2008 sowohl Umsatz als auch operativen Ertrag steigern. Der Umsatz der EnBW Energie Baden-Württemberg AG betrug im ersten Halbjahr 2008 8.071 Millionen Euro. Ein Prozent wären dann aufs Jahr  ja nur läbische 160 Millionen Euro.

Offline RR-E-ft

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Konzessionsabgabe
« Antwort #258 am: 21. August 2009, 14:02:25 »
Zitat
Original von nomos
 Die Diskussion bringt hier nichts mehr, ich klinke mich aus dieser KA-Wettbewerbsdiskussion jetzt aus.

Hoffentlich um ein gut besuchtes Seminar vorzubereiten, das unter Veranstaltungsankündigungen bekannt gegegebn wird.
Bei dem Seminar sollten gut begründete Thesen zu einer offenen Diskussion gestellt werden, ohne Andersmeinende darauf zu verweisen, dass noch ein Seminar erforderlich sei. ;)

Offline Black

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Konzessionsabgabe
« Antwort #259 am: 21. August 2009, 14:30:05 »
Zitat
Original von nomos
Zitat
Original von RuRo
In Ihrem \"Einheitsbrei\" hat sich die Trennung von Netz und Vertrieb noch nicht vollzogen.
    @RuRo, einfach nochmal nachdenken. Hier gibt es nichts zu vollziehen. Die Trennung von Netz und Vertrieb spielt hier keine Rolle. Es geht gerade nicht um einen  
\"Brei\" sondern es geht  um den Kern! .

Phrasen
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline reblaus

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Konzessionsabgabe
« Antwort #260 am: 21. August 2009, 14:34:09 »
Er hat doch eingesehen, dass seine Theorie in der Realität nicht taugt. Er hat es nur nicht zugegeben.

Offline reblaus

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Konzessionsabgabe
« Antwort #261 am: 27. August 2009, 20:36:39 »
@nomos

Waren Sie das?  :D

Offline nomos

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Konzessionsabgabe
« Antwort #262 am: 27. August 2009, 20:57:20 »
Zitat
Original von reblaus
@nomos

Waren Sie das?  :D
    @reblaus, leider nein!

    Ich lebe nicht in Berlin, bin nicht 71 und auch kein Libanese.


    Aber danke für die Blumen. Das würde mir auch Spass machen. Also her mit Tipps zu solchen Zwangsversteigerungen.  :]

    Das ist mehr als eine Provinzposse.  :D

    Leider erfahren wir aus dem \"kommunalen Alltag\" viel zu wenig.

    Dieser clevere Rentner darf gerne eine Konzessionsabgabe erheben. Hier ist sie berechtigt!

Offline reblaus

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Konzessionsabgabe
« Antwort #263 am: 27. August 2009, 21:18:12 »
@nomos
na na na, jetzt unterminieren Sie nicht gleich Ihre ganze bisherige Argumentation, es sollte ja kein Danaergeschenk sein. :)

Offline nomos

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Konzessionsabgabe
« Antwort #264 am: 27. August 2009, 21:26:42 »
Zitat
Original von reblaus
@nomos
na na na, jetzt unterminieren Sie nicht gleich Ihre ganze bisherige Argumentation, es sollte ja kein Danaergeschenk sein. :)
    Warum?

    Das ist doch jetzt ein Privatstraße!   :D

    Aber wie ist das doch gleich, für Leitungen auf Privatgrundstücken gibt es diese \"Konzessionsabgabe\" nicht.

    Aber hier würde ich jetzt eine Ausnahme machen. Ein Präzedenzfall wird das ja hoffentlich nicht  ;)

Offline RuRo

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Konzessionsabgabe
« Antwort #265 am: 30. August 2009, 17:50:07 »
Zitat
Original von nomos
Aber hier würde ich jetzt eine Ausnahme machen.

Könnten Sie diese Aussage bitte mit Argumenten hinterlegen, warum jetzt doch.
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline nomos

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Konzessionsabgabe
« Antwort #266 am: 02. Dezember 2009, 12:27:19 »
OLG Stuttgart entscheidet für Stromkunden

Wieder einmal die umstrittene Konzessionsabgabe. Weg damit!
Mit der schriftliche Begründung des OLG wird erst in einigen Wochen gerechnet.

Aus der VIK-Pressemitteilung:

Zitat
Konzessionsabgabenberechnung zum Nachteil der Kunden ist falsch

Zahlreiche mittelständische Stromkunden können rund 50.000 Euro im Jahr  sparen.  Das OLG Stuttgart hat am 19. November 2009 in einer bis dahin umstrittenen Rechtsfrage festgestellt, dass Konzessionsabgaben von Netzbetreibern für industrielle Stromkunden bisher zu deren Nachteil falsch berechnet worden sind.

Für Unternehmen gibt es eine Sonderregelung in der Konzessionsabgabenverordnung. Danach müssen sie nur dann Konzessionsabgaben von 1,1 Euro/MWh zahlen, wenn ihr individueller Strompreis über dem vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten mittleren Strompreis – dem Grenzpreis – liegt. Derzeit liegt er bei 85,70 Euro/MWh. Erstmals hat nun ein OLG die Frage entschieden, wie die Stromsteuer und die Stromsteuererstattung dabei zu berücksichtigen sind. Gerade diese umstrittene Frage hatte in den letzten Jahren dazu geführt, dass die Zusatzbelastung der Konzessionsabgaben immer mehr Unternehmen getroffen hat. Das OLG Stuttgart hat jetzt endlich im Sinne der Stromkunden klargestellt: Stromsteuerrückerstattungen sind bei der Berechnung des individuellen Strompreises zu berücksichtigen und haben damit eine positive Wirkung auf die mögliche Befreiung von der Konzessionsabgabenpflicht. „Aus Sicht des VIK ist diese Entscheidung längst überfällig. Sie entspricht dem Geiste der gesetzlichen Regelungen und stoppt hoffentlich ungerechtfertigte Belastungen für industrielle Stromkunden,“ so Dr. Annette Loske, Hauptgeschäftsführerin des VIK – der Interessenvertretung der industriellen und gewerblichen Energiekunden.

Der VIK vertritt seit Jahren die nun bestätigte Auffassung und kritisierte immer wieder die fehlerhafte Auslegung des geltenden Konzessionsabgabenrechts. Darüber hinaus mahnt er auch eine grundsätzliche Reform der Konzessionsabgabenverordnung an, die noch aus Zeiten vor der Liberalisierung der Energiemärkte stammt.

Hintergrund dieser Entscheidung, deren schriftliche Begründung erst in einigen Wochen vorliegen wird, war die Klage eines VIK-Unternehmens gegen den Netzbetreiber EnBW Regional AG. Das OLG Stuttgart hat eine Revision zum BGH zugelassen. Betroffene Unternehmen prüfen derzeit mögliche Rückforderungsansprüche.

Offline tangocharly

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Konzessionsabgabe
« Antwort #267 am: 02. Dezember 2009, 12:31:23 »
@nomos

Könnten Sie die VIK-Quelle (per link) posten und nach Möglichkeit das Aktenzeichen des OLG Stuttgart ?

Danke
<<Der Preis für die Freiheit ist die Verantwortung>>

Offline nomos

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Konzessionsabgabe
« Antwort #268 am: 02. Dezember 2009, 12:39:26 »
Zitat
Original von tangocharly
@nomos

Könnten Sie die VIK-Quelle (per link) posten und nach Möglichkeit das Aktenzeichen des OLG Stuttgart ?

Danke
    Hier die
Quelle


... und nach Recherche, die Überraschung, schon veröffentlicht!
siehe hier:

OLG Stuttgart Urteil vom 19.11.2009, 2 U 40/08[/list]

Offline nomos

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Konzessionsabgabe
« Antwort #269 am: 12. Dezember 2009, 11:58:10 »
Weiter so mit der Salamitaktik. Es geht ja gut und Widerstand ist nicht in Sicht. Das hier wird daher schnell Schule machen!

Die Kommunalpolitik bewegt sich ständig weiter weg vom Kern und die Bürger schlafen. Da macht man bei Monopolywasserspielen über den Ozean hinweg Millionenverluste und verabschiedet sich von der Kostendeckung als kommunale Verpflichtungen und wendet sich immer mehr dem Kommerz zu.
 
Der einzelne Bürger ist bei den gegebenen Bedinungen, die  man ja insbesondere in der baden-württembergischen Kommunalpolitik bei den Verflechtungen mit Land und Bund gut selbst und nicht umsonst so schaffen konnte, mehr oder weniger wehrlos.

Die Bedingungen werden schleichend (heimlich) verändert.
Nicht nur nach der Wasserabgabensatzung ist es die Aufgabe der Kommune, die Bürger mit Trinkwasser zu versorgen und das Abwasser zu entsorgen. Bei Strom- und Gas nimmt man sich jetzt ein Beispiel und verkauft das \"Durchleitungsrecht\" quasi entgeltlich an sich selbst. Fortan wird für die Durchleiten des Wassers durch die gemeindlichen Rohrleitungen, die quasi den Bürgern gehören und die sie bereits bezahlt haben, ihrem eigenen Unternehmen eine so genannte Konzessionsabgabe abverlangt. Bezahlen wird das aber selbstverständlich nur der Bürger.

Nur noch der Fiskus wird als kleines Problem erkannt. Aber mit den gut bezahlten Beratern wird auch das umschifft. Ich nenne das eine missbräuchlich Gestaltung im Widerspruch zum Kommunalrecht und gegen den Sinn und Zweck einer Gemeinde.  Öffentliche Straßen und Versorgungsleitungen gehören zur unverzichtbaren Infrastruktur einer Gemeinde, hier direkt oder indirekt einen Wegezoll zu verlangen ist der Rückweg in die Irre. So kann und darf man die Finanzierung der Kommunen nicht lösen. Die eine öffentliche Hand gibt vielleicht (Steuersenkungen) und die andere öffentliche Hand nimmt  dafür das Doppelte.  X(

Wo bleiben da nur die unabhängigen Verbraucherschützer?

Aus der Bietigheimer Zeitung:

Zitat
FREIBERG, 12. DEZEMBER 2009
Bald mehr Geld fürs Wasser
Mit der Einführung einer Konzessionabgabe für die Nutzung der städtischen Wasserleitungen wird der Trinkwasserbezug für Freiberger ab 1. Januar 2010 teurer. Bisher zahlten solche Abgaben nur die Strom- und Gasnetzbetreiber, doch der Gemeinderat beschloss nun, auch eine Abgabe für die Wasserleitungen zu kassieren. 90 000 Euro sollen in die Stadtkasse fließen. Der Wasserpreis erhöht sich von 1,55 Euro auf 1,71 Euro pro Kubikmeter. Laut Gesetz kann die Abgabe vom städtischen Wasserwerk nur dann verlangt werden, wenn es einen Bilanzgewinn erwirtschaftet, der mindestens 1,5 Prozent seines Anlagevermögens beträgt. In Freiberg müssen danach 80 000 Euro erwirtschaftet werden, und das geht nicht ohne die Preiserhöhung. afi
BGH Urteil vom 21.09.05 VIII ZR 8/05
II2c
Zitat
Das Kostendeckungsprinzip gehört zu den grundlegenden Prinzipien öffentlichen Finanzgebarens, die die öffentliche Hand auch dann zu beachten hat, wenn sie öffentliche Aufgaben in den Formen des Privatrechts wahrnimmt (BGHZ 115, 311, 318 ).

 

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