Energiepreis-Protest > EnBW
EnBW-Schreiben zum BGH-Urteil
ESG-Rebell:
--- Zitat ---Original von Gogo
Warum EnBW Gas GmbH? Ich bekomme meine Rechnungen immer von der EnBW Vertriebs- und Servicegesellschaft.
--- Ende Zitat ---
Sorry - das stimmt natürlich.
Die \"EnBW Gas GmbH\" ist innerhalb des EnBW AG Konzerns für die Endverteilung an einen
Teil der Privatkunden und Stadtwerke zuständig.
Die \"EnBW Vertriebs- und Servicegesellschaft mbH\" handelt im Namen und Auftrag der EnBW Gas GmbH
und tritt in dieser Funktion den Kunden gegenüber in Erscheinung.
Im badischen Raum gibt es noch die \"Erdgas Südwest GmbH\", eine 51%ige Tocher der \"EnBW Gas GmbH\",
die anstelle der \"EnBW Vertriebs- und Servicegesellschaft mbH\" selbst den Gasvertrieb an
Endkunden übernimmt.
Mit meinem Aufruf meinte ich also insbesondere auch die Kunden der
EnBW Vertriebs- und Servicegesellschaft mbH.
Er richtet sich auch an diejenigen, die bereits ein Foren-Pseudonym haben.
Wer von Euch ist angeschrieben worden?
Gruss,
ESG-Rebell
ESG-Rebell:
Liebe Mitstreiter,
nach dem BGH-Urteil im Juni hatten die Verbraucherzentralen und der BdE je einen
Musterbrief veröffentlicht unter http://www.vz-bawue.de/mediabig/43042A.rtf bzw.
im Abschnitt \"Protest nicht aufgeben! Musterbrief hilft\" der Seite
http://www.energienetz.de/index.php?itid=1700
Musterbrief: http://www.energieverbraucher.de/files.php?dl_mg_id=901&file=dl_mg_1185986444.doc
Der BdE-Musterbrief ist etwas umfangreicher und \"schärfer\" formuliert.
Nachdem ich sowohl das Schreiben der EnBW als auch die Musterbriefe
mehrmals durchgelesen habe, komme ich zu dem Schluss, dass mit beiden
auf alle Argumente im EnBW-Schreiben eingegangen wird.
Wer die Zahlungsaufforderung mit einem der Musterschreiben beantwortet,
geht meines Erachtens damit auf Nummer sicher.
Um es an dieser Stelle nochmals zu bekräftigen:
Auch die Argumentation der EnBW ist schwach,
die Interpretation des BGH-Urteils absichtlich unvollständig und irreführend!
Es gibt derzeit absolut keinen Grund, einzuknicken und zu zahlen!
Die EnBW Gas GmbH, in dessen Auftrag das Gas an Endkunden verkauft wird,
ist - anders als viele Stadtwerke - Teil des EnBW AG Konzerns und genauso
wie ihr Vorlieferant GVS nach §264 HGB in den Konzernabschluss eingebunden.
Auf Deutsch: Eine Abteilung stellt einer anderen Abteilung derselben Firma
Rechnungen aus, die diese dann ihren Kunden als \"Bezugspreise\" präsentiert!
Geht\'s noch dreister?
Die juristische Position der EnBW Gas GmbH halte ich
daher sogar für besonders schwach.
Bis jetzt hat sich im Übrigen der Eindruck bestätigt, dass die EnBW
ihre Zahlungsaufforderungen (noch) nicht flächendeckend, sondern an einzelne
Kunden in verschiedenen Ortschaften verschickt. Offenbar soll der Widerstand
an möglichst vielen Stellen durch \"Umkipper\" geschwächt werden.
Bei dem EnBW-Kunden, der durch den Rechtsanwalt vertreten wird, liegen neben
dem o.g. Punkten auch noch Abrechnungsfehler vor. Die EnBW hat nachweisbare
Zahlungen vollständig oder teilweise ignoriert. Daher ist die Vorgehensweise
bei dem Kunden etwas anders.
Zum Schluss wie immer mein \"Disclaimer\":
Ich bin kein Anwalt und nicht befugt, Rechtsberatung zu leisten.
Bei dem oben Gesagten handelt es sich um meine persönliche Einschätzung
und Meinungsäußerung. Für die Richtigkeit der Aussagen übernehme ich keine Gewähr!
Gruss,
ESG-Rebell.
Goofykaterle:
Also ich habe das Schreiben der ENBW auch bekommen.
Ich werde auf Basis der Informationen hier im Forum weiter der Preistreiberei entgegenwirken. ich habe gerade mein Antwortschreiben an die EnBW gefaxt.
Basis hierfür war der Theat
Antwort BGH Urteil
Wer den hier genau liest kann entnehmen, daß das Urteil nichts Ganzes und nichts halbes darstellt. Die EnBW schreibt dies aber in Ihrem Schreiben.
Ich widerspreche kontinuierlich schon seit 2004 jeder Gaspreiserhöhung und langsam beginnt mir die Sache Spaß zu machen. Die notwendige Rückendeckung für eine gerichtliche Auseinanderstezung habe ich schriftlich von meiner Rechtschutzversicherung erhalten.
Sollen die mich mal verklagen. :D :D :D
Dennoch denke ich, daß die EnBW mit ein paar Rebellen durchaus kalkuliert, aber durch solche Schreiben einen Flächenbrand verhindern will, denn wer legst sich schon mit Goliath an??
Die meisten, die ich kenne zahlen ja still und leise die viel zu hohen Preise.
Ich schätze die Standardschreiben der EnBW dienen mehr dazu, wie hier im Forum des öfteren schon angemerkt, ein paar \"Einknicker\" einzusammeln als sich konkret auf eine gerichtliche Auseinandersetzung einzulassen.
Das Risiko einen gerichtlichen Streit wegen ca. 500 - 1000€ zu verlieren und dadurch Millionen zu verlieren trauen die sich bestimmt nicht einzugehen.
Also ich bleibe immer weiter am Ball. :D :D :D
Einspruch23:
Hallo zusammen,
bin ebenfalls seit 2004 am \"rebellieren\" und habe mit der Jahresendabrechnung 2007 nun auch diese Schreiben der EnBW bekommen, dass ich aufgrund des Urteils vom 13.06.07 nun meine Rechnung bezahlen soll. Natürlich werde ich mich weiterhin gegen diese Abzocke wehren, aber mich würde interessieren, ob schon irgendwelche Reaktionen der EnBW auf das Musterschreiben vorliegen.
Vielen Dank für Eure Infos.
Macht weiter so!
Gruß
Eddie2005:
Hallo,
die EnBW tritt wieder aufs Gas.
Mit dem Betreff \"Wir zählen auf Sie.\" versendet sie ein Schreiben, in dem sie wie gewohnt auf das BGH-Urteil vom 13.6.2007 hinweist und ihre Argumente wiederholt. Allerdings \"fordert\" sie nun eine Bezahlung der offenen Beträge innerhalb der nächsten 14 Tage. Andernfalls behalte sie sich gerichtliche Schritte bzw. eine Übergabe an die Rechtsabteilung vor.
Gibt es eine neue Rechtslage oder warum machen die auf \"dicke Hose\"?
Gruß Eddie
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