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EnBW-Schreiben zum BGH-Urteil

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Kadett B:
Gestern erhielt ich mit der Post einen Brief der EnBW in dem Sie auf 2 Seiten das Urteil des BGH in vielen Worten erklärt und am Schluss dann ein kurzer Satz:

\"Aus den o.g. Gründen forder wir Sie hiermit auf, alle in Ihrer Jahresrechnung geltend gemachten Beträge in vollem Umfang bis zum 20.11. 2007 zu bezahlen. Wir bitten Sie daher, den noch offenen Betrag in Höhe von xxx und den von uns vorgesehen Abschlagsbetrag ... zu überweisen\"


Was tun? Zahlen oder weiter streiten? Das BGH-Urteil bzw. das, was die ENBW mir dazu schreibt, ist für mich Juristen-Deutsch und schwer zu begreifen. Kann mir jemand helfen?

ktown:
Es wäre sehr nützlich hier mal die Suchfunktion zu nutzen. Zu solchen Briefen wurde hier nun schon ein dutzenmal die passenden Antworten gegeben. ;)

Gogo:

--- Zitat ---Original von Kadett B
Gestern erhielt ich mit der Post einen Brief der EnBW in dem Sie auf 2 Seiten das Urteil des BGH in vielen Worten erklärt und am Schluss dann ein kurzer Satz:

\"Aus den o.g. Gründen forder wir Sie hiermit auf, alle in Ihrer Jahresrechnung geltend gemachten Beträge in vollem Umfang bis zum 20.11. 2007 zu bezahlen. Wir bitten Sie daher, den noch offenen Betrag in Höhe von xxx und den von uns vorgesehen Abschlagsbetrag ... zu überweisen\"

--- Ende Zitat ---

Ich habe ebenfalls dieses Schreiben bekommen. Gibt es schon Infos, wie die EnBW auf das Musterschreiben zum BGH-Urteil reagiert?

Gruß
Gogo

ESG-Rebell:

--- Zitat ---Original von Kadett B
\"Aus den o.g. Gründen forder wir Sie hiermit auf, alle in Ihrer Jahresrechnung geltend gemachten Beträge in vollem Umfang bis zum 20.11. 2007 zu bezahlen.
--- Ende Zitat ---
Einige - aber nicht alle - Kunden der EnBW Gas GmbH haben eine Zahlungsaufforderung für Mitte/Ende November erhalten.

Möglicherweise nimmt die EnBW Gas GmbH nur einige Kunden aufs Korn, bei denen sie sich einen leichten Sieg erhoffen, weil die Kunden nicht anwaltlich vertreten sind und nur einen geringen Aussenstand haben (wodurch der Kundenanwalt ebenfalls nur geringe Gebühren erhalten kann).

Ich stehe in Kontakt mit einem Anwalt, der sich dieses Schreibens annimmt.

Bitte schickt mir eine Email an ESG.Rebell@sags-per-mail.de mit euren Kontaktdaten, der Höhe der Forderung und dem Zahlungstermin.

Ich werde sehen, was ich tun kann.
Eine kurzfristige Rückmeldung wird jeder erhalten.
Weitergehende konkrete Versprechen kann ich an dieser Stelle aber nicht abgeben.

Gruss,
ESG-Rebell

Gogo:

--- Zitat ---Original von ESG-Rebell
Einige - aber nicht alle - Kunden der EnBW Gas GmbH haben eine Zahlungsaufforderung für Mitte/Ende November erhalten.
--- Ende Zitat ---

Warum EnBW Gas GmbH? Ich bekomme meine Rechnungen immer von der EnBW Vertriebs- und Servicegesellschaft.


--- Zitat ---Möglicherweise nimmt die EnBW Gas GmbH nur einige Kunden aufs Korn, bei denen sie sich einen leichten Sieg erhoffen, weil die Kunden nicht anwaltlich vertreten sind und nur einen geringen Aussenstand haben (wodurch der Kundenanwalt ebenfalls nur geringe Gebühren erhalten kann).

--- Ende Zitat ---

Das könnte passen. Auch ich habe nur einen geringen Aussenstand (< 70 €) und habe eine Zahlungsaufforderung bekommen.

Gruß
Gogo

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