Energiepreis-Protest > EnBW
EnBW-Schreiben zum BGH-Urteil
DS_STG:
Hallo Mitstreiter,
ich habe auf meinen Widerspruch gegen die Erhöhung am 01.11.08 dieses ominöse Schreiben mit einer Zahlungsaufforderung innerhalb von 2 Wochen erhalten. Auf meinen erneuten Widerspruch mit dem Musterschreiben des BdE kam heute ein Schreiben, in dem die EnBW erneut auf das BGH-Urteil eingeht. Weiter wird behauptet, dass durch das Gutachten der Wirtschaftsprüfer der Nachweis für die Billigkeit erbracht ist. Ich kann die Billigkeit bei einem Mrd.-Gewinn leider nicht erkennen.
Die Offenlegung der Preiskalkulation wird abgelehnt:
\"Aufgrund des bestehenden Wettbewerbs im Wärmemarkt können wir Ihrer Bitte auf Offenlegung unserer Kalkulationsgrundlage nicht entsprechen, da dies einer Offenlegung der Bezugskonditionen - also höchst wettbewerbssensibler betriebsinterner Informationen - gleichkäme. Diese Vorgehensweise würde unsere Marktposition gegenüber den Wettbewerbern erheblich verschlechtern... und für Sie als Kunden Wettbewerbsvorteile gefährden.\"
Gleichzeitig wird erneut die Bitte um Bezahlung der ausstehenden Beträge und des vorgesehenen höheren Abschlagsbetrags gefordert.
Wie muss ich jetzt reagieren? Kann mir vielleicht jemand einen Tipp geben?
Vielen Dank im Voraus. Ein Musterschreiben auf den 2. Brief der EnBW habe ich nicht gefunden.
Gruss aus Stuttgart
Christian Guhl:
@DS_STG
Reaktion auf diesen Brief : Knicken, lochen, abheften.
RumTumTugger:
Hallo erstmal,
auch ich habe dieses Schreiben ( 12.09.08) bekommen (ich habe schon letztes jahr der STROMpreis- und Elektrowärmepreiserhöhung mit §315 widersprochen)
--- Zitat ---Gestern erhielt ich mit der Post einen Brief der EnBW in dem Sie auf 2 Seiten das Urteil des BGH in vielen Worten erklärt und am Schluss dann ein kurzer Satz: \"Aus den o.g. Gründen forder wir Sie hiermit auf, alle in Ihrer Jahresrechnung geltend gemachten Beträge in vollem Umfang bis in 14 Tagen (bei mir haben die kein genaues Datum angegeben) zu bezahlen. Wir bitten Sie daher, den noch offenen Betrag in Höhe von xxx und den von uns vorgesehen Abschlagsbetrag ... zu überweisen\"
--- Ende Zitat ---
Lustig ist, das die jetzt auf mein Schreiben vom 1.07.07 Antworten mit \"Jetzt hat das Warten ein ende denn mit dem Grundsatzurteil vom 13. Juni 2007....\". Haben die ein Jahr gebraucht um das Urteil zu lesen? :D
Ernsthaft jetzt....
1. Weiss ich net wie die bei mir auf diese Summe kommen....es handelt sich um mehr als 300 euro und ich komme höchstens auf 200 euro...
2. Weiss ich nicht wie ich reagieren soll...
da se behaupten durch das Urteil seien die Preise billig, aufgrund des Urteils keine Offenlegung der Kalkulation in Betracht komme, sowie Notwendigkeit der Preisanpassung in dem Urteil anerkannt werde.
Nur abheften halte ich für gewagt...Immerhin ist das doch wohl ne Zahlungsaufforderung....
Vielen Dank für eure Hilfe im Vorraus...
opferlamm-ma:
Hallo,
ich würde einfach abwarten bis das EVU Klage erhebt.
\'Folterwerkzeuge zeigen\' sollte einen Kunden bei von den vertraglich abweichenden Preisen nicht mehr beeindrucken.
Gruss
Opferlamm-ma
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