Sehr geehrter Herr Fricke,
auf diesem Wege möchten wir uns über die schnelle Antwort sehr herzlich bedanken.
Für das weitere praktische Verfahren sehen wir jetzt folgende Schritte:
1. Wir werden auf das Schreiben der GASAG antworten und unseren Einwand und die Einschränkung der Einzugsermächtigung nochmals bekräftigen.
2. Die jetzigen Abschläge werden mit Einzugsermächtigung bis zur nächsten JVA (Juni 2005) weiterbezahlt.
Wir dürfen und können die Abschläge ja nicht eingenmächtig kürzen.
3. Mit der JVA wird es wahrscheinlich ein Guthaben geben, dass jedoch geringer ausfallen wird, da die GASAG mit den neuen Preisen vom 1.12.2004 rechnen wird.
4. Das Guthaben auf Grund des alten Preises werden wir von der GASAG einfordern.
5. Die GASAG wird wahrscheinlich das nicht anerkennen. Praktisch wird dieses Geld für uns \"verloren\" sein oder wir müssten klagen.
6. Die GASAG wird die Abschläge auf Grund der neuen Preise berechnen.
7. Wir werden Einwände gegen die erhöhten Abschläge auf Grund der Preiserhöhung (unser Verbrauchsverhalten wird sich nicht änderen!) erheben.
8. Die GASAG wird den erhöhten Abschlag mit der Einzugsermächtigung abbuchen.
9. Wir werden über die Bank eine Rücklastschrift ausführen und nur einen Abschlag auf Grund des alten Preises überweisen.
10. Die Schritte 9. und 9. werden sich jetzt monatlich wiederholen?
Was können wir in diesem Fall tun? Da die GASAG voraussichtlich die Beschränkung der Einzugsermächtigung nicht beachten wird,
wir aber die Einzugsermächtigung nicht kündigen dürfen (ist Voraussetzung für den Taif \"GASAG-Aktiv\") ....

?
Was dürfen wir überhaupt unternehmen, ohnen selbst angreifbarzu werden bzw. einen Klagegrund für die GASAG gegen uns zu geben?