Energiepreis-Protest > ESB - Erdgas Südbayern
Klage der ESB
marten:
@RR-E-ft
Und genau deshalb habe ich in einem anderen Thread die Frage gestellt, wieso Herr Rechtsanwalt Ruprecht in der Anwaltsliste des Bundes der Energieverbraucher gelistet ist, und ob er schon entsprechende Sachkenntnis nachgewiesen hat.
Bisher aber leider keine Antwort erhalten.
Ich will jetzt nicht sagen, das er die entsprechende Sachkenntnis nicht hat, das kann ich nicht beurteilen, nur in diesen konkreten Fall muss er endweder den Fall gründlich und gewissenhaft bearbeiten oder der Mandantin sagen, das aufgrund der Kurzfristigkeit eine ordnungsgemäßige Prüfung der Unterlagen nicht möglich ist.
Oder anders gesagt, wenn ich mich schon für einen der in der Liste aufgeführten Anwälte entscheide, muss ich die Gewissheit haben das der Anwalt eine entsprechende fachliche Kenntnis der Materie hat und ich eine bestmögliche Vertretung erfahre.
Das auch der beste Anwalt einen Prozeß verlieren kann ist mir klar.
Sie haben mal sinngemäß geschrieben, das man bei einer Falschberatung des eigenes Anwaltes, die Möglichkeit hat diesen dafür haftbar zu machen.
Nur dazu muss ich dann als Laie den ganzen Sachverhalt so weit durchblicken, das ich erkennen kann, das ich von meinem Anwalt falsch beraten wurde.
Wie oft kommt das in der Realität vor?
Gruss marten
RR-E-ft:
@marten
Möglicherweise ist der Kollege besonders auf Billigkeitskontrolle spezialisiert, auf die es in dem konkreten Fall jedoch möglicherweise gar nicht ankommt.
Möglicherweise konnte er letzteres nicht erkennen, weil ihm schon die Unterlagen zur Klage nicht vollständig übergeben wurden.
Möglicherweise betrifft der konkrete Fall auch einen echten Tarifkunden, der zum Kleinverbrauchstarif K bzw. Grundpreistarif G beliefert wurde und gar kein Heizgaskunde ist und deshalb auch gar keinen Sondervertrag abgeschlossen hatte.
Wir waren doch alle nicht dabei, bei den Besprechungen. Besprechungen zwischen Anwalt und Mandant unterliegen für den Anwalt der Verschwiegenheitspflicht....
Ich denke, dass man die Anwaltsliste nicht mit einer TÜV- Plakette verwechseln sollte. Außerdem kann sich jeder \"seinen Star- Anwalt\" aus der großen Zahl der in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälte frei wählen. Und das sollte man frühzeitig machen, damit frühzeitig eine Prüfung erfolgen kann, damit entsprechende Fehler gar nicht erst passieren können. Dann weiß man nämlich schon vor einer Klageerhebung, wohin und wo lang \"die Reise gehen\" soll.... Aber man spart ja lieber an der falschen Stelle, um am Ende drauf zu zahlen. Warum nur schon vor der Zeit zum Anwalt laufen, wo man doch alles prima allein murksen kann ?! ;)
marten:
@RR-E-ft
Und deswegen habe ich mich entschlossen, damit ich mir nicht auf den letzten Drücker einen Anwalt suchen muss, den angebotenen Energieschutzbrief in Anspruch zu nehmen, damit ich nicht in die Situation wie falschblonde komme.
Das die Anwaltsliste natürlich keine TüV-Liste sein kann,ist mir klar.
Nur würde es mich in dem Zusammenhang interessieren, ob es Kriterien für die Auswahl auf diese Liste gibt.
Die Wahl des geeigneten Anwalts fällt halt schwer.
Sie haben recht, wir kennen natürlich nicht alle Sachverhalte in diesem Fall.
Aber anscheinend ist der Raum München für Energierebellen nicht das beste Pflaster. ( Siehe Thread Stadtwerke München).
gruss marten
falschblonde:
Naja. Über den Herrn Anwalt hier sage ich jetzt mal nix mehr. Denn das, was er hier geschrieben hat, hätte mir (vielleicht?!?) ein paar Wochen früher geholfen - jetzt nicht mehr.
Nur soviel: natürlich hatte Herr Rupprecht ALLE KOMPLETTEN Unterlagen der Klage - wie hätte er sie denn sonst beurteilen können?!?
Und: warum sagte Herr Dr. Wichmann (der im Raum München schon mehrere Gaspreisrebellen vertreten hat) absolut das gleiche?!?
Und nochwas: wie soll ich Kleinabnehmer (hier bei uns nennt man das \"Kloaheisler\" alleine einen Kampf wegen 300,- Euro führen, der mich am Ende dann an die 1.000,- kosten kann?
Darum eben habe ich hier nach Leuten gesucht, die schon Erfahrung haben. Ich hätte mich gern einer Sammelklage angeschlossen.
Aber das einzige, was ich bekommen habe, sind nicht wirklich hilfreiche Aussagen NACHDEM alles schon gelaufen ist.
Mal abgesehen von den Beiträgen der Leidensgenossen, die genauso schlau bzw. unwissend sind wie ich...
winnitu:
@ Falschblonde: Habe ich das richtig verstanden: Deine RS-Versicherung will nicht zahlen? Das wäre allerdings sehr ungewöhnlich. Meine hat ohne weiteres Deckungszusage erteilt: sobald eine Klageschrift kommt, soll ich mich umgehend an einen Anwalt wenden. Bis dahin, ist es nach Auskunft der Anwaltshotline der Versicherung nicht erforderlich.
Bin immer noch nicht ganz sicher, welchen Anwalt ich im Fall des Falles nehme: Gibt\'s inzwischen Erfahrungen mit Rupprecht, Dr. Wichmann oder anderen? Könnte RR-E-ft uns auch vertreten, von Jena aus? Kann man also alles postalisch bzw. telefonisch abhandeln? Bin felsenfest entschlossen, die Sache mit meiner RS-Versicherung im Rücken durchzuziehen und vielleicht sogar ggfs. (falls die ESB unfair bzw. frech wird) die Presse daran teilhaben zu lassen. Hätte da ganz gute Kontakte.
Viele Grüße, Kopf hoch, auch wenn die See rau wird!
winnitu
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