Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Klage der ESB  (Gelesen 41815 mal)

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Offline marten

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Klage der ESB
« Antwort #15 am: 07. Dezember 2007, 18:52:01 »
@falschblonde

Ich würde auch bis nächste Woche warten, und die Anwälte wegen einer Stellungnahme noch mal anrufen.
Aufgeben kann man immer noch.
Vielleicht brauchen die Anwälte einfach noch etwas  Zeit zur Prüfung der Unterlagen.

mfg

marten

Offline falschblonde

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Klage der ESB
« Antwort #16 am: 07. Dezember 2007, 19:19:30 »
Na Ihr seid witzig!
Wenn ich einem (potenziellen) Kunden HEUTE einen Rückruf verspreche und erst am Montag anrufe, dann kann ich froh sein, wenn der überhaupt noch ans Telefon geht!
Und: am Montag abend läuft die Frist ab!
Aber das wissen die Herren...
Warum wehren sich so wenige gegen die Preiswillkür?
 - weil sie so gut wie keine Chance haben und auf den Kosten hocken bleiben...

Offline superhaase

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Klage der ESB
« Antwort #17 am: 07. Dezember 2007, 19:27:48 »
das ist dann aber auch ein bisschen knapp.....

Dass sie nicht zurückgerufen haben ist allerdings schon schwach.
Trotzdem würd ich Mpntag vormittag gleich nochmal nachbohren.

mehr kann ich dazu nicht saen.

Viel Glück!

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline manni12

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Klage der ESB
« Antwort #18 am: 07. Dezember 2007, 22:22:09 »
Sorry, wenn ich jetzt nachfrage, aber ich bin ja auch einer dieser Rebellen.
Warum wurde ausgerechnet jetzt bei dir eine Klage von Seitens ESB erhoben? Gibt es einen ähnlichen Sachstand auch bei anderen ESB-Kunden? Was ist denn in deinem Fall der \"Streitwert/Rückstände\"?

Offline marten

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Klage der ESB
« Antwort #19 am: 07. Dezember 2007, 22:43:17 »
@falschblonde

Ich hatte nicht mitgekriegt, das die Zeit so drängt.
Da ich kein Jurist bin, weiss ich auch konkret nicht was man gegen eine Zahlungsklage macht, ausser sich einen geeigneten Anwalt zu suchen.
Besteht eine Rechtschutzversicherung?
Wenn man eine Rechtschutzversicherung hat besteht in der Regel auch die Möglichkeit sich vorab telefonisch von einem Anwalt beraten zu lassen.
Es gibt auch die Möglichkeit hier im Internet Rechtsfragen von Anwälten unter Frag-einen-anwalt.de  beantworten zu lassen.
Du bestimmst den Einsatz ( In der Regel zwischen 20 - 50 Euro).
Ich habe da Fälle gelesen, wo Leute  innerhalb von 24 Stunden Antworten  von Anwälten auf Ihre Fragen bekommen haben.
Da die Zeit drängt, würde ich vielleicht da anfragen, wie du am Besten auf die Zahlungsklage reagierst.

mfg

marten

Offline RR-E-ft

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Klage der ESB
« Antwort #20 am: 07. Dezember 2007, 23:05:02 »
@falschblonde

Ich kann nicht erkennen, warum Sie der Verbraucherzentrale einen Vorwurf machen wollten, von der Sie womöglich die Information erhalten hatten, dass man sich gegen Energiepreiserhöhungen zur Wehr setzen kann.

Dass derjenige, der sich zur Wehr setzt, ggf. eine Klage zu gewärtigen hat, ist auch klar und muss auch Ihnen von Anfang an klar gewesen sein.

Deshalb ist es unverständlich, dass selbst soviel Zeit und Energie investiert wurde, statt von Anfang an einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Dann hätte dieser sich angezeigt und  für den Fall einer Klage als Prozessbevollmächtigter bestellt, hätte deshalb auch die Klage zugestellt bekommen  und man müsste jetzt nicht erst auf die Schnelle einen Anwalt suchen.

Ein Fehler liegt also darin, dass man sich nicht von Anfang an einen Anwalt gesucht hatte, der die Sache übernimmt.

Ganz gewiss warten Anwälte nur darauf, ein Telefonat zu erhalten, eine umfangreiche Klageschrift per Fax übersandt zu bekommen um dann innerhalb eines Nachmittags, die Klageschrift und - notwendig auch den bisherigen - wohl umfangreichen -  außergerichtlichen Schriftverkehr zu lesen, sich ein Bild zu machen und die Erfolgsaussichten zu erörtern, gern auch ohne Honorarvereinbarung und vorläufig unentgeltlich. Die haben ja auch sonst nichts zu tun.... Meine Erfahrung ist eine andere.

Also sollte jeder so früh wie möglich die Sache an einen Rechtsanwalt abgeben, um nicht in eine solche Situation zu geraten.

Am Freitag erst mit einem Anwalt telefonieren, wenn am Montag schon die Frist abläuft...

Der Anwalt muss zunächst Gelegenheit haben, sich die Zeit zur Prüfung nehmen zu können und dann sollte der grundsätzlich keinen Finger krumm machen, bevor nicht der erste Vorschuss auf seinem Konto eingegangn ist. Wer eine grundliche Prüfung erwartet, darf sich alo nicht auf den letzten Pfiff beim Anwalt melden. Ohne gründliche Prüfung geht der Anwalt ein Haftungsrisiko wegen Falschberatung ein. Und es erscheint unbillig, ein solches Haftungsrisiko einzugehen, ohne dass der Anwalt sicher sein kann, überhaupt etwas für seine Leistung zu bekommen.

Oder bezahlen Sie jetzt die beiden Anwälte, bei denen Sie jeweils die Prüfung der Sache beauftrgt haben? Oder wird etwa erwartet, dass die Anwälte wie eine Art caritative Blitzschachgruppe tätig werden, die ihr Wochendende auf die Prüfung verwenden, um sich am Montag zu melden.

Zeit für die Prüfung und Geld für den Rückruf müssen die Anwälte schon investieren und sie gehen wie gesagt ein Haftungsrisiko ein, wenn sie dabei falsch beraten.

Bevor also die Anwälte kritisiert werden, sollte man zunächst sein eigenes Handeln kritisch würdigen.

Offline falschblonde

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Klage der ESB
« Antwort #21 am: 08. Dezember 2007, 11:41:31 »
Naja, das ist ja mein \"Problem\". Die ESB will ca. 300,- Euro haben. Warum \"gerade jetzt\" kann ich natürlich nicht sagen.
Sicher habe ich Rechtsschutz. Aber allein die Selbstbeteiligung ist ja schon 150,- Euronen.
Darum habe ich ja ZWEI Anwälte mal um eine unverbindliche Meinung gefragt. Beide meinten, das kann so oder so ausgehen. Tendenz aber eher zum Verlieren. Aber genaueres könnten sie eben erst nach Durchsicht der Klage sagen.
Tja Leute. So kann\'s gehen. Da kämpft man \"jahrelang\" und dann endet es abrupt, weil man einfach am kürzeren Hebel hockt.
Und mal ehrlich: hättet Ihr das Geld im Kreuz, wegen 300,- Euro durch sämtliche Instanzen zu gehen um am Ende etwa 1.000,- zu zahlen, nur damit Ihr es versucht habt?!?
Am Montag früh rufe ich die beiden Herren nochmal an. Mal sehen...

@RR-E-ft:
DAS kann ja nur ein Anwalt sagen....   :rolleyes:
Erstens wurde mir die Klage zugestellt, als ich im Ausland war. Ich konnte erst am Montag einen Anwalt suchen. Das Büro meines Anwalts machte einen Termin mit mir für Donnerstag, weil er sich in sowas gut auskenne und den Fall übernehmen würde. Merken Sie was? Genau. Das war am DONNERSTAG nachmittag. Und da erfuhr ich, dass er das doch nicht machen kann...
Zweitens: warum sollte ich von Anfang an einen Anwalt bestellen, wenn ich a) es nicht so dicke habe und b) die Rechtschutzversicherung erstmal ablehnt, weil sie auf Referenzurteile wartet und c) ich ja jede Menge Rat und Musterbriefe zur Verfügung habe, mit denen ich das erstmal allein machen kann (by the way: genau SO wird es ja von der Verbraucherzentrale geraten - erstmal allein, bei Klage oder Drohung der Sperre dann zum Anwalt).
Also echt: WAS DENN NUN?!?
Drittens: wenn ein Anwalt mich auffordert, ihm die Unterlagen zu faxen und mir von sich aus verspricht, mich am Nachmittag zurückzurufen, dann darf ich doch auch damit rechnen; und zwar ohne ein schlechtes Gewissen zu haben, dass ich ihm seine teure Zeit stehlen könnte. Das dauert auch nicht ein ganzes Wochenende, sondern genau 20 Seiten lesen um evtl eine Fristverlängerung zu erwirken und sich dann richtig damit befassen zu können.
Wenn ein Handwerker ein Angebot schreibt und 3 Stunden dran hockt, dann bekommt er die Zeit auch nicht bezahlt, wenn er nicht den Auftrag erhält. So what?!
Warum wehren sich so wenige gegen die Preiswillkür?
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Offline Grobschnitt

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Klage der ESB
« Antwort #22 am: 08. Dezember 2007, 11:51:39 »
Zitat
Original von superhaase
@Grobschnitt:
Dürfen wir auch daran teilhaben?

Ansonsten bitte solche \"Hinweise\" unterlassen und einfach nur die PN schicken.

@superhaase: der Hinweis erfolgte, weil ich falschblonde bereits gestern Morgen die PN geschickt hatte, sie diese aber nicht gesehen hat. Im übrigen habe ich noch eine PN im Ausgang stehen, die der Empfänger noch nicht abgerufen hat. Vermutlich kennen sich einige nicht mit der Postbox des Forums aus.

Aufgrund des schwebenden Verfahres gegen mich wollte ich nicht zu ausführlich werden, daher die PNs an falschblonde. Ich habe Ihr den Namen/Telefonnr. meiner Anwältin mitgeteilt.

Da die ESB jetzt wohl aber verstärkt klagt und ich seinerzeit der Erste war hier aber doch einige Infos.
Als Mitglied des BdEV habe ich mich nach Erhalt der Klageschrift direkt mit diesem in Verbindung gesetzt. Da ich auch in den Prozesshilfekostenfonds eingezahlt habe wurde direkt von Hr. Dr. Peters eine kompetente Anwältin aus Nürnberg eingeschaltet. Der erste Gerichtstermin beim Amtsgericht hat stattgefunden, beide Seiten haben erklärt, das Verfahren führen zu wollen. Das war die ganze \"Verhandlung\". Meine Anwältin hat den Antrag gestellt, das Verfahren beim zuständigen Landgericht zu führen. Mitte Dezember wird darüber entschieden und nächstes Jahr geht es dann weiter(?).

Meine Empfehlung an falschblonde war, sich mit dem BdEV in Verbindung zu setzten. Das gilt im Übrigen für jeden Beklagten, auch wenn er nicht Mitglied ist (für die, die es nicht sind: absolut empfehlenswert!). Zumindest eine Anwaltsempfehlung wird der BdEV wohl geben.

Grobschnitt

Offline userD0009

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Klage der ESB
« Antwort #23 am: 08. Dezember 2007, 11:52:17 »
@falschblonde

Welche Frist läuft denn am Montag ab? Haben Sie vor 2 Wochen die Klage zugestellt bekommen?

Von welchem Gericht wurde Ihnen die Klage zugestellt?

Haben Sie die beigefügten Informationen/Belehrungen des Gerichts zu Fristen und dem weiteren Vorgehen gelesen?

Stichwort: Zwei Wochen um seine Verteidigung anzuzeigen und mindestens weitere zwei Wochen um eine schriftliche Klageerwiderung dem Gericht einzureichen.

Sollte die Klage von einem Amtsgericht zugestellt worden sein, und Sie zu dem Entschluss gekommen sein, dass Sie sich verteidigen möchten, dann können Sie am Montag persönlich/mündlich auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts zu Protokoll geben, dass Sie sich gegen diese Klage verteidigen möchten.

Sollte es sich bereits um die Klageerwiderungsfrist handeln, die am Montag ausläuft, dann können Sie ebenfalls bei der Geschäftsstelle einen Antrag auf Fristverlängerung stellen.

Dann bleibt Ihnen noch etwas Luft, um die von @RR-E-ft sehr richtig ausgeführten Schritte bei der Mandatserteilung eines RA zu unternehmen. Ein beauftragter RA kann für seine Klageerwiderung Fristverlängerung beantragen.


Handeln ist aber auf alle Fälle angesagt.

Grüße
belkin

Offline Grobschnitt

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Klage der ESB
« Antwort #24 am: 08. Dezember 2007, 12:03:49 »
Zitat
Original von manni12
Sorry, wenn ich jetzt nachfrage, aber ich bin ja auch einer dieser Rebellen.
Warum wurde ausgerechnet jetzt bei dir eine Klage von Seitens ESB erhoben? Gibt es einen ähnlichen Sachstand auch bei anderen ESB-Kunden? Was ist denn in deinem Fall der \"Streitwert/Rückstände\"?

Ich war wohl der Erste, der verklagt wurde, zumindest hier aus dem Forum. Warum es gerade mich getroffen hat, habe ich mich auch gefragt (ich weiß es nicht). Einer muss immer der Erste sein! Streitwert ca. 1300.-

Gruß
Grobschnitt

Offline DocTom

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Klage der ESB
« Antwort #25 am: 09. Dezember 2007, 13:01:12 »
Im Zusammenhang mit der angesprochenen  Anwaltssuche  möchte ich folgendes anmerken:

Sicher ist es ungünstig, \"überfallartig\" einen Anwalt mit einer Klageschrift und kurzer Fristsetzung zu konfrontieren. Aber in anderen Rechtsbereichen z.B. Strafrecht, Verkehrsrecht, ... ist dies Gang und gebe.

Es gibt aber sicher nicht zu wenige \"Energierebellen, die Ihre Widersprüche  auch aus Idealismus und Gesellschaftlicher Mitverantwortung und nicht wegen der z.T. bescheidenen Höhe ihrer Einsparungen  eingelegt haben und damit Zivilcourage anstatt allgemeinen Wehklagens beweisen.

Ich empfinde es als nicht sehr dienlich, Energierebellen in der Not einer zugestellten Zahlungsklage Kritik entgegenzubringen, dass sie sich nicht schon längst an einen Anwalt gewandt haben.

Von der finanziellen Situation oder Rechtschutzversicherungen abgesehen, soll man, obwohl man selbsttätig jahrelangen Schriftverkehr mit dem EVU geführt hat,   wirklich prophylaktisch einen Anwalt zu konsultieren, ohne zu wissen, wann bzw. ob es  überhaupt zu einem Gerichtsverfahren kommt, nur um im Fall des Falles rechtzeitig einen Prozessbevollmächtigten zur Verfügung zu haben?

freundliche Grüsse

DocTom

Offline Kampfzwerg

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Klage der ESB
« Antwort #26 am: 09. Dezember 2007, 18:50:24 »
Zitat
Original von Grobschnitt
Als Mitglied des BdEV habe ich mich nach Erhalt der Klageschrift direkt mit diesem in Verbindung gesetzt. Da ich auch in den Prozesshilfekostenfonds eingezahlt habe wurde direkt von Hr. Dr. Peters eine kompetente Anwältin aus Nürnberg eingeschaltet.  
Meine Empfehlung an falschblonde war, sich mit dem BdEV in Verbindung zu setzten. Das gilt im Übrigen für jeden Beklagten, auch wenn er nicht Mitglied ist (für die, die es nicht sind: absolut empfehlenswert!). Zumindest eine Anwaltsempfehlung wird der BdEV wohl geben.

Ganz so enthusiastisch (/euphorisch) wie Du sehe ich das durchaus nicht!
z.Info: bis jetzt bin ich noch nicht verklagt worden, rechne aber aufgrund des hohen Streitwerts und der Drohung des EVU inzwischen täglich damit,  und wollte daher die Hilfe des BdEV, als zahlendes Mitglied wie oben beschrieben, in Anspruch nehmen. Daher bat ich, nach telef. Schilderung und Aufforderung zur anschliessenden Einreichung der Unterlagen,  um Prüfung der Sachlage anhand der Unterlagen.
Ergebnis: keine Prüfung und die Anwaltsempfehlung bestand in einer lapidaren, kopierten Liste der Anwälte nach PLZ.
Die Prüfung der Unterlagen überträfe, lt. antwortender Mitteilung BdEV, den Gegenwert einer Beratungsleistung in Höhe von 25,-, der i.Ü. zzgl. zu dem bereits bezahlten Mitgliedsbeitrag fällig gewesen wäre und der, doch angeblich darin enthaltenen, einmaligen jährlichen,  Beratung!
Hilfreich? Trotz vorheriger, telefonischer Kontaktaufnahme nicht wirklich, um nicht zu sagen überhaupt nicht!  X(
Im Gegenteil, reine Zeitverschwendung.
Es stellte sich mir daher durchaus die Frage nach dem Sinn der Mitgliedschaft.
Aber vielleicht ändert sich, oder auch erschöpft sich?,  die Hilfe des BdEV erst nach Zustellung der Klage??
Es wäre jedenfalls einerseits zu hoffen, andererseits aber auch etwas armselig!


Daher - und auch aus anderen Gründen -  neige ich im Moment dazu @DocTom und seinem Beitrag uneingeschränkt zuzustimmen!  :(

Offline falschblonde

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Klage der ESB
« Antwort #27 am: 09. Dezember 2007, 21:09:46 »
Danke - offenbar gibt es ja noch ein paar Leute, die meinen Beitrag GANZ gelesen haben...
Leider musste ich mehrfach editieren, da man nur alle 15min neu schreiben darf - da gingen wohl ein paar Infos unter.
Warum wehren sich so wenige gegen die Preiswillkür?
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Offline superhaase

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Klage der ESB
« Antwort #28 am: 10. Dezember 2007, 07:37:30 »
Zitat
Original von DocTom
Von der finanziellen Situation oder Rechtschutzversicherungen abgesehen, soll man, obwohl man selbsttätig jahrelangen Schriftverkehr mit dem EVU geführt hat,   wirklich prophylaktisch einen Anwalt zu konsultieren, ohne zu wissen, wann bzw. ob es  überhaupt zu einem Gerichtsverfahren kommt, nur um im Fall des Falles rechtzeitig einen Prozessbevollmächtigten zur Verfügung zu haben?
Das würde ich nach der Entwicklung in letzter Zeit - Urteilslage, vermehrte Klagetätigkeit der EVUs - durchaus für empfehlenswert halten.
Vor allem, damit ein Anwalt die Fehler, die sicher viele \"Rebellen\" im Vorfeld begangen haben, vielleicht noch vor Klageerhebung korrigieren kann. Dann kommt es vielleicht vorerst gar nicht zur Klage.
Wie ich schon sagte, werden die EVUs zuerst diejenigen verklagen, die bisher in ihrem Verhalten und Schriftwechsel schon Fehler begangen haben und bei denen Verjährung droht.

Ich muss einerseits RR-E-ft zustimmen, denn die Anwälte bemühen sich sicherlich und so ein \"Überfall\" macht ihnen gewiss keine Freude.
Andererseits hat auch DocTom Recht - soll heißen, die Verbraucherzentralen und auch der BDE haben halt auch schon falsch beraten oder die Verbraucher im Stich gelassen.
Gut gemeint ist manchmal das Gegenteil von gut gemacht....  :D

ciao,
sh
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Offline marten

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Klage der ESB
« Antwort #29 am: 11. Dezember 2007, 21:20:43 »
@falschblonde

Wie ist die Sache mit der Klage jetzt weitergangen.
Haben sich die Anwälte noch gemeldet.

gruss

marten

 

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