@falschblonde
Ich kann nicht erkennen, warum Sie der Verbraucherzentrale einen Vorwurf machen wollten, von der Sie womöglich die Information erhalten hatten, dass man sich gegen Energiepreiserhöhungen zur Wehr setzen kann.
Dass derjenige, der sich zur Wehr setzt, ggf. eine Klage zu gewärtigen hat, ist auch klar und muss auch Ihnen von Anfang an klar gewesen sein.
Deshalb ist es unverständlich, dass selbst soviel Zeit und Energie investiert wurde, statt von Anfang an einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Dann hätte dieser sich angezeigt und für den Fall einer Klage als Prozessbevollmächtigter bestellt, hätte deshalb auch die Klage zugestellt bekommen und man müsste jetzt nicht erst auf die Schnelle einen Anwalt suchen.
Ein Fehler liegt also darin, dass man sich nicht von Anfang an einen Anwalt gesucht hatte, der die Sache übernimmt.
Ganz gewiss warten Anwälte nur darauf, ein Telefonat zu erhalten, eine umfangreiche Klageschrift per Fax übersandt zu bekommen um dann innerhalb eines Nachmittags, die Klageschrift und - notwendig auch den bisherigen - wohl umfangreichen - außergerichtlichen Schriftverkehr zu lesen, sich ein Bild zu machen und die Erfolgsaussichten zu erörtern, gern auch ohne Honorarvereinbarung und vorläufig unentgeltlich. Die haben ja auch sonst nichts zu tun.... Meine Erfahrung ist eine andere.
Also sollte jeder so früh wie möglich die Sache an einen Rechtsanwalt abgeben, um nicht in eine solche Situation zu geraten.
Am Freitag erst mit einem Anwalt telefonieren, wenn am Montag schon die Frist abläuft...
Der Anwalt muss zunächst Gelegenheit haben, sich die Zeit zur Prüfung nehmen zu können und dann sollte der grundsätzlich keinen Finger krumm machen, bevor nicht der erste Vorschuss auf seinem Konto eingegangn ist. Wer eine grundliche Prüfung erwartet, darf sich alo nicht auf den letzten Pfiff beim Anwalt melden. Ohne gründliche Prüfung geht der Anwalt ein Haftungsrisiko wegen Falschberatung ein. Und es erscheint unbillig, ein solches Haftungsrisiko einzugehen, ohne dass der Anwalt sicher sein kann, überhaupt etwas für seine Leistung zu bekommen.
Oder bezahlen Sie jetzt die beiden Anwälte, bei denen Sie jeweils die Prüfung der Sache beauftrgt haben? Oder wird etwa erwartet, dass die Anwälte wie eine Art caritative Blitzschachgruppe tätig werden, die ihr Wochendende auf die Prüfung verwenden, um sich am Montag zu melden.
Zeit für die Prüfung und Geld für den Rückruf müssen die Anwälte schon investieren und sie gehen wie gesagt ein Haftungsrisiko ein, wenn sie dabei falsch beraten.
Bevor also die Anwälte kritisiert werden, sollte man zunächst sein eigenes Handeln kritisch würdigen.