Energiepreis-Protest > Erdgas Südwest GmbH

Antwort auf Widerspruch - Änderungskündigung

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taxman:

--- Zitat ---Original von e-non
O.K., hier ist häufig davon die Rede, dass Leute keinen Vertrag haben, kein AVBGasG eingesehen haben usw.  ......(mir ist etwas unklar wie man in so eine Situation kommt).
--- Ende Zitat ---

Also bei mir war es so!

Ich habe 2000 ein Haus gekauft. Der Verkäufer hat mich angemeldet! Mein erster Kontakt kam durch die erste Rechnung zustande!


--- Zitat ---Original von e-non
Bei mir ist das so, dass ich 1993 ein \"Häuschen\" bezogen habe, eine Vertrag habe, der von beiden Seiten handschriftlich unterschrieben ist, mir D.A.M.A.L.S  die AVBGasG ausgehändigt wurden usw.....
--- Ende Zitat ---

Wurden dir die AVBGasG vor Vertragsunterzeichnung ausgehändigt, sodass du dir den Gesetzesinhalt vorher hast durchlesen können?


--- Zitat ---Original von e-non
Muss ich demzufolge der Änderungskündigung widersprechen, die Preise im nicht unterzeichneten Vertragsangebot weiterhin als alsunbillig rügen
mich weiterhin auf §315 berufen?
--- Ende Zitat ---

JA, und die Preise kürzen! Hilfsweise auch das fehlende Preisanpassungsrecht erwähnen!


--- Zitat ---Original von e-non
Übrigens, einen  Anwalt zu finden, der erstens sich erwiesener massen im energierecht auskennt und zweitens bereit ist, sich des einzelfalls anzunehmen (vielleicht liegts am streitwert) ist auch nicht ganz einfach.
--- Ende Zitat ---

Ich kenne da einen! Du weißt wo du mich erreichen kannst!

taxman

jonas93:
Hallo Taxman,
habe nun heute auch dieses Kündigungsschreiben erhalten mit dem gleichen Text.

Da ich einen Vertrag des Badenwerks von 1993 mit einem dort ausgewiesenen Kündigungsrecht von 3 Monaten zum Quartalsende habe und einer Klausel, woraufhin sich mein Vertrag stillschweigend von Jahr zu Jahr verlängert - wenn er nicht rechtzeitig gekündigt wird - ist er wohl grundsätzlich durch ESW kündbar.

Mir wurde heute zum 31.08.2008 gekündigt - kein Quartalsende - und mein Vertrag wurde an einem bestimten Datum im Mai 1993 geschlossen.
Ich gehe davon aus, dass dieser nun mindestens bis Mai 2009 laufen muss, es sei denn ESW kündigt bis dahin wirksam.

Anscheinden aber liegt ESW keine Kopie meines Vertrages vor, so dass Sie wohl Schwierigkeiten haben werden das genaue Datum für die Kündigung herauszufinden.

Deshalb bin ich so vorgeganen:
ich habe der Kündigung insgesamt widersprochen und fordere ESW auf, mir ihr Recht darauf nachzuweisen,
falls sie dieses Recht nachweisen können bemängele ich die Nicht-Einhaltung der Kündigungsfrist.(vorsorglich im gleichen Schreiben mitgeteilt)
Ich habe die Kündigung als unwirksam gerügt.

Ich hoffe, dass dies ein gehbarer Weg ist.

mene123:
Hallo zusammen,

letzte Woche ist mir ebenfalls ein solches Schreiben zugegangen, wie Taxman am 27.10.2007 schildert.

Ich hatte im letzten Jahr der einseitigen Kündigung widersprochen und dann nichts mehr gehört. Die Jahresabrechnung in diesem Jahr wurde zu den neuen höheren Preisen berechnet, der ich wie immer widersprochen, meinen Widerspruch zum einseitig gekündigten Vertrag und dem neu angebotenen nochmals bekräftigt und meine eigenen Kosten auf Basis 2004 berechnet habe.

Nun kommt mit Datum vom 15. Juli 2008 exakt dasselbe Schreiben bei mir an. Scheinbar bedienen sich die Herren immer derselben Textbausteine. Immerhin haben beide Geschäftsführer Jochen Fischer und Ralf Biehl persönlich unterschrieben und das Datum ist auch drin. Sie kündigen mir zum 31. August 2008.

Hat jemand rechtlich genügend Ahnung, wie ich dieser erneuten Unverschämtheit am besten widerspreche (Musterschreiben o.ä.)? Ich bin nämlich nicht gewillt, irgendwas Neues zu unterschreiben.

Danke und Grüße aus dem Kraichgau

taxman:
Mein Vorschlag für ein Antwortschreiben:

Sehr geehrte Damen und Herren,
für eine Kündigung fehlt Ihnen jegliche Vertrags- oder Rechtsgrundlage.
Ich entlasse Sie nicht aus unserem Vertrag sondern verlange Weitererfüllung.

mene123:
Hallo zusammen,

interessant - heute kam eine korrigierte Jahresabrechnung zum Sondervertrag. Da die ESG scheinbar kapiert hat, dass die Kündigung vom letzten Jahr nicht rechtens war, hat sie mir meinen Verbrauch noch nach dem alten PG1/PG2 Tarif neu berechnet, natürlich inkl. aller Preiserhöhungen. Ich werde nun zum wiederholten Male auch dieser Abrechnung widersprechen (da hab ich ja inzwischen Übung :D) und den Satz von taxman (danke...) mit einbauen. Bin mal gespannt, wie die dann weiter machen.

Ich halte euch auf dem Laufenden.

Grüße aus dem Kraichgau

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