Energiepreis-Protest > Erdgas Südwest GmbH
Antwort auf Widerspruch - Änderungskündigung
taxman:
Hier die Antwort von Erdgas-Südwest auf den Widerspruch zur Änderungskündigung:
Die Entscheidung des Bundeskartellamtes zu Änderungskündigungen gegenüber Widersprechern nach § 315 BGB greift nicht, da sämtliche Alt-Erdgaslieferverträge für den angesprochenen Kundenkreis von Erdgas Südwest beendet und gekündigt werden, und zwar unabhängig von einem Einwand gemäß § 315 BGB. Dies hängt auch damit zusammen, dass wir vor dem Hintergrund der gesetzlichen und wettbewerblichen Änderungen ein völlig neues Produkt anbieten und die bisherigen Verträge in dieser Form nicht mehr fortführen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir den bisherigen Vertrag daher ordnungsgemäß kündigen müssen. Ein Sonderkündigungsrecht ist hierfür nicht erforderlich.
Wie wir Ihnen auch mitgeteilt hatten, hat eine Annahme unseres neuen Vertragsangebotes keine Auswirkungen auf den von Ihnen geltend gemachten Widerspruch im Hinblick auf den bisherigen Vertrag. Zu diesem Gesichtspunkt werden wir Sie noch gesondert informieren.
Im Einzelnen:
Ihr derzeit bestehender Sondervertrag über die Gaslieferung nimmt Bezug auf die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden\" (AVBGasV). Diese Verordnung ist am 8. November 2006 außer Kraft getreten und durch die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz\" (Gasgrundversorgungsverordnung - GasGW] ersetzt worden.
Anders als im Tarifkundenbereich bzw. Grundversorgungsbereich hat der Gesetzgeber den Vertragspartnern solcher Sonderverträge mit einer Übergangsfrist bis zum November 2007 Zeit gegeben die bestehenden Vertragsverhältnisse an die neue Rechtslage anzupassen. Dies war für uns einer der Anlässe, einen völlig neuen Erdgasliefervertrag auf der Basis der neuen Rechtslage zu entwickeln. Dabei war für uns u.a. auch maßgeblich, die bisherigen Verträge der Rechtsvorgänger der Erdgas Südwest GmbH (Badenwerk Gas GmbH und EVS-Gasversorgung Süd GmbH) zu harmonisieren und ein neues modern ausgerichtetes Sonderprodukt, in dem durch weitgehende Bezugnahme auf die gesetzlichen Regelungen der GasGW die Verbesserungen zu Gunsten unserer Kunden berücksichtigt sind. Dieser, an der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGW) ausgerichtete Vertrag wurde als Standardvertrag konzipiert, eine individuelle Vertragsgestaltung, auch in Bezug auf die Vertragslaufzeiten, haben wir nicht vorgesehen. Mit der bewusst kurz gehaltenen, sowie allgemein üblichen und auch zulässigen Vertragslaufzeit von einem Jahr bieten wir die Möglichkeit auf Veränderungen auf dem Erdgasmarkt kurzfristig zu reagieren.
Dieser neue Vertrag wird - wie wir Ihnen bereits mitgeteilt hatten - jedoch erst nach Unterzeichnung durch Sie und Annahme durch die Erdgas Südwest GmbH wirksam. Eine Fortsetzung der Erdgasbelieferung zu den günstigen Bedingungen und Konditionen unserer Erdgas-Sonderpreise Preisgruppe PG1/PG2 kann ab dem 1. Dezember 2007 daher nur erfolgen, wenn uns hierzu das von Ihnen unterzeichnete Vertragsexemplar vorliegt. Leider haben Sie uns bis heute kein von Ihnen unterzeichnetes Exemplar übersandt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir deshalb das bestehende Sondervertragsverhältnis mit Wirkung zum 30. November 2007 kündigen.
Damit endet der zwischen Ihnen und der Ergas Südwest bestehende Sondervertrag zu diesem Zeitpunkt. Selbstverständlich ist damit aber keine Unterbrechung der Erdgasbelieferung verbunden. Sollten Sie ab 1. Dezember weiterhin Erdgas aus dem Leitungsnetz entnehmen, gelten dann für Sie die Bedingungen und Konditionen der Allgemeinen Erdgas-Preise (Grundversorgung), falls zu diesem Zeitpunkt kein anderweitiges Vertragsverhältnis vorliegt.
Daher nochmals unser Tipp:
Sichern Sie sich noch rechtzeitig die günstigen Konditionen unseres neuen Erdgasvertrages Erdgas-Sonderpreise Preisgruppe PG1/PG2. Gerne senden wir Ihnen auf Wunsch nochmals ein Vertragsexemplar zu.
Sollte sich unser heutiges Schreiben mit der Rücksendung des von Ihnen gegengezeichneten Vertrages überschneiden, so betrachten Sie unsere Kündigung bitte als gegenstandslos, da sie lediglich das bisherige Vertragsverhältnis betrifft.
taxman
Long-Rider:
Ich hab noch keine Antwort auf meinen Widerspruch (26.9.) bekommen. Mal sehn, ob mir nächste Woche so ein Schreiben reinflattert.
Aber wie soll man den darauf reagieren?
Gruß
Long-Rider
ianus:
a ja, die Antwort habe ich auch bekommen, aber ich hatte nicht widersprochen sondern nur die unterschrift gefordert.
bei mir ist das jetzt auf den 1.11. terminiert und ich schreibe auch gerade meinen widerspruch. dann werde ich das schreiben wohl nochmal bekommen auf den 1.1.?
das gibt mir dann ja nochmal eine galgenfrist
taxman:
--- Zitat ---Original von taxman
Die Entscheidung des Bundeskartellamtes zu Änderungskündigungen gegenüber Widersprechern nach § 315 BGB greift nicht, da sämtliche Alt-Erdgaslieferverträge für den angesprochenen Kundenkreis von Erdgas Südwest beendet und gekündigt werden, und zwar unabhängig von einem Einwand gemäß § 315 BGB. Dies hängt auch damit zusammen, dass wir vor dem Hintergrund der gesetzlichen und wettbewerblichen Änderungen ein völlig neues Produkt anbieten und die bisherigen Verträge in dieser Form nicht mehr fortführen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir den bisherigen Vertrag daher ordnungsgemäß kündigen müssen. Ein Sonderkündigungsrecht ist hierfür nicht erforderlich.
--- Ende Zitat ---
Welche Entscheidung des Bundeskartellamtes denn? Ich habe in meinem Schreiben keine solche erwähnt!
Wie kann man einen Vertrag ordnungsgemäß kündigen wenn kein Kündigungsrecht besteht?
--- Zitat ---Original von taxman
Wie wir Ihnen auch mitgeteilt hatten, hat eine Annahme unseres neuen Vertragsangebotes keine Auswirkungen auf den von Ihnen geltend gemachten Widerspruch im Hinblick auf den bisherigen Vertrag. Zu diesem Gesichtspunkt werden wir Sie noch gesondert informieren.
--- Ende Zitat ---
Genau der Widerspruch gegen den bisherigen Vertrag tangiert der neue Vertrag dann nicht.
--- Zitat ---Original von taxman
Ihr derzeit bestehender Sondervertrag über die Gaslieferung nimmt Bezug auf die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden\" (AVBGasV). Diese Verordnung ist am 8. November 2006 außer Kraft getreten und durch die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz\" (Gasgrundversorgungsverordnung - GasGW] ersetzt worden.
Anders als im Tarifkundenbereich bzw. Grundversorgungsbereich hat der Gesetzgeber den Vertragspartnern solcher Sonderverträge mit einer Übergangsfrist bis zum November 2007 Zeit gegeben die bestehenden Vertragsverhältnisse an die neue Rechtslage anzupassen. Dies war für uns einer der Anlässe, einen völlig neuen Erdgasliefervertrag auf der Basis der neuen Rechtslage zu entwickeln. Dabei war für uns u.a. auch maßgeblich, die bisherigen Verträge der Rechtsvorgänger der Erdgas Südwest GmbH (Badenwerk Gas GmbH und EVS-Gasversorgung Süd GmbH) zu harmonisieren und ein neues modern ausgerichtetes Sonderprodukt, in dem durch weitgehende Bezugnahme auf die gesetzlichen Regelungen der GasGW die Verbesserungen zu Gunsten unserer Kunden berücksichtigt sind. Dieser, an der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGW) ausgerichtete Vertrag wurde als Standardvertrag konzipiert, eine individuelle Vertragsgestaltung, auch in Bezug auf die Vertragslaufzeiten, haben wir nicht vorgesehen. Mit der bewusst kurz gehaltenen, sowie allgemein üblichen und auch zulässigen Vertragslaufzeit von einem Jahr bieten wir die Möglichkeit auf Veränderungen auf dem Erdgasmarkt kurzfristig zu reagieren.
Dieser neue Vertrag wird - wie wir Ihnen bereits mitgeteilt hatten - jedoch erst nach Unterzeichnung durch Sie und Annahme durch die Erdgas Südwest GmbH wirksam. Eine Fortsetzung der Erdgasbelieferung zu den günstigen Bedingungen und Konditionen unserer Erdgas-Sonderpreise Preisgruppe PG1/PG2 kann ab dem 1. Dezember 2007 daher nur erfolgen, wenn uns hierzu das von Ihnen unterzeichnete Vertragsexemplar vorliegt. Leider haben Sie uns bis heute kein von Ihnen unterzeichnetes Exemplar übersandt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir deshalb das bestehende Sondervertragsverhältnis mit Wirkung zum 30. November 2007 kündigen.
--- Ende Zitat ---
Aus welchem Recht heraus denn?
--- Zitat ---Original von taxman
Damit endet der zwischen Ihnen und der Ergas Südwest bestehende Sondervertrag zu diesem Zeitpunkt. Selbstverständlich ist damit aber keine Unterbrechung der Erdgasbelieferung verbunden. Sollten Sie ab 1. Dezember weiterhin Erdgas aus dem Leitungsnetz entnehmen, gelten dann für Sie die Bedingungen und Konditionen der Allgemeinen Erdgas-Preise (Grundversorgung), falls zu diesem Zeitpunkt kein anderweitiges Vertragsverhältnis vorliegt.
--- Ende Zitat ---
Wie kam denn der bisher bestehende Sondervertrag, ohne meine Zustimmung, zustande?
--- Zitat ---Original von taxman
Daher nochmals unser Tipp:
Sichern Sie sich noch rechtzeitig die günstigen Konditionen unseres neuen Erdgasvertrages Erdgas-Sonderpreise Preisgruppe PG1/PG2. Gerne senden wir Ihnen auf Wunsch nochmals ein Vertragsexemplar zu.
Sollte sich unser heutiges Schreiben mit der Rücksendung des von Ihnen gegengezeichneten Vertrages überschneiden, so betrachten Sie unsere Kündigung bitte als gegenstandslos, da sie lediglich das bisherige Vertragsverhältnis betrifft.
--- Ende Zitat ---
Wenn ich das Schreiben richtig verstehe will man mich in den Tarifen PG1/PG2 drinlassen, wenn ich den Sondervertrag unterschreibe. Aber ich habe doch schon einen Sondervertrag (sagt zumindest Erdgas-Südwest) und werde nun schon seit Jahren nach dem Tarif PG1 abgerechnet. Dies ging schon alles ohne meine Unterschrift und ohne mein zutun auch wurde bisher noch nie eine Handlung von mir verlangt.
Würde mich mal interessieren was die anderen Forenteilnehmer so darüber denken!
Danke fürs nachdenken
taxman
kamaraba:
@taxman
So sieht die Änderung der GasGVV bei den Stadtwerken Karlsruhe aus.
--- Zitat ---Ihr Einverständnis voraussgesetzt, werden diese neuen Bestimmungen nun ab 1. November 2007 auf Ihren Erdgasvertrag übertragen. Sie brauchen hierzu nichts weiter zu unternehmen.
--- Ende Zitat ---
Hier gibt es das ganze Schreiben
So wie in Karlsruhe sollte es überall aussehen ;) und nicht wie bei Erdgas Südwest und anderen Konsorten X(
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