Energiepreis-Protest > Gemeindewerke Grefrath

Androhung der Einstellung der Versorgung auf kopiertem Briefbogen

<< < (5/7) > >>

bjo:

--- Zitat ---Original von eislud
@mykrisch
- Widerspruch gegen Preisänderungen:
Man sollte jeder Preisänderung widersprechen.

- Zuordnung der Abschläge:
Ich werde nicht ganz schlau aus dem was Du schreibst, sorry. Aber ich versuchs trotzdem :-)
Eindeutig zugeordnet, zumindest zum Vertrag (Wasser oder Gas), sind Deine Abschläge wohl auch dann, wenn Du 200 Euro anstatt 342 Euro monatlich als Gesamtabschlag zahlst und Du dem Versorger zuvor mitgeteilt hast, dass Du anstatt 272 für Gas nur 125 für Gas zahlen wirst. Es erscheint logisch, dass dann eben 125 Euro von den 200 Euro für Gas gezahlt und 75 Euro für Wasser gezahlt wurden und werden.

Du solltest in Zukunft Deine Abschlagszahlungen je Vertrag splitten. Also etwa so:
° Abschlag Wasser für Periode beginnend mit tt.mm.jjjj: 75 Euro
° Abschlag Gas für Periode beginnend mit tt.mm.jjjj: 125 Euro
Das läßt sich auch über einen Dauerauftrag abbilden.

- Kürzung von Abschlägen:
Innerhalb einer Abrechnungsperiode, also zwischen zwei Jahresrechnungen, kannst Du die Abschläge an die Verbrauchsdaten bzw. Deine Kürzungen anpassen, wenn Du ansonsten zuviel zahlen würdest. Das solltest Du Deinem Versorger vorher mitteilen.

Hast Du allerdings in der letzten Abrechnungsperiode laut Deinen eigenen Berechnungen zu viel gezahlt, und stellst das erst bei der Jahresrechnung fest, kannst Du nicht bei der folgenden Abrechnungsperiode Deine Abschläge kürzen um dir zuviel gezahltes aus der vergangenen Abrechnungsperiode zurückzuholen - Aufrechnungsverbot.
Das ist aber nur die Theorie. Praktisch würde ich mir auch hier das zuviel gezahlte über eine Kürzung der folgenden Abschläge zurückholen. Das wird auch teilweise von anderen hier im Forum praktiziert. Bei mir ist es noch nicht vorgekommen.
In Deinem Fall würde ich aber vielleicht nicht noch ein weiteres Faß aufmachen und würde mich regelkonform verhalten.  

Gruss eislud
--- Ende Zitat ---


Hallo,
ich bin einer der in der Periode 2006 / 2007 zuviel gezahlt hat!
im Feb 2007 kam Jahresrechnung mit ca. 250 EUr zuviel!
Jahresabrechnung und JahresMusterbrief an RWE geschickt
keine Antwort bekommen!
- meine vom mir gebildenten Abschläge um 250 EUR / 12 pro Monat gekürzt!
- im September festgestellt das ich im ersten Vergleichshalbjahr 30% Prozent weniger gebraucht habe!
Berechnung aufgestellt und mit Widerspruch wieder nach RWE geschickt!
seit Feb. keine Antwort seitens RWE!

mykrisch:
@eislud
nochmal danke für die Bemerkungen. Werde mich an Deine Ratschläge halten.
Dauerauftrag wird dann demnächst nach Deinem Schema aussehen :-)

Übrigens ist immer noch kein Wasser da. Anwalt war beim Gericht, allerdings erhielt ich noch keine Rückmeldung über den aktuellen Status. Es liegt ihm aber wohl eine eidesstattliche Versicherung eines Mitarbeiters vor, dass die Versorgung erst nach Zahlung der 86,54 EUR wiederhergestellt wird.

Nun, warten wir weiter. Gehe jetzt zum Nachbarn duschen  =) und später noch mal zum Zähneputzen  :D

bjo:

--- Zitat ---Original von mykrisch
@eislud
nochmal danke für die Bemerkungen. Werde mich an Deine Ratschläge halten.
Dauerauftrag wird dann demnächst nach Deinem Schema aussehen :-)

Übrigens ist immer noch kein Wasser da. Anwalt war beim Gericht, allerdings erhielt ich noch keine Rückmeldung über den aktuellen Status. Es liegt ihm aber wohl eine eidesstattliche Versicherung eines Mitarbeiters vor, dass die Versorgung erst nach Zahlung der 86,54 EUR wiederhergestellt wird.

Nun, warten wir weiter. Gehe jetzt zum Nachbarn duschen  =) und später noch mal zum Zähneputzen  :D
--- Ende Zitat ---

ich würd nach Rücksprache mit deinem Anwalt
- bei einer Baufirma einen entsprechenden Vierkant leihen und selber aufdrehen!
- Anzeige wegen Nötigung erstatten.

eislud:
@mykrisch
Ich weiß nicht so recht was es Dich interessieren muß, ob ein Mitarbeiter des Versorgers eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. Ich weiß auch nicht, was Dein Anwalt bei Gericht eigentlich unternimmt.
Meines Erachtens, ich bin aber kein Anwalt, gibt es hier nur eins, eine einstweilige Verfügung gegen den Versorger auf Wiederherstellung der Versorgung. So etwas geht dann regelmäßig auch ohne mündliche Verhandlung wegen Dringlichkeit und Unverhältnismäßigkeit.

Aber das Ganze hat ja auch Vorteile. Man lernt seine Nachbarn besser kennen :-) und wenn alles gut geht, kann man sie vielleicht auch zum Widerspruch überreden.  
 
Halt uns auf dem Laufenden.

Gruss eislud

Thomas S.:

--- Zitat ---Original von bjo
ich würd nach Rücksprache mit deinem Anwalt
- bei einer Baufirma einen entsprechenden Vierkant leihen und selber aufdrehen!
- Anzeige wegen Nötigung erstatten.
--- Ende Zitat ---

Ganz richtig. Ich hätte dazu allerdings nicht einmal Rücksprache gehalten... einfach machen ...und alles parallel beim Gericht weiterlaufen lassen. Hier ist Selbsthilfe angesagt. Ohne Grund kein RECHT zum Sperren - fertig.

Sollen die doch kommen und feststellen, daß die Arbeit schon erledigt ist... was soll dann schon passieren?

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln