Energiepreis-Protest > Gemeindewerke Grefrath
Androhung der Einstellung der Versorgung auf kopiertem Briefbogen
bjo:
Hallo,
- die haben Wasser gesperrt weil das oftmals das einzige ist wo Sie ohne
Tricks und Hausfriedensbruch zugriff haben!
ich habe RWE als Gaslieferant Hausverbot erteilt. Mit Tricks kommen die auch nicht rein da EFH!
wenn Sie über ihre Tochter RWW mir das Wasser abdrehen, haben die eine
Menge Ärger bis hin zur Anzeige Nötigung oder wie das heißen mag!
mykrisch:
Guten Morgen,
das Wasser ist nach wie vor gesperrt.
Ich habe ein Schreiben an die Gemeindewerke aufgesetzt.
1. mit Bezug auf §315 der erneuten Anpassung /gesamten Preisgestaltung (Mitteilung vom 07.09.2007 widersprochen (Musterbrief energiepreise mb4 überarbeitet) und daraufhin gewiesen, dass wir weiterhin den Preis von 4,5 ct/kWh incl. Erdgassteuer, zzgl MWSt. zahlen werden, da die Billigkeit nach wie vor nicht festgestellt wurde.
2. Aufstellung nach Rechnungschema Gemeinde (Höllenarbeit X() erarbeitet.
Die vorgeschlagenen Abschläge für Strom, Wasser und Abwasser verwendet und gegen die monatlichen Zahlungen nach Ablesen des Zählerstands gegengerechnet, da wir diese nicht bemängelt haben, sondern nur den vom Gas .
Es stellt sich heraus, dass wir beim Strom zurückliegen, bei Gas (Basis oben genannter Preis), Wasser und Abwasser im deutlichen Plus stehen. Mein Plan ist nun, die Zahlung im November zu kürzen mit Information, dass die Zahlung sich auf den Rückstand bei Strom sowie den üblichen Abschlag für Strom bezieht und ich erwarte, dass dieser Betrag auch nur dem Verbrauchskonto Strom zugerechnet wird.
Mit dem Guthaben bei Gas, Wasser und Abwasser werden wir bis Ende November sicher im Plus bleiben. Ich will aber verhindern, dass man wie im letzten Jahr eine Gesamtsumme nennt und dann ausgleicht - dann bräuchte man doch gar keine Einzelabschläge festzulegen, oder?
Ist diese Vorgehensweise ok?
Ende November werde ich dann die gleiche Aktion wiederholen.
Desweiteren verweise ich auf § 19 Grundversorgungsverordnung - der Betrag von 84,56 EUR für GAS steht 1. nicht im Verhältnis und liegt auch unter den genannten 100 EUR (selbst wenn die Forderung berechtigt wäre) - eine Sperrung hätte nicht erfolgen dürfen!
Als Anlage auch noch die Pressemitteilung des Bundeskartellamtes vom 25.09.06, sowie die Info, dass ich die praktizierte Vorgehensweise der Öffentlichkeit nicht länger vorenthalten werde und die Einschaltung des Bundeskartellamtes ebenfalls in Betracht ziehe.
Ach ja, und dass ich mir vorbehalten, rechtliche Schritte einzuleiten und eine Entschädigung für die unverhältnismässige Einschränkung der Lebensqualität (6 Tage kein Wasser ist nicht spassig) zu verlangen.
Ich bin jetzt so richtig sauer und zieh das Ding jetzt durch.
Trotzdem würde ich gerne die Meinung der kompenten Helfer hier im Forum wissen. Na und dann geht das Schreiben auf die Reise.
Danke schön
eislud:
@mykrisch
Ich weiß nicht, ob man mit mehr oder weniger freundlichen Schreiben an den Versorger hier weiterkommt. Der Versorger hat doch mit der Sperrung eine \"Kriegserklärung\" erteilt. Man muß nun nicht mehr Meinungen austauschen um zu einer Einigung zu kommen.
Ziel ist es doch, so schnell wie möglich die Wasserversorgung wieder herzustellen.
Unter der Voraussetzung, dass die Abschläge für Wasser korrekt überwiesen wurden und aus den Abschlägen auch eine Zuordnung zu Wasser erkennbar ist (beispielsweise steht in Überweisung so etwas wie \"Wasser Abschlag\"), sollte man über einen Anwalt unverzüglich eine einstweilige Verfügung zur Wiederherstellung der Versorgung beauftragen, wie es @RR-E-ft bereits erwähnte.
Das wäre mein erster Schritt in Deiner Lage.
Anschließend würde ich mir den Kopf darüber zerbrechen, was ich noch alles tun kann, um beim Versorger gegebenenfalls Schadensersatz geltend zu machen oder ihn in anderer Art und Weise abzustrafen.
Gruss eislud
mykrisch:
@eislud - danke für die Anwort.
Ich muss aber doch auch der neuen Preisgestaltung widersprechen, oder?
Und ja natürlcih, mein Schreiben bringt das Wasser nicht zurück - dafür ist der Anwalt gerade bei Gericht (was ich eben noch nicht wusste). Allerdings hab ich nun das Schreiben und will es doch auch loswerden :evil:
Nein es ist keine leider eindeutige Zuordnung möglich. Die Referenz für den Abschlag von 200 Eur ist immer die Rechnungsnummer, in der auch die jeweiligen Abschlagsbeträge aufgeführt waren. Ich habe mich ja immer nur auf Gas bezogen und nicht die anderen Abschläge bemängelt. Man hatte 342 EUR (2006 waren es 175 EUR) als monatlichen Gesamtabschlag vorgeschlagen, davon 272 EUR für Gas (vorher 80 EUR). Man hat mir diese Schätzung nicht wirklich erklären können, da die \"Nachzahlung\" im Januar nicht 3x mal so hoch ausfiel, wie man beim Anblick des neuen Abschlags annehmen dürfte.
Ich habe daher den Gesamtabschlag auf 200 EUR reduziert und (davon 125 EUR für Gas) und GW hat diesen vorbehaltlich akzeptiert. Man sieht ja auch anhand der Verbrauchsrechnung, dass dies realistisch und nicht an den Haaren herbeigezogen war. Im übrigen wäre das Verbrauchskonto Gas selbst dann noch im Plus, wenn ich die erhöhten Preise ansetzen würde. An die Einzelaufzählung bei Überweisung habe ich nun in der Tat nie gedacht, werde dies in Zukunft allerdings grundsätzlich einrichten.
Die Überweisung im November auf Basis des aktuellen Verbrauchs zu tätigen, sprich geringer als den üblichen Abschlag ist doch rechtens, oder?
@cremer
Der Grund für die Einstellung der Wasserversorgung scheint die Monopolstellung der GW bei Wasser zu sein.
eislud:
@mykrisch
- Widerspruch gegen Preisänderungen:
Man sollte jeder Preisänderung widersprechen.
- Zuordnung der Abschläge:
Ich werde nicht ganz schlau aus dem was Du schreibst, sorry. Aber ich versuchs trotzdem :-)
Eindeutig zugeordnet, zumindest zum Vertrag (Wasser oder Gas), sind Deine Abschläge wohl auch dann, wenn Du 200 Euro anstatt 342 Euro monatlich als Gesamtabschlag zahlst und Du dem Versorger zuvor mitgeteilt hast, dass Du anstatt 272 für Gas nur 125 für Gas zahlen wirst. Es erscheint logisch, dass dann eben 125 Euro von den 200 Euro für Gas gezahlt und 75 Euro für Wasser gezahlt wurden und werden.
Du solltest in Zukunft Deine Abschlagszahlungen je Vertrag splitten. Also etwa so:
° Abschlag Wasser für Periode beginnend mit tt.mm.jjjj: 75 Euro
° Abschlag Gas für Periode beginnend mit tt.mm.jjjj: 125 Euro
Das läßt sich auch über einen Dauerauftrag abbilden.
- Kürzung von Abschlägen:
Innerhalb einer Abrechnungsperiode, also zwischen zwei Jahresrechnungen, kannst Du die Abschläge an die Verbrauchsdaten bzw. Deine Kürzungen anpassen, wenn Du ansonsten zuviel zahlen würdest. Das solltest Du Deinem Versorger vorher mitteilen.
Hast Du allerdings in der letzten Abrechnungsperiode laut Deinen eigenen Berechnungen zu viel gezahlt, und stellst das erst bei der Jahresrechnung fest, kannst Du nicht bei der folgenden Abrechnungsperiode Deine Abschläge kürzen um dir zuviel gezahltes aus der vergangenen Abrechnungsperiode zurückzuholen - Aufrechnungsverbot.
Das ist aber nur die Theorie. Praktisch würde ich mir auch hier das zuviel gezahlte über eine Kürzung der folgenden Abschläge zurückholen. Das wird auch teilweise von anderen hier im Forum praktiziert. Bei mir ist es noch nicht vorgekommen.
In Deinem Fall würde ich aber vielleicht nicht noch ein weiteres Faß aufmachen und würde mich regelkonform verhalten.
Gruss eislud
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