@Thomas S./ enerveto
Es geht hier doch immer nur um die eine
Sache.
An
erster Stelle muss doch die Frage stehen, was man selbst erreichen will, was das
Ziel sein soll. Die zweite Überlegung muss sein,
ob und ggf.
wie man dieses Ziel bei möglichst geringem Aufwand erreichen kann. Schließlich stellt sich die Frage, ob man dabei
agiert oder nur
reagiert.
Die Verbraucher wollen möglichst preisgünstig Energie geliefert bekommen zu angemessenen Preisen.
Die Lage stellt sich wohl
derzeit wie folgt dar:
§ 315 BGB zieht
nur da, wo ein gesetzliches Leistungsbestimmungsrecht besteht (Tarifkunden/ Grundversorgung/ Ersatzversorgung) oder ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht hinsichtlich der zu zahlenden Entgelte bereits bei Vertragsabschluss ausdrücklich vereinbart wurde.
Während der Kartellsenat des BGH
dabei wohl das Gesamtentgelt kontrolliert, will der VIII. Zivilsenat wohl nur die laufenden Preiserhöhungen kontrollieren, soweit sie vom Kunden überhaupt schon angegriffen wurden. Nach letzterer Auffassung ist es damit nicht möglich, ein bereits überteuertes Preisniveau abzusenken.
§ 307 BGB kann
nur helfen, Preiserhöhungen in einem konkreten, bereits bestehenden Vertragsverhältnis abzuwehren, aber nicht, um ein bereits überhöhtes Preisniveau abzusenken.
Sowohl § 315 BGB als auch § 307 BGB setzen im Zweifel ein aufwendiges und mit Kosten verbundenes Gerichtsverfahren zur endgültigen Klärung voraus. Solche Verfahren können sich über Jahre ziehen und schwere Aktenordner mit Papier füllen. Billig sind sie nicht zu haben. Wer am Ende unterliegt, trägt alle Kosten.
Was man dadurch nach alldem wohl
nicht erreichen kann, ist ,dass die Lieferanten von sich aus kurzfristig lediglich angemessene Preise
anbieten. Eine kurzfristige wie nachhhaltige
Änderung der Preispolitik erreicht man nur durch einen konsequenten massenhaften Wechsel, der einen Kampf um Marktanteile nach sich zieht. Der Kampf um Marktanteile kann bei einem Commodity wie Strom oder Gas regelmäßig nur über den Preis erfolgen.
Auch wollte ich nicht Energiekonzerne mit O. b. L. gleichsetzen und habe es auch nicht getan. Es ging mir allein darum, auf ein Prinzip/ eine Strategie hinzuweisen.
Wer den Konzernen als Verbraucher z. B. zum Vorwurf macht, dass diese mit seinem Geld weltweit expandieren, der sollte darüber nicht in einem zu nur
wehklagen, wenn er ggf. die Möglichkeit hat, ihnen sein Geld gar nicht erst zu geben. Solchen Konzernen dann als Verbraucher
nach Möglichkeit sein Geld gar nicht erst zu geben, wäre einzig
konsequent. Nicht mehr und nicht weniger.
Selbstverständlich kann es vorteilhaft sein, Zeit aufzuwenden, um etwa
Clausewitz zu studieren und daraus Strategie zu lernen. Deshalb ist man noch lange kein Bellizist, der den Krieg befürwortet. Aber wenn man Auseindersetzungen führt, sich zu solchen
entschließt, dann kommt man an bestimmten Erkenntnissen nicht vorbei, die man sich entweder anlesen kann oder als Erfahrung erst selbst machen muss.
Natürlich ist es
nicht umsichtig, sich wehrhaft zu zeigen, eine Klage zu provozieren und im Falle einer solchen Klage, also der
logischen Fortsetzung der Auseinandersetzung mit anderen Mitteln, erst festzustellen, dass man ja noch gar keinen Anwalt hat, den man dafür braucht. Verunsichert kann doch wohl nur der werden/ sein, der nicht vorausschauend plant. Auch beim Schach gnügt es zum Erfolg nicht, einen ersten guten Zug zu machen. Auch dabei entwickelt sich die spielerische Auseinandersetzung nicht statisch, sondern
dynamisch weiter.
Und es lohnt sich gewiss,
jeden Tag neu zu überlegen und nachzudenken, ggf.
nachzujustieren. Und das sollte dann auch jeder getrost tun.
Natürlich beruhen die dauernden Preiserhöhungen - jedenfalls seit kurzem - auch auf der bequemen Unbeweglichkeit der Stromkunden selbst, die selbstverständlich ausgenutzt wird, weil Faulheit eben bestraft wird:
Würden etwa alle aktuell grundversorgten E.ON- Stromkunden
sofort und auf der Stelle zu E wie Einfach wechseln, so bekämen sie zwar immer noch die Rechnung von diesem Konzern, aber ihre Strompreise würden sogar
sofort um 1 Cent/ kWh sinken und wären ohne Aufpreis für 2 Jahre garantiert. Es gäbe demnach effektiv diese E.ON- Strompreiserhöhung in der Grundversorgung gar nicht, sondern sogar eine
Preissenkung. Nur wer sich jetzt nicht bewegt, soll (deshalb) überhaupt den nochmals um ca. 10 Prozent erhöhten Strompreis zu zahlen haben. Der skizzierte Wechsel/ Nichtwechsel macht wohl einen Preisunterschied von ca. 3 Cent/ kWh aus. Für einen Haushalt mit 6.000 kWh/ a ließen sich dabei 180 EUR/ Jahr sparen. Wer bisher nichts gegen Strompreiserhöhungen unternommen hatte und sich jetzt auch für 180 EUR/ Jahr nicht bewegt, statt dessen in einem aufwendigem Rechtsstreit sein Heil sucht, um (nur) beim endgültigen Obsiegen den bisherigen Preis weiter zu zahlen, der muss sich schon die Frage stellen, ob er wirklich alles richtig macht. Ebenso, wer eine entsprechende Empfehlung ausspricht. Das ändert nichts daran, dass die beabsichtigten weiteren Strompreiserhöhungen nicht gerechtfertigt erscheinen, nachdem E.ON selbst beweist, dass es anders gehen kann.
Fakt ist, dass man diesen Preisprotest am einfachsten erklären kann:
http://www.wechseln.deWenn Beiträge nicht auch ein Stück weit
provozieren, denkt niemand darüber nach.
Höchst provokant wäre ggf. der Hinweis, dass der Bärtige wegen der vorgeworfenen Tat wohl noch gar nicht rechtskräftig verurteilt ist, für diesen deshalb möglicherweise noch die Unschuldsvermutung streitet, auch wenn er sich selbst bezichtigt haben mag. Er könnte ja wohl noch widerrufen. Woran man nicht nur als Strafverteidiger alles denken muss.
Das ist hier überhaupt nicht unser Thema.@Dede1
Man kann sich wegen der Preiserhöhungen beim Bundeskartellamt beschweren und eine Prüfung anregen, ob diese drastische Preiserhöhung gegenüber Kleinkunden nicht etwa überwiegend auf dem missbräuchlichen Ausnutzen einer marktbeherrschenden Stellung des Unternehmens beruht. Das sollte man pünktlich zum 02.11. tun, wenn die erhöhten Preise tatsächlich in der Welt sind. Bisher kann EWE alles noch wieder wegen Fehlalarm abblasen. Möglicherweise stellt man in der verbleibenden Zeit noch selbst fest, dass man sich dabei etwa in der einen oder anderen Weise verkalkuliert hat. Könnte doch sein.

Auch kann man der
Bundeskanzlerin ein Schreiben/ Mail schicken, ob sie sich nicht ggf. von EWE vorrechnen lassen könnte, wie sich die neuen Preise konkret ergeben sollen. Immerhin ist der EWE- Vorstandsvorsitzende Herr Dr. Brinker zugleich BDEW- Präsident und da lohnt es sich schon mal exemplarisch genauer nachzurechnen, wie sich wohl das eine aus dem anderen ergeben soll. Schließlich hat wohl auch kein anderer Versorger prozentual so kräftig zugelangt.
Schließlich kann man sich beim Bundeskartellamt beschweren und ggf. trotzdem wechseln.
Jeder entscheidet also selbst, ob und wie er Preistreibern einheizt/ einheitzern lässt.