Wenn es keine Absprachen über Marktaufteilungen zwischen den sieben eigenständigen E.ON- Regionalversorgern gibt, dann stehen diese sieben Gesellschaften (potentiell) in einem Wettbewerb um Endkunden auf dem Elektrizitätsmarkt - und Gasmarkt für Kleinkunden.
Wenn diese sieben (potentiell miteinander im Wettbewerb stehenden) Gesellschaften deshalb eine Preiserhöhungsrunde zum 01.01.2008 untereinander abstimmen, ist wohl allein dies kartellrechtswidrig.
Sollte es hingegen Gebietsabsprachen (Marktaufteilung) zwischen den E.ON- Regionalgesellschaften geben, wäre auch diese Marktaufteilung wohl kartellrechtswidrig.
Hin wie her sollte deshalb das Bundeskartellamt in eine entsprechende Prüfung eintreten, ob die geplante, im Konzern ersichtlich abgestimmte Preiserhöhungsorgie nicht etwa kartellrechtswidrig ist, sei es a) wegen unzulässiger Gebietsabsprachen, sei es b) wegen unzulässiger Preisabsprachen, sei es c) wegen eines unzulässigen Preishöhenmissbrauchs oder sei es d) wegen eines bunten Mix aus den vorgenannten Punkten.
Schließlich können die geplanten Preiserhöhungen offensichtlich nicht in einem Zusammenhang mit gestiegenen Stromerzeugungskosten oder einer gestiegenen Energienachfrage auf dem bundesweiten Elektrizitätsmarkt stehen.
Die Energienachfrage auf diesem Markt war zuletzt sogar merklich gesunken.
Man sollte bei entsprechendem Verdacht unverzüglich an allen Standorten, insbesondere in München mit Beweissicherungen beginnen. Noch sind die entsprechenden Beschlüsse frisch und die Tinte der dafür Verantwortlichen unter solchen Beschlüssen möglicherweise noch nicht einmal getrocknet.
Ggf. also höchste Zeit, dass die Beamten des Bundeskartellamtes ihre Büros verlassen eine schöne Herbstausfahrt machen, ggf. mit Sondersignal. Möglicherweise auch höchste Zeit für Energieverbraucherverbände, die Beamten des Bundeskartellamtes wach zu klingeln.
Es ist wohl das erste mal, dass ein solch bundesweit abgestimmtes Preisverhalten der involvierten Konzernunternehmen im Strom- und Gasbereich bekannt wird. Grund genug, sofort darauf zu reagieren, um dem zu begegnen.
Augenfällig scheint auch ein möglicher Zusamenhng mit den Verlautbarungen der RWE- Regionalversorger und der RWE- Tochter Süwag über drastische Strompreiserhöhungen.