Energiepreis-Protest > RWE Westfalen Weser Ems (ehemals)
Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben
bjo:
laut RWE Logik bin ich Sondervertragskunde!
Abnahmemenge > 40.000 KWH!
Ich hab der Kündigung widersprochen und denen das Kündigungsrecht abgesprochen. Text hier im Forum zu finden.
Grundversorgungskunden bzw. Kunden die sich sicher sind solche zu sein!
brauchen und sollten nicht unterschreiben!
brauchen nicht weil Änderungen automatisch wirksam wurden.
sollten nicht weil sie sonst einen Sondervertrag an den Hacken haben und damit der bisherige Widerspruch tot ist.
marten:
Hallo!
Habe auf meinen Widerspruch( Mustertext Free Energy) folgende
Antwort erhalten:
Ihre Anfrage vom ... (Welche Anfrage, ich habe der Kündigung des Gasliefervertrages widersprochen)
Zur Klärung Ihres Anliegens benötigen wir noch etwas Zeit und können Ihnen daher heute noch nicht abschließend antworten. Selbstverständlich werden wir uns so schnell wie möglich wieder mit Ihnen in Verbindung setzen.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
mfg
RWE Kundenservice
Hat sonst noch jemand eine Antwort erhalten?
Gruss
marten
AnJo:
Guten Morgen marten,
da die RWE vielleicht gemerkt hat, dass das Antwortschreiben an sithgoddess:
--- Zitat ---\"Wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom ... und teilen Ihnen mit, dass Sie den Vertrag nicht widerrufen können. Es besteht für solche Energielieferverträge kein Widerrufsrecht (§ 312 d Absatz 4 Nr. 1, 3. Alt. Bürgerliches Gesetzbuch).
Es besteht lediglich die Möglichkeit, den Vertrag wieder zu kündigen. Eine Kündigung können Sie bereits vor Lieferbeginn am 01.11.2007 ordentlich kündigen, d. h. mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende.
Ihr alter Vertrag gilt dann zunächst zu den bisherigen, vereinbarten Bedingungen und Preisen fort.
Wir werden bestehende Altverträge allerdings demnächst beenden müssen, um sicherzustellen, dass künftig alle Kunden von uns Gas im Rahmen der geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen erhalten und Kunden nicht mehr zu hiervon abweichenden Vertragsbedingungen beliefert werden.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis.\"
--- Ende Zitat ---
...............wohl nicht der Brüller war, brauchen Sie halt noch eine wenig Zeit um sich eine neue Strategie zu überlegen ;)
Ist aber ansonsten nur eine Standardschreiben, welches ich nach jedem Widerspruch (Antwortschreiben auf Jahressrechnung) bekomme.
Gruß
AnJo
RWE-Hotliner:
Hallo !
Ich bin im RWE Kundenservice beschäftigt. Das bedeutet, ich bin kein MA der RWE sondern der BUW GmbH im Auftrag der RWE Kundenservive GmbH. Bedeutet, ich bin genauso Kunde wie alle hier und habe keinerlei Vergünstigungen. Arbeite nur an der Serviceline.
Hier etwas zur Klarstellung: Die neuen Maxiverträge sind -soweit über 10000 kw/h Jahresumsatz- in jedem Fall günstiger. Man kann losgelöst davon erneut laut §315 widersprechen. Also macht es Sinn, zunächst den Vertrag zu unterschreiben, da hat man dann den günstigeren Vertrag und dann erneut den Widerspruch einzulegen.
Alle die unter 10000 kw/h liegen, sind günstiger mit der Grundversorung unterwegs unter brauchen nichts weiter tun. Der Vertrag wird dahin umgestellt.
Die \"Kündigung\" heißt nicht, dass Gas gesperrt wird, sondern nur, dass in einen anderen Vertrag (Grundversorgung) umgestellt wird.
Die Unternehmung, die mit dem Einscannen und anhängen beauftragt ist, ist im Rückstand. Deshalb ist teilweise ein Kündigungsschreiben rausgegangen. Heißt nichts, der Vertrag -wenn angekommen- ist wirksam.
Keine Panik, bei Fragen bitte mittels Anruf Servicekine klären. Danke !
bjo:
--- Zitat ---Original von RWE-Hotliner
Hallo !
Hier etwas zur Klarstellung: Die neuen Maxiverträge sind -soweit über 10000 kw/h Jahresumsatz- in jedem Fall günstiger. Man kann losgelöst davon erneut laut §315 widersprechen. Also macht es Sinn, zunächst den Vertrag zu unterschreiben, da hat man dann den günstigeren Vertrag und dann erneut den Widerspruch einzulegen.
Keine Panik, bei Fragen bitte mittels Anruf Servicekine klären. Danke !
--- Ende Zitat ---
hallo,
die Zahlen konnte man den Verträgen entnehmen. Soweit stimmt das auch was du schreibst.
Was §315 angeht ist die allgemeine Meinung im Forum, das sich das wie folgt verhält
- mit der Unterschrift bindet man sich an die Zahlen.
- ein neuerlicher Einspruch wirkt damit nur noch auf zukünftige Erhöhungen!
- > besser nicht unterschreiben!
Vertragsangebote!
1. warum bekommen Grundversorgte Kunden diese Verträge zugestellt?
2. Die Verbraucherzentrale NRW geht davon aus das die alten RWe Sonderverträge gar kein einseitiges Kündigungsrecht + Preiserhöhungsrecht beinhalten. - > unterschreibt man die neuen hat man verloren!
Preisvergleich
40.000 KWh / Jahr
RWE = 2365,72 EUR
Stadtwerke Ahaus = 1979,24 EUR!
wenn man dann noch bedenkt das!
Stadt Ahaus 53,5 % der Geschäftsanteile und die RWE Plus AG 46,5 %
an den Stadtwerken haben.
noch fragen ?
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