Energiepreis-Protest > RWE Westfalen Weser Ems (ehemals)

Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben

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AnJo:

--- Zitat ---ZITAT belkin:
Wie kommen Sie denn darauf?
--- Ende Zitat ---

Antwortschreiben der RWE (siehe Post von Sithgoddess weiter oben):

--- Zitat ---\"Wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom ... und teilen Ihnen mit, dass Sie den Vertrag nicht widerrufen können. Es besteht für solche Energielieferverträge kein Widerrufsrecht (§ 312 d Absatz 4 Nr. 1, 3. Alt. Bürgerliches Gesetzbuch).
--- Ende Zitat ---

\"Alt. Bürgerliches Gesetzbuch\" ist m. E. die alte Fassung des BGB vor dem 01.01.2002.

Und genau hier gibt es den von der RWE angeführten Paragraphen nicht !
Das war meine Vermutung, die Sie mir hiermit bestätigt haben :]

Gruß
AnJo

RR-E-ft:
@AnJo

\"3. Alt\" steht nicht für BGB alter Fassung (a.F.), sondern für die in der Norm an der Stelle genannte dritte Alternative. ;)

AnJo:
Was ist das auch alles kompliziert ;)
dann bezieht sich das ganze also nur auf folgenden Abschnitt ?

--- Zitat ---....die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.....
--- Ende Zitat ---

Gruß
AnJo

peterb:
@sithgoddes
Sondervertragskunde oder nicht: Da RWE dir den Vertrag kündigen will, geben sie dir ja zu verstehen, dass du wohl einen Sondervertrag hast, da sie einen Grundversorgungsvertrag nicht kündigen dürfen.
Da würde ich ihnen dann auch nicht widersprechen.
Wenn du damals nichts unterschrieben hast, sind auch keine AGBs und damit auch kein Kündigungsrecht vereinbart.
Mit einer Unterschrift erkennst du dann die Kündigung aber an, daher lieber nicht machen.
Ich würde schreiben, dass du die Kündigung nicht akzeptierst.
Die RWE will natürlich, dass alle Kunden neue Verträge unterschreiben, da dann auch das Kündigungsrecht vereinbart ist.
Und nicht von RWE verwirren lassen.

Sithgoddess:

--- Zitat ---Unter http://www.rwe.de, Privatkunden, Postleizahl 44577, wird der Tarif \"RWE Erdgas klassik\" untertittelt mit \"Unser Grundversorgungstarif für entspanntes Wohnen\". Also würde ich hier mal davon ausgehen, dass es sich beim Tarif \"RWE Erdgas klassik\" um einen Grundversorgungstarif handelt.
--- Ende Zitat ---

Genau so sehe ich das auch. Daher kann ich die RWE auch nicht wirklich verstehen, denn wenn sie mir den jetzigen Vertrag \"RWE Erdgas klassik\" kündigen und ich in den \"neuen\" Grundversorgungsvertrag eingestuft werde, entsteht mir doch preislich gesehen kein Nachteil - die Preise der RWE ändern sich für mich ja nicht, da ich vorher in RWE Erdgas klassik eingestuft war und ab dem 01.11.2007 demnach auch weiterhin bleibe.  Was ich sehr wohl verstehe ist, dass RWE Druck auf die Kunden ausüben will, damit diese die neuen Verträge unterzeichnen. Denn dadurch erkennt man ja deren Preise an.

Die Frage ist, ob man überhaupt auf das Schreiben von RWE reagieren sollte, wenn man den \"neuen\" Vertrag ohnehin nicht unterzeichnen will?
Ich persönlich tendiere allerdings dazu, der RWE einen Brief zuzuschicken ähnlich dem von Free Energy verfassten Text.  Aber wahrscheinlich schickt die RWE dann wieder einen weiteren netten Brief, mit dem man dann wieder nichts anfangen kann. Und einen endlosen Papierkrieg möchte ich eigentlich vermeiden.

Zum Schluss: Ich danke Euch für Eure Beiträge und dass Ihr versucht, zur Lösung des Problems etwas beizutragen!

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