Energiepreis-Protest > RWE Westfalen Weser Ems (ehemals)

Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben

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marten:
Hallo!

Nachdem sich die RWE etwas Zeit genommen hat zum überlegen.
kam folgende Antwort auf meinen Widerspruch gegen die Zuordnung in die Grundversorgung.

Der Hintergrund für die Umstellung aller Gasverträge ist die neue Rechtsverordnung- die GasGVV. Zu dieser Vertragsänderung war somit die RWE Westfalen-Weser-Ems AG gesetzlich verpflichtet.
Damit Privatkunden mit einem Jahresverbrauch>10.000 kWh in den Genuss der günstigeren Sondervertragspreise kommen, müssen die angeschriebenen Haushalte einen sogenannten Sondervertrag unterschrieben zurücksenden. Nachteile entstehen durch diesen Sondervertrag nicht. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen.
Die Kunden, die keinen Sondervertrag zustimmen werden automatisch der Grundversorgung zugeordnet. Dies geschieht auf Basis des novellierten Energiewirtschaftsgesetz.

Sie haben mir netterweise noch die aktuelle GasGVV beigelegt.

Da steht in § 1\"Diese Verordnung regelt zugleich die Bedingungen für die Ersatzversorgung ( Für Sondervertragskunden ?) nach § 38 Abs 1 des Energiewirtschaftsgesetzes. Sie gilt für alle nach dem 12.Juli 2005 abgeschlossen Versorgungsverträge... ( ich beziehe schon länger Gas von RWE)
Wenn ich das richtig verstehe, gibt es rechtlich gesehen aufgrund der neuen GasGVV doch gar nichts zu ändern.

Hat schon jemand ein ähnliches Schreiben bekommen.
Was haltet Ihr davon?

mfg

marten

bjo:

--- Zitat ---Original von marten
Hallo!
Hat schon jemand ein ähnliches Schreiben bekommen.
Was haltet Ihr davon?

mfg

marten
--- Ende Zitat ---

ich warte noch :-)
bin Kunde mit >40.000 KWH

eislud:
@Marten

In der Ersatzversorgung des für die Grundversorgung zuständigen Versorgers des Versorgungsgebietes ist man beispielsweise dann, wenn nicht ersichtlich ist, mit welchem Versorger man einen Vertrag abgeschlossen hat, oder man sich geweigert hat überhaupt einen Vertrag mit einem Versorger abzuschließen, und wenn man trotzdem Energie bezieht.

Die Ersatzversorgung hat mit Sondervertragskunden nichts zu tun.


Die GasGVV gilt für die Grundversorgung und für die Ersatzversorgung.

Für Haushaltkunden in der Grundversorgung gilt:
Die GasGVV wurde mit öffentlicher Bekanntgabe des Versorgers in alle bestehende Grundversorgungs- und Ersatzversorgungsverträge einbezogen. Eine Kündigung bedurfte es dafür nicht.

Für Sondervertragskunden gilt:
Möchte ein Versorger die Regelungen der GassGVV auch für Sondervertragskunden erschließen, kann er den Sondervertrag ordnungsgemäß kündigen und einen Sondervertrag mit eben diesen neuen Regelungen zur Unterschrift anbieten.
Unterschreibt man den Sondervertrag nicht und bezieht weiterhin Energie, landet man automatisch in der Ersatz- oder Grundversorgung (wo genau, da gehen die Meinungen etwas auseinander).

Eine weitere Möglichkeit die Regelungen der GassGVV auch für Sondervertragskunden zu erschließen, bietet sich insofern, dass der Versorger dem Kunden ohne vorausgegangene Kündigung einen neuen Sondervertrag mit eben diesen neuen Regelungen zur Unterschrift anbietet.
Unterschreibt man nicht, wird man weiterhin im bestehenden Sondervertrag beliefert, basta. Eine Zwangsumsiedlung kann der Versorger ohne Zustimmung des Kunden nicht vornehmen.
Unterschreibt man, hat man einen neuen Sondervertrag angenommen.

Natürlich unterliegen die Regelungen aus der GasGVV dann in einem Sondervertrag dem AGB-Recht.


Es ist mir aber nicht ganz klar, ob Du in der Grundversorgung bist oder einen Sondervertrag hast. Aus den vorangegangenen Postings konnte ich das nicht genau erkennen, vielleicht auch deshalb, weil ich nicht den ganzen Thread durchgelesen habe.

Gruß eislud

marten:
Hallo eislud!

Mein Verbrauch liegt etwas über 20.000 kWh im Jahr.
Ich habe in 2002 ein \"Begrüßungsschreiben\" von RWE erhalten, danach wurde ich eingeordnet in den Tarif RWE naturgas optimo maxi ( Vollversorgungstarif Preisregelung 1) innerhalb der Allgemeinen Tarife.
Wenn Sie hiermit nicht einverstanden sind, teilen Sie uns dieses bitte innerhalb einer Woche schriftlich mit.
Ich habe weder diesem Vertragsangebot widersprochen, noch habe ich eine Unterschrift unter einen Vertrag geleistet. Das wurde auch gar nicht von RWE gefordert.
Zu diesem Zeitpunkt habe ich mir weiter keine Gedanken darüber gemacht, ob ich jetzt Grundversorgungskunde oder Sondervertragskunde.

Gruss marten

eislud:
@marten
Ohne Postleitzahl kann man sich die heutigen Tarife bei RWE nicht ansehen. Mit Deiner Postleitzahl kannst Du das aber tun für den heutigen Tarif \"RWE naturgas optimo maxi\". Das was dort steht gilt mit hoher Wahrscheinlichkeit auch für Deinen Vertrag, zumindest was die Zugehörigkeit zu Grundversorgung oder Nicht Grundversorgung angeht.

Entgegen dem was hier im Thread und auch anderswo geschrieben wird, stehe ich auf dem Standpunkt, dass es unter gewissen Umständen auch ohne Unterschrift durchaus zu einem Sondervertrag gekommen sein kann und dass damit auch gegebenenfalls AGB vereinbart worden sein können, die eine Kündigung ermöglichen. Siehe hier.
Damit stehe ich aber etwas alleine dar  :D

Gruss eislud

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