Energiepreis-Protest > RWE Westfalen Weser Ems (ehemals)
Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben
pippo:
Hallo zusammen,
ich finde es gut, das man hier im Thread auf der Suche nach einem Musterschreiben für die \"Kündigung von RWE\" ist. Es wird sich aber sicherlich kein generelles Musterschreiben verfassen lassen, da nicht jeder Fall gleich ist:
- Erstmal ist zu unterscheiden, ob man jemals einen Vertrag unterzeichnet hat, der eine AGB einbezieht. Wie ich hier entnehmen haben das die meisten nicht gemacht. Ich für meinem Fall habe einen solchen Vertrag
(aus 2004, siehe Schreiben: Sondervertrag RWE Erdgas Optimo).
- Als nächstes ist wohl zu unterscheiden, ob man ein Sonderabkommen hat oder Tarifkunde ist. Und das scheint den meisten hier (wie auch mir) nicht bekannt zu sein.
Meine Konsequenz ist daher:
Ich habe der RWE geschrieben, das ich den Vertrag nicht unterzeichnen kann, da ich fürchten muss, das meine rechtliche Situation sich dadurch verschlechtert und ich die Energiepreise vom Preisblatt 2007 damit akzeptieren würde. Mehr erstmal nicht.
Dann habe ich für meinem derzeitigen Vertrag darum gebeten, mir die für diesen Vertrag gültige AGB zuzusenden (also falls RWE meint ich sei Sonderkunden, wäre das die AGB-SK, oder wenn Sie meint ich sei Tarifkunden, dann halt die AVBGasV.) und eindeutig darzulegen, welche \"Art Kunde\" ich bin.
Erst wenn ich diese Informationen von RWE erhalten habe ,
kann ich mir weitere gedanken machen, oder ?
AnJo:
Guten Tag zusammen,
--- Zitat --- Free Energy schrieb:
wie beim Widerspruch üblich, auf die Preise des Jahres 2004 gekürzt haben.
--- Ende Zitat ---
ich habe nie auf die Preise von 2004 gekürzt.
bei mir das so aus:
--- Zitat ---.....Andererseits ist mir bewusst, dass ich für die bezogene Energie einen angemessenen Preis bezahlen muss. Bis dieser feststeht, zahle ich unter Vorbehalt folgenden Betrag....
--- Ende Zitat ---
d. h. keine Kürzung auf irgendeinen Preis den die RWE irgendwann mal festgesetzt hat.
wenn ich das hier
Antwort auf Jahresrechnung
richtig verstanden habe, zahlt z. B. Herr Fricke z. Zt. gar nicht.
--- Zitat --- Zitat Herr Fricke aus o.g. Thread:
....ich zahle seit zwei Jahren nach Unbilligkeitseinrede keine Abschläge und Rechnungsbeträge, weil ich den angemessenen Preis nicht selbet ermitteln kann, bin gleichwohl bestens versorgt, habe nie eine Sperrandrohung o. ä. bekommen.....
--- Ende Zitat ---
Und nocheinmal zum Antwortschreiben:
die RWE bezieht sich hier auf einen Fernabsatzvertrag.
Ob dieser tatsächlich durch die bloße Abnahme von Erdgas zustande gekommen ist, kann wohl tatsächlich nur ein Experte beurteilen.
Des weiteren muß man sich (zumindest ich mir) hier folgenden Fragen stellen:
§312 d ,Absatz 4 , Nr.1 Alt. BGB).
- wurde das Erdags nach Kundenspezifikation gefertigt ?
- ist das Erdgas schnell verderblich oder sogar das Verfalldatum überschritten ?
- ist Erdgas aufgrund seiner Beschaffenheit nicht für die Rücksendung geeignet ?
(ich denke doch, zum anderen besteht zumindest für mich Versorgungspflicht durch die RWE
da Grundversorger !)
§312 d ,Absatz 4 , Nr.3 Alt. BGB).
- ich denke hierzu erübrigt sich ein Kommentar.
Gruß
AnJo
Sithgoddess:
Ja, ich kann auch überhaupt keinen Zusammenhang sehen zwischen dem von der RWE genannten Paragraphen und dem Widerspruch zur Kündigung.
Aber hat nicht jemand einen Tipp, wie ich darauf reagieren sollte? Für mich scheint dieser Paragraph vollkommen aus der Luft gegriffen zu sein, nur um den Juristen vorzuprotzen. Oder fällt der RWE schon nichts Besseres mehr ein, als sich auf irgendwelche Paragraphen zu beziehen???
Diese Säcke!!! Sorry, aber mich kotzt es total an, dass sich die Konzerne die Taschen mit unserem Geld so richtig voll machen.
Letztens habe ich einen Beitrag im Fernsehen gesehen über die Stromkonzerne. Ein Insider von der Strom-Börse, der natürlich nicht erkannt werden wollte, hat ausgeplaudert, was die Stromkonzerne der Strom tatsächlich kostet und wieviel der Endverbraucher letztendlich dafür bezahlt. Bei den Gewinnmargen wird einem richtig schlecht. Und dann wollen sie uns noch guten Glaubens vermitteln, dass wir einen angemessenen Preis für Strom bzw. Gas bezahlen.... Lachhaft!
Free Energy:
Hallo liebe RWE-Mitstreiter,
bei allen theorethischen sicher auch richtigen Erklärungen zu Sonderverträgen etc.
tauchen immer auch wieder folgende einfachen praktischen Fragen auf:
Wie ja inzwischen umissverständlich dargestellt wurde, gilt bei echten Sonderverträgen, ja nur der einmal vereinbarte Preis.
Da man diesen jedoch nicht selbst ermitteln könne, sollte man erstmal überhaupt nichts zahlen. Soweit, so gut und sicherlich formaljuristisch auch nicht zu beanstanden.
Jetzt gibt es aber durchaus auch erfahrene Sternchenkanzleien aus der Anwaltsliste des BdEv, die ganz klar davon abraten (!), nichts zu zahlen, weil dieses vor Gericht überhaupt nicht durchsetzbar sei !!!
Die Richter würden die Ansicht vertreten, man habe ja eine Leistung bezogen, also müsse man dafür zahlen. Zwar möglicherweise weniger, aber zahlen müsse man. Ich habe dieser Kanzlei die eigentlich richtige juristische Version dann nochmal dargelegt. Sie wurde erneut und nachhaltig mit der Begründung abgelehnt, dass sie nicht durchsetzbar sei.
Was macht man den dann ? Welchen Preis zahlt man denn nun ? Kürzen oder nicht kürzen? Auf welchen Betrag ? Trotzdem nichts zahlen, obwohl andere erfahrene Anwälte davon abraten ? Ich möchte damit nur sagen: Was nützt eine formaljuristisch richtige Theorie, wenn sie offensichtlich nur im Einzelfall praktisch durchführbar ist und sich sogar Sternchenkanzleien und Gerichte (!) ihr verweigern ?
Dazu kommt folgendes Problem:
Wie ich bereits geschrieben habe, haben viele Kunden der RWE offensichtlich nie irgendeinen Vertrag unterschrieben (das haben mir glaubhaft auch viele Mitstreiter der RWE versichert) und werden trotzdem von den RWE als Sondervertragskunden behandelt.
Das können dann aber doch nur \"Quasi-Sonderverträge\" oder ähnliches sein, also normale Tarifverträge, bei denen es dann vielleicht irgendwelche Preisvorteile ab einer bestimmten Abnahmemenge gibt, und die dann aus irgendwelchen Gründen Sonderverträge heißen, aber keine echten Sonderverträge sind, weil bei denen ja eine Unterschrift erforderlich war.
Viele Widerspruchseinleger erfahren außerdem oft erst nach dem Widerspruch und bereits vorgenommener Kürzungen, dass Sie nun angeblich Sondervertragskunden sein sollen.
Das würde also bedeuten, dass der Verbraucher erst mal vor einer Kürzung ermitteln muss, ob er nun Sondervertragskunde ist, oder nicht, was an sich schon schwierig ist. Er muss also dann den angeblich unterschriebenen Vertrag von seinem Versorger anfordern. Dieser wird ihm dann sagen, dass es keinen Vertrag gab. Also ist er dann doch wohl nur Tarifkunde, obwohl man Sondervertragskunde heißt. Folglich kann dann doch § 315 BGB angewendet werden und man kann wenigstens da auf den Preis von 9/2004 kürzen ? Das verstehe, wer will.
Sollte man dann aber doch einen Vertrag unterschrieben haben, also echter Sondervertragskunde sein, wie verhält man sich denn dann nun bei der Festlegung der zu zahlenden Abschlagsbeträge ? Man will doch auch eine Chance sehen, seine Abschlagsberechnungen vor Gericht anerkannt zu bekommen. Wie soll das gehen, wenn die Gerichte die angedachten Beträge aber eben nicht anerkennen (siehe oben) ?
Fragen über Fragen.
Aus meiner Sicht ist da noch viel Aufklärungsarbeit nötig, die wohl nur die Rechtsexperten unter euch lösen können.
Die Antworten der RWE auf unsere Widerspruchsschreiben zeigen aus meiner Sicht übrigens außerdem, dass man die Situation dort wohl völlig falsch gedeutet hat. Man geht wohl davon aus, dass es sich bei unseren Schreiben um einen Widerruf (etwas anderes als ein Widerspruch) von laufenden Verträgen handelt, der natürlich in diesem Fall nicht möglich ist. Deshalb wohl der Hinweis auf das Fernabsatzgesetz, welches in bestimmten Fällen ja einen Widerruf eines gerade abgeschlossenen Vertrages zulässt.
Vielleicht hat aber von euch auch noch jemand eine andere Deutung dieser Schreiben. Wie seht ihr die Lage ?
Gruß
B. Ahlers
Bund der Energieverbraucher
Regionalvertretung Münsterland
Christian Guhl:
@Free energy
Den vereinbarten Preis bei echten Sonderverträgen kann ich sehr leicht ermitteln. Ich brauche nur in den Vertrag zu schauen.
Wenn Sonderverträge ohne Unterschrift abgeschlossen werden, sollte man sich mal die Konzessionsabgaben ansehen.Wenn diese die Höhe der Konzessionsabgaben für Sonderverträge haben, müsste man den Energieversorger darauf festnageln können. Sollte er allen Ernstes die Tarife die er selbst den Kommunen gegenüber als Sonderverträge deklariert hat, nun dem Kunden gegenüber als Grundtarif ausgeben, hat er zumindest die Kommunen betrogen und müsste eigentlich erhebliche Konzessionsabgaben nachzahlen. Wenn ich nun davon ausgehe, dass ein Sondervertrag besteht (den ich aber nie unterschrieben habe)brauche ich mir doch nur das Datum anzusehen, seit wann dieser Tarif abgerechnet wurde.Dann suche ich den damals gültigen Preis heraus und schon habe ich den damals konkludent vereinbarten Anfangspreis.
Das kann auch weit früher als 2004 gewesen sein.Da Sie ja keinen Vertrag unterschrieben haben und somit auch kein einseitiges Recht auf Preisfestsetzung oder eine gültige Preisänderungsklausel vereinbart war, möchte ich mal sehen, auf was der Versorger seine Preisänderungen stützen
will !
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