Energiepreis-Protest > RWE Westfalen Weser Ems (ehemals)

Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben

<< < (10/25) > >>

Christian Guhl:
@elmex
Bei den Energieversorgern gibt es nichts, was es nicht gibt. Vor einigen Jahren,als man Energieversorgung und -preise noch als Gottgegeben hinnahm, hätte nie ein Versorger damit gerechnet, dass sich die Kunden einmal die Vertragsgestaltungen näher ansehen und event. sogar prüfen ! Und aus diesen lang vergangenen Tagen stammen so merkwürdige Sachen wie Sonderverträge ohne Unterschrift (siehe Eon-Avacon Tarif \"Classic\").Jetzt wollen sie das am liebsten nicht mehr wahrhaben und schnellstmöglichst raus aus diesen Verträgen. Aber die Zeitbombe tickt !
@marten
Wenn nie etwas unterschrieben wurde, wurden auch keine AGB anerkannt.
Und ohne Anerkennung der AGB hat der Versorger auch kein Kündigungsrecht !
Fragen Sie doch mal nach, woraus er das Kündigungsrecht ableitet.

peterb:
Auf der HP des BDE steht, dass Bestabrechnung abhängig von der Menge wohl Sondertarif ist. (Siehe Grundsatzfragen bei Energieverbraucher.de)
Ich habe den Eindruck, dass es da noch keine Rechtssicherheit bzw. Urteile gibt. Dass müßte aber ein RA besser wissen.
Generell ist aber der Versorger in der Beweispflicht.
Ich würde der Kündigung schriftlich widersprechen, selbst wenn keine Reaktion nicht als Zustimmung gilt. Irgendwann muss man ja mitteilen, dass man weniger zahlt.
Empfehlen würde ich außerdem den BGH Musterbrief, mit dem man sowohl die Preise gemäß 315 rügt als auch das Recht zur Preiserhöhung verneint und außerdem die gesetzliche Verpflichtung zur preisgünstigen Energieversorgung anmahnt.  Kann ja nicht schaden, den auch noch mitzuschicken.
Mein Versorger hat daraufhin von \"Bald kein Gas mehr\" auf \"Mal gucken was noch so für Urteile kommen\" umgeschwenkt.

Free Energy:
Hallo RWE-Kunden,

nach Rücksprache mit einem externen Fachanwalt für Energierecht empfiehlt dieser folgenden Widerspruchstext als Musterbrief gegen die Kündigungen der RWE:

Abs.:                      Datum


RWE Westfalen-Weser-Ems AG
Postfach 102810
44728 Bochum


Kundennummer :
Ihr Schreiben vom :


Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit lege ich Widerspruch gegen die Vertragsänderung und die Einstufung in die Grundversorgung ein.
Hilfsweise lege ich Widerspruch gegen die Vertragsbeendigung des Erdgasliefervertrags zum 30.11.20007 ein. Sie haben mir vor einiger Zeit ein Vertragsangebot für einen neuen Erdgasliefervertrag unterbreitet, dass ich nicht angenommen habe.

Ich möchte sie daher darauf hinweisen, dass mein ursprünglicher Vertrag nicht wirksam gekündigt wurde (vgl. BGH, Urt. v. 28.03.2007 - VIII ZR 144/06). Denn ich bestreite, Ihre AGB`s vor Vertragsabschluss gekannt zu haben, des Weiteren hat man sie mir auch nicht bei Vertragsabschluss erklärt, und ich habe keinerlei Erklärung abgegeben, mit der Einbeziehung Ihrer AGB`s einverstanden gewesen zu sein , daher wurden Ihre AGB`s nicht wirksam in den Vertrag einbezogen.

Mithin besteht dann auch kein Kündigungsrecht, welches innerhalb solcher AGB`s geregelt gewesen sein sollte. Somit handelt es sich deshalb bei den zur Abrechnung gestellten Preisen wohl um einseitige Preisfestsetzungen. Deshalb werden die zur Abrechnung gestellten Preise insgesamt gem. § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB als unbillig gerügt.

Ich zahle daher weiter nur die von mir selbst errechneten und gekürzten Preise, bis eine anders lautende gerichtliche Entscheidung ergeht.

Im Falle einer etwaigen gerichtlichen Auseinandersetzung darf ich Sie bitten, dieses Schreiben dem Gericht vorzulegen. Den Erhalt dieses Schreibens bitte ich Sie kurzfristig schriftlich zu bestätigen.

Mit freundlichen Grüßen

Gruß

Free Energy

marten:
Free Energy!

Vielen Dank für Ihren Musterbrief.
Ich werde ihn morgen gleich per Einschreiben an die RWE schicken.
Mal abwarten was dann für eine Antwort kommt.

mfg

marten

AnJo:

--- Zitat ---.....Preisfestsetzungen. Deshalb werden die zur Abrechnung gestellten Preise insgesamt
gem. § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB als unbillig gerügt.
--- Ende Zitat ---

Muß es hier nicht \"... Satz 2 BGB\" heißen ?

So steht es zumindest im  Musterbrief vom BDE \"Antwort auf Jahresrechnung\"

Ansonsten Herzlichen Dank !

Gruß

AnJo

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