Energiepreis-Protest > RWE Westfalen Weser Ems (ehemals)
Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben
elmex:
Um es noch einmal klarzustellen.
Man kann entweder grundversorgter Kunde sein, ODER einen Sondervertrag abgeschlossen haben.
Sofern man einen Sondervertrag abgeschlossen hat, besteht entgegen des Vorbringens der Versorgunsunternehmen kein Anpassungszwang, da nur die Bedingungen der Grundversorgung angepasst wurden (automatisch durch Erlass der neuen Verordnungen). Dies hat aber KEINE Bedeutung für die bislang abgeschlossenen Sonderverträge.
Indem die Versorgungsunternehmen ihre Kunden nun zum Abschluss eines neuen Sondervertrages zwingen wollen, beabsichtigen sie eine Zementierung der heute verlangten Preise, da diese bei Vertragsschluss vereinbart sind.
Denn die in den alten Verträgen enthaltenen Preisänderungsklauseln sind allesamt intransparent und daher nichtig, so dass auf deren Grundlage nie wirksam die Preise erhöht werden konnten. Sofern dies doch geschah, so geschah es ohne Rechtsgrund und kann zurückgefordert werden, da nur der anfänglich bei Abschluss vereinbarte Preis seine Gültigkeit hat.
Merke: Wenn schon kein Recht zur Preisänderung wirksam vereinbart wurde, so kann darauf keine Preiserhöhung gestützt werden. Deshalb ist auch § 315 BGB irrelevant, da dieser erst eingreift, wenn ein solches Preisänderungsrecht WIRKSAM besteht.
Also versucht man von Versorgerseite diese Gefahr mittels neuer Verträge (koste, was es wolle) in den Griff zu bekommen.
Wenn aber ein alter Sondervertrag keine gültige Kündigungsklausel enthält, wonach der Versorger den Vertrag aufkündigen und zum Abschluss eines neuen drängen kann, dann gilt er einfach fort und MUSS nicht geändert werden. Das passt den Versorgern natürlich nicht und so versucht man eben zu tricksen (..sind gezwungen, Ihren Vertrag an die neuen Bedingungen anzupassen).
Deshalb sollte man tunlichst den Kündigungen widersprechen und darüber nachdenken, ob man die bisher unrechtmässig bezahlten Preiserhöhungen nicht gerichtlich zurückfordert. Auf § 315 BGB kommt es wie gesagt also nicht an.
AnJo:
@elmex
Danke für detaillierten Ausführungen.
Das Problem ist einfach das, dass ich wie viele andere auch nie einen Vertrag
unterschrieben habe.
Grundsätzlich befinde ich mich in der Grundversorgung, da ich gar keinen anderen Anbieter wählen kann.
Aufgrund der Tatsache das mein Verbrauch über 6000 kWh liegt, befinde ich mich laut Preisblatt in einem Sondervertrag (Erdgas Optimo maxi).
Demnach bin ich Sondervertragskunde in der Grundversorgung.
Gibt es so etwas ?
@dattelner
Würden Sie Ihren Widerspruch im Klartext hier einmal posten ?
Scheint ja nicht schlecht gewesen zu sein, wenn der Versorger Ihren
Widerspruch akzeptiert hat.
Danke !
Gruß
AnJo
dattelner:
--- Zitat ---Original von AnJo
Demnach bin ich Sondervertragskunde in der Grundversorgung.
Gibt es so etwas ?
--- Ende Zitat ---
laut RR: nein
Da die RWE kündigt, was nur bei Sonderverträgen zulässig ist, sollten wir doch einfach davon ausgehen, dass wir Sonderverträge haben. Wenn sie uns das so nahe legen..... :evil:
--- Zitat ---Würden Sie Ihren Widerspruch im Klartext hier einmal posten ?
--- Ende Zitat ---
Wie schon geschrieben, kurz+knapp:
Ich bestreite ein einseitiges Kündigungsrecht Ihrerseits und bestehe auf Weitererfüllung des bestehenden Vertrags.
Ich bestreite die wirksame Einbeziehung entsprechender AGB gem. § 305 Abs. 2 BGB in den bisherigen Vertrag, so dass ein ordnungsgemäßes Kündigungsrecht nicht besteht.
(habe ich mir halt so aus den Postings von RR zusammengereimt; und hoffe keinen Bockmist damit gebaut zu haben)
elmex:
--- Zitat ---Original von AnJo
Das Problem ist einfach das, dass ich wie viele andere auch nie einen Vertrag
unterschrieben habe.
Grundsätzlich befinde ich mich in der Grundversorgung, da ich gar keinen anderen Anbieter wählen kann.
Aufgrund der Tatsache das mein Verbrauch über 6000 kWh liegt, befinde ich mich laut Preisblatt in einem Sondervertrag (Erdgas Optimo maxi).
Demnach bin ich Sondervertragskunde in der Grundversorgung.
--- Ende Zitat ---
Nein, so etwas gibt es nicht. Nach dem, was Sie hier vortragen, sind Sie Kunde der Grundversorgung. Dass Ihr Verbrauch höher ist, ändert daran nichts. Selbst mit 1 000 000 kWh pro Jahr wären Sie grundversorgter Kunde, wenn Sie nichts anderes mit Ihrem Versorger vereinbart haben.
Ein Sondervertrag wird nicht automatisch ab einer gewissen Verbrauchshöhe abgeschlossen, sondern bedarf üblicherweise der Unterschrift des Kunden. Dass ab einer gewissen Höhe Sonderverträge angeboten werden, die \"günstiger\" sind, ändert daran nichts. Ein solches vertragsangebot muss der Kunde nämlich ausdrücklich annehmen.
marten:
--- Zitat ---Original von elmex
--- Zitat ---Original von AnJo
Das Problem ist einfach das, dass ich wie viele andere auch nie einen Vertrag
unterschrieben habe.
Grundsätzlich befinde ich mich in der Grundversorgung, da ich gar keinen anderen Anbieter wählen kann.
Aufgrund der Tatsache das mein Verbrauch über 6000 kWh liegt, befinde ich mich laut Preisblatt in einem Sondervertrag (Erdgas Optimo maxi).
Demnach bin ich Sondervertragskunde in der Grundversorgung.
Nein, so etwas gibt es nicht. Nach dem, was Sie hier vortragen, sind Sie Kunde der Grundversorgung. Dass Ihr Verbrauch höher ist, ändert daran nichts. Selbst mit 1 000 000 kWh pro Jahr wären Sie grundversorgter Kunde, wenn Sie nichts anderes mit Ihrem Versorger vereinbart haben.
Ein Sondervertrag wird nicht automatisch ab einer gewissen Verbrauchshöhe abgeschlossen, sondern bedarf üblicherweise der Unterschrift des Kunden. Dass ab einer gewissen Höhe Sonderverträge angeboten werden, die \"günstiger\" sind, ändert daran nichts. Ein solches vertragsangebot muss der Kunde nämlich ausdrücklich annehmen.
--- Ende Zitat ---
In bin Haushaltskunde und in dem selben Tarif wie Anjo ( wie schon in den anderen Beiträgen beschrieben) und habe auch nie was unterschrieben.
Ich war bisher unsicher ob ich nicht doch Sondervertragskunde bin: Wenn ich die Ausführungen von Elmex verstehe, bin ich definitiv Grundversorgungskunde. Sehe ich das richtig so?
Wenn dem so ist, wie soll ich auf die Kündigung des Gasvertrages reagieren?
Mir einfach die Briefmarke für das Einschreiben sparen, da ich als Grundversorgungskunde gar nicht gekündigt werden darf.
Wie wirkt sich ein Schweigen auf meinen Unbilligkeitseinwand nach § 315 aus.
mfg
marten
--- Ende Zitat ---
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