Energiepreis-Protest > RWE Westfalen Weser Ems (ehemals)

Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben

<< < (8/25) > >>

dattelner:
Auf meinen Widerspruch gegen die Kündigung bekam ich heute ein Schreiben. Darin wird das übliche blabla über die \"neue kundenfreundlichere GasGVV\" wiederholt, und dann schreiben sie:
\"Wenn Sie den Vertrag nicht unterschreiben, gelten vorerst die aktuellen Bedingungen weiter\",
gefolgt von dem Vorbehalt bei Erfordernis den Vertrag später in die Grundversorgung zu überführen.

Sieht für mich so aus, als hätten sie damit die Kündigung zum 30.11. zurückgenommen

Cremer:
@dattelner,

glaube ich nicht.

Es gelten die aktuellen Bedingungen, also die neuen !!!

dattelner:

--- Zitat ---Original von Cremer
@dattelner,

glaube ich nicht.

Es gelten die aktuellen Bedingungen, also die neuen !!!
--- Ende Zitat ---

Sorry, hatte ein Wort nicht richtig abgeschrieben. Es lautet:

\"gelten vorerst Ihre aktuellen Bedingungen weiter\"

marten:
Hallo Dattelner!

Was haben Sie denn dem Energieversorger in Ihrem Widerspruch geschrieben?
Wenn der Energieversorger schreibt, gefolgt von dem Vorbehalt bei Erfordernis den Vertrag später in die Grundversorgung zu überführen,
dann verstehe ich das so, das die Bedingungen vor der Kündigung weitergelten und keine Rückstufung in die Grundversorgung passiert.

mfg

marten

dattelner:

--- Zitat ---Original von marten
Hallo Dattelner!

Was haben Sie denn dem Energieversorger in Ihrem Widerspruch geschrieben?

--- Ende Zitat ---

Kurz + knapp, was RR hier auch schon geschrieben hat:

bestreiten des einseitigen Kündigungsrechts, da keine wirksame Einbeziehung von AGBs in den Sondervertrag

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