Energiepreis-Protest > RWE Westfalen Weser Ems (ehemals)
Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben
Free Energy:
Sehr geehrter Herr Fricke,
die von Ihnen angesprochenen Unterschiede von Grundversorgungskunden und Sondervertragskunden habe ich entgegen Ihrer Ansicht bereits mehr als verinnerlicht, was Sie in der Retroperspektive bei nochmaligem Studium meiner Beiträge eigentlich auch eindeutig erkennen sollten.
Das Sie etwas \"unzählige Male\" wiederholen müssen, liegt in einem Forum mit lauter rechtlichen Laien in der Natur der Sache. Auch ich muss dieses bei meinen Verbrauchern immer wieder tun, aber mir macht es nichts aus.
Außerdem behaupten Sie, ich würde immer die gleichen Fragen aufwerfen, was nachweislich nicht stimmt. Wenn Sie diesen Thread genau lesen würden, würde Sie sehen, dass meine spezielle Frage in diesem Thread, nämlich wie man auf das Kündigungsschreiben der RWE reagiert, bereits vor mir von den Mitgliedern \"Sergio\",marten\" \"bettlihorn\" und \"bjo\" aufgeworfen wurde, und nicht nur von mir allein.
Möglicherweise werfen aber auch andere Forumsmitglieder immer wieder die gleichen Fragen auf, möglichwerweise solange, bis sie schlicht und einfach beantwortet sind. Für mich vollig nachvollziehbar.
Aber die obigen Forumsmitglieder \"Sergio\",\"marten\", \"bettlihorn\", \"bjo\" und ich haben bisher keine Antworten auf ihre Fragen erhalten, also werden auch wir diese Fragen immer wieder vorbringen, bis sie ausreichend beantwortet sind, verstehen Sie ?
Des Weiteren kann von einer unreflektierten Rückgabe meiner Enttäuschung keine Rede sein. Ich habe mir sehr wohl vorher überlegt, ob ich diesen Satz schreibe.
Diese Äußerungen sollen Sie dazu anregen, mal im Innersten darüber nachzudenken, ob es nicht auch an Ihnen liegen könnte, wenn Forumsmitglieder enttäuscht sind.
Wie gesagt, früher haben Sie Mustervorschläge, wie meinen Widerspruch zeilenweise redigiert, oder sich ihn zumindestens genauer angesehen und Ihre unbestrittene Sachkenntniss dazu benutzt, uns notfalls ebenfalls zeilenweise nachvollziehbar klar zu machen, warum der Vorschlag schlecht ist. Heute reichen zwei Zeilen und der Hinweis:
--- Zitat --- Wenn Sie Rechtsberater werden wollten, müssten Sie sich wohl entsprechend der dafür notwendigen Regelungen qualifizieren (in der Regel Hochschulstudium und Referendariat und Abschluss mit der Befähigung zum deutschen Richteramt). Von Kurpfuscherei halte ich bekanntlich rein gar nichts. Sie brauchen mich nicht immer wieder danach fragen.
Gehen Sie mit einem selbst operierten Blinddarm gern zum Hausarzt und fragen Sie ihn, was er davon hält.
--- Ende Zitat ---
Wenn das nicht \"abwatschen\" ist, was dann ?
Angenommen, Sie haben ein Problem mit Ihrer Heizung und Sie suchen deshalb Ihren Heizungsinstallateur vertrauensvoll mit einer Frage auf, weil Sie nunmal kein Heizungsinstallateur sind, sie aber eine Idee für die Störung Ihrer Heizung hätten, und dieser Installateur würde Ihnen dann sagen :
\"Wenn Sie Heizungsinstallateur werden wollten, müssten Sie sich wohl entsprechend der dafür notwendigen Regelungen qualifizieren (in der Regel 3 Ausbildungsjahre mit Gesellenprüfung und anschließendem Meisterkurs, sowie mindestens 5 Jahren Berufserfahrung). Von Kurpfuscherei halte ich bekanntlich rein gar nichts. Sie brauchen mich nicht immer wieder danach fragen.
Gehen Sie mit einem selbst operierten Blinddarm gern zum Hausarzt und fragen Sie ihn, was er davon hält.\"
Was würden Sie dann von ihrem Installateur denken ? Sie würden denken, was hat der denn ? Ich habe doch nur eine Idee für die Lösung eines Problems gehabt und der hält mir gleich einen Vortrag über die Inhalte der Installateursausbildung ? Gut vielleicht hat er nur einen schlechten Tag, also frage ich ihn nochmal ganz brav: Sehr geehrter Herr Installateur, ich habe da ein Problem mit meiner Heizung, was könnte das sein ?
Aber sie bekommen keine Antwort ! Stattdessen schickt er sie zu einem anderen Kollegen, mit dem Hinweis, man solle sich an einen Profi wenden ?
Was würden Sie von diesem Installateur halten ? Wären Sie darüber etwa nicht frustiert ???
Nichts anders geht es mir. Ich habe Sie höflich gefragt und detailliert eine Vorschlag gemacht, aber ich hatte den Eindruck, dass das alles mit einer Handbewegung weggewischt wurde. Hat das was damit zu tun, dass ich versuche, auch außerhalb teurer Rechtsberatung Antworten zu erhalten ? Warum stört Sie das so ? Machen das denn nicht auch \"bjo\" und die anderen ?
Lesen Sie doch mal den folgenden Beitrag von \"bjo\":
--- Zitat --- je mehr ich lese je verunsicherter werde ich.
meine Fragen nun.
-mach mich was falsch wenn mit dem Brief s.o. (Verbraucherzentrale NRW)
dem Preis widerspreche.
- mach ich was falsch, wenn ich auf die Umgruppierung wie folgt antworte
hiermit Widerspreche der für den 01.12.2007 angekündigten Kündigung. Legen Sie mir schriftlich dar das Sie zu dieser Kündigung mit gleichzeitiger Eingruppierung in den Tarif RWE Erdgas klassiK berechtigt sind.
Meine Zahlungen erfolgen weiterhin auf Basis meines Einspruches gemäß §315.
--- Ende Zitat ---
Auch hier antworten Sie nicht, obwohl \"bjo\" sichtlich unsicher ist, wie die andern auch, sondern halten sich damit auf, meinen Vorschlag zu disqualifizieren. Warum machen Sie das ? Wäre es nicht sinnvoller, \"bjo\", mir und den Anderen gute Antworten auf Ihre Fragen zu geben, wobei ausschließlich der Empfänger entscheiden können sollte, ob die Antwort für ihn gut genug war ?
Sie schreiben außerdem:
--- Zitat --- Meine \"Position\" hier im Forum ergibt sich allein durch die Anzahl der von mir verfassten Beiträge, sonst nichts.
--- Ende Zitat ---
Sie haben mich nicht verstanden. Ich meine nicht Ihre Position auf Grund der Anzahl Ihrer Beiträge, sondern Ihre Position als selbst ernannten Ansprechpartner und Berater der unwissenden Energiepreiskürzergemeinde und vom BdEv \"installierten\" Vertrauensgeber.
Aus dieser \"Position\", kraft derer Sie als Fachmann den Laien ob seiner Beiträge mit der bloßen Drehbewegung Ihres Daumens \"abkanzeln\", oder zum \"Helden\" stilisieren können, ergibt sich eine besondere Verantwortung dem Laien gegenüber, nämlich als Helfer im wirklichen Sinn, die uneigenützige Weitergabe von \"Wissen\" zu unterstützen und möglich zu machen.
Ich und wir alle brauchen dazu weniger launische Bemerkungen ( ob nun positiv gemeint, oder nicht), sondern die zu Ihrer offensichtlichen Beraterposition passenden hilfreichen Antworten, die eines wirklichen Beraters würdig sind, und im angesprochenen Einzelfall konkret weiterhelfen.
So wie hier z. Bsp:
http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=3697
Mit freundlichen Grüßen
Free Energy
terminator3:
@free energy: Jo, ich kann Ihren Frust gut nachvollziehen.. So sehen es halt die Herren Anwälte und meistens sind diese auch nicht gerade über jeder Frage hocherfreut....
Ich finde jede Frage wichtig.
Warum ?
Zeigt Sie doch das es dieses Forum braucht, ansonsten könnte man es dicht machen und alle sind superschlau und brauchen keine Hilfe mehr....
Gelle ??
Im übrigen zeigt es weiterhin wie erfolgreich der Protest bisher war und ist.
Ausserdem ist es wichtig das alle an einem Strang ziehen und vielleicht persönliche \"Differenzen\" zurückstellen.
Ich sehe die Zukunft jedenfalls etwas rosiger, da sich bald etwas bewegen wird...
:D :D :D
RR-E-ft:
@Free Energy
Der Bund der Energieverbraucher hat den sog. Energieschutzbrief organisiert. Es steht auch Ihnen frei, sich darüber im konkreten Fall durch einen Rechtsanwalt beraten zu lassen, ggf. sogar Schreiben Zeile für Zeile redigieren zu lassen, worauf Sie anscheinend Wert legen. Ich weiß nicht, ob die am Energieschutzbrief beteiligten Kollegen dazu wirklich bereit sind bzw. dies in jedem Einzelfall leisten können. Probieren Sie es einfach ungezwungen aus und empfehlen Sie dieses Angebot ggf. gern weiter. Die Anwaltsliste des Bundes der Energieverbraucher ist sehr lang. Womöglich finden Sie dort einen Kollegen, der Ihren Ansprüchen gerecht wird, und die uneigennützige Weitergabe von Wissen ganz nach Ihren Vorstellungen mit zahllosen Wiederholungen unterstützt. Viele der Kollegen sind bekanntlich hier im Forum registriert. Haben Sie also keine Hemmungen, diese konkret anzusprechen. Aber texten Sie mich bitte nicht weiter zu, weil meine Beiträge Ihren Ansprüchen nicht genügen. Das habe ich ja nun hinreichend zur Kenntnis genommen. Ich will auch gar nicht erst probieren, Ihren Ansprüchen gerecht zu werden. Das überlasse ich getrost gern anderen, deren Beiträge eines Beraters im Einzelfall würdig sind. Und ich bekenne auch freimütig, ganz allein und ausschließlich die Verantwortung dafür zu tragen, bei Ihnen wohl durch meine Beiträge in der Vergangenheit übersteigerte Erwartungen geweckt zu haben und so die tiefsitzenden Enttäuschungen bei Ihnen bewirkt zu haben. Sorry dafür. Es tut mir aufrichtig sehr leid und soll ganz gewiss nicht wieder vorkommen. Versprochen. Unsere ganz persönliche Diskussion dürfen Sie an dieser Stelle als beendet betrachten. Wer hilfreich einmal einen kleinen Finger reicht, ist deshalb bestimmt nicht für die Zukunft verpflichtet, sich deshalb auch noch den Arm auskugeln zu lassen, auch wenn den ausgekugelten Arm irgendwer uneigennützig gerade gut gebrauchen könnte, um anderen damit in einer Veranstaltung stolz zuzuwinken. Ich hoffe , dass auch das für Sie vollkommen nachvollziehbar ist und vor allem, dass Sie sich damit abfinden können, um ihren Frieden wieder zu finden.
--- Zitat ---Aber die obigen Forumsmitglieder \"Sergio\",\"marten\", \"bettlihorn\", \"bjo\" und ich haben bisher keine Antworten auf ihre Fragen erhalten, also werden auch wir diese Fragen immer wieder vorbringen, bis sie ausreichend beantwortet sind, verstehen Sie ?
--- Ende Zitat ---
Ich glaube ja und deshalb nehmen Sie es mir bitte nicht übel, dass ich nicht mehr darauf eingehen werde.
AnJo:
Hallo zusammen,
mal wieder zum Thema............................. ;)
es ist wohl so, dass ich wohl Sondervertragskunde im Tarif Erdgas Optimo maxi bin.
(Einen Vertrag habe ich nie unterschrieben; RWE ist Grundversorger)
Also bin ich doch Sondervertragskunde in der Grundversorgung. Richtig ?
Es findet also die Grundversorgungsverordnung Anwendung. Richtig ?
(Ich hab es wirklich nicht versstanden :()
Wie bekannt will die RWE all diejenigen, die die neuen Verträge nicht abschließen, in die Grundversorgung zurückfallen lassen, mit oder ohne Unterschrift.
Ebenfalls wurde die Kündigung der bestehenden Verträge durch die RWE ausgesprochen.
Ich werden jetzt dieser Kündigung schriftlich widersprechen und auf die Fortführung meines bestehenden Vertrages bestehen.
Zwei Sätze, mehr nicht........ ohne viel Paragraphen und Gesetzestexte.............da kein Anwalt.
Kann meines Erachtes nicht verkehrt sein.
Wenn doch, bitte bitte Info !!!!!!!!!
Nun meine Frage:
Die Gaspreise die ich seit 2005 unter Vorbehalt bereit bin zu zahlen werde ich weiter
so entrichten unabhängig davon was die RWE macht.
Wie sieht es aber mit dem Grundpreis/Jahr aus ?
Dieser ist um ca. 40,00 Euro höher aks der in den neuen Verträgen bzw. in der Grundversorgung.
Kann ich diesen reduzierten Grundpreis verwenden, oder muß ich den Grundpreis aus meinem
alten Vertrag, auf dessen Fortführung ich ja bestehe, ansetzen ?
Gruß
AnJo
marten:
Sehr geehrter Herr Fricke!
Ehrlich gesagt habe ich auch gehofft, eine Antwort von kompetenter Seite auf meine Fragen zu finden.
Aber ich verstehe natürlich auch das Sie nicht auf alle Fragen die hier im Forum gestellt werden, antworten.
Das ist Ihr gutes Recht.
Nur dann macht es eigentlich überhaupt keinen Sinn in diesem Forum Fragen zu stellen, da die meisten Fragen sowieso nur für einen Anwalt rechtssicher zu beantworten sind.
Da sind vielleicht auch mal die anderen im Forum registrierten Anwälte aufgerufen, mal die eine oder andere Frage zu beantworten, damit Sie etwas entlastet werden.
Ich hoffe nur das Sie uns weiter mit Rat und Tat in diesem Forum zur Seite stehen um den Verbraucher im Kampf gegen die Willkür der Energieversorger zur Seite zu stehen.
mfg
marten
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