Energiepreis-Protest > RWE Westfalen Weser Ems (ehemals)
Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben
AKW NEE:
@ RR-E-ft
Sprache, wie schwierig, manchmal jedenfalls für mich. Ich würde mir nie erlauben Sie als launisch, im negativen Sinne des Wortes, zu bezeichnen. Ihre Beiträge finde ich manchmal launisch und deshalb bereiten sie - und Sie natürlich auch - mir auch Freude. Also für mich ist der Begriff in diesem Zusammenhang positiv besetzt.
Gruß
RR-E-ft:
@AKW NEE
Es soll ja auch Laune machen. ;)
Free Energy:
Sehr geehrter Herr Fricke,
Sie mögen vielleicht außerhalb des Forums keine Veranstaltungen durchführen, aber diese Forum ist auch eine Veranstaltung, und mir dieser Veranstaltung erreichen Sie weit mehr Rat suchende Menschen, als ich Sie jemals erreichen könnte.
Was ich überhaupt nicht mehr verstehe ist Ihre jetzige Position hier im Forum.
Früher haben Sie bereitwillig auch durchaus konkrete Hinweise und Auskünfte an uns weitergegeben, seit dem Urteil vom 13.06.07 scheint alles anders zu sein.
Ich habe den Eindruck, dass Sie zunehmend ausweichen, wenn wir Sie um Antworten bitten. Es kommt dann eben wieder der Satz: \"Wenden Sie sich an einen professionellen Anwalt\".
Aber wozu sind Sie dann noch da ? Ich habe früher stolz in unserer Runde erzählt, dass wir im Zweifel einen Forumsanwalt haben, der uns bei Fragen hilft.
Aber im Moment helfen wir uns eher selbst, oder wir fragen doch mal den Kollegen außerhalb des Forums, weil man zwar `ne gepfefferte Ohrfeige für einen angeblich tölpelhaften Vorschlag erhält, aber keinen Vorschlag von Ihnen, was denn z. Bsp. in diesem konkreten Fall bezüglich der RWE- Kündigungen zu machen ist.
Das war früher anders. Deswegen auch die Enttäuschung. Ich habe immer gedacht, hier im Forum bekäme man auch über mögliche Kritik hinaus konstruktive Hilfe.
Die Verbraucherzentralen sehen das ganz anders. Schauen Sie mal nur auf die Seite http://www.verbraucherzentrale-nrw.de
Schade drum.
Mit freundlichen Grüßen
Free Energy
RR-E-ft:
Sehr geehrter Herr Ahlers,
der Unterschied zwischen einem Grundversorgungsvertrag im Anwendungsbereich der Grundversorgungsverordnung, bei dem § 315 BGB Anwendung findet, und einem Sondervertrag, bei dem statt dessen ausschließlich AGB- Recht Anwendung findet, wurde wohl bereits unzählige Male ausgiebig mit Ihnen persönlich diskutiert. Dass es einen gehörigen Unterschied macht und dass man deshalb nicht alles in einen Topf werfen kann und darf, habe ich unzählige Male dargestellt.
Offensichtlich können oder wollen Sie das nicht verstehen. Jedenfalls werfen Sie mit einer unermüdlichen Beharrlichkeit die immer gleichen Fragen auf. Und darüber sind Sie dann tief enttäuscht. Ich übrigends nicht minder. Und dann lassen Sie Ihrer Enttäuschung hier wiederholt unreflektiert freie Bahn. Entschieden zurückzuweisen hätte ich die Aussage, jemanden \"wegen eines angeblich tölpelhaften Vorschlages gepfeffert geohrfeigt\" zu haben. Kommen Sie bitte, bitte, bitte zukünftig vollständig ohne meine Beiträge aus, wenn Ihnen diese den Verdruss bereiten. Daran ist mir nämlich nicht gelegen.
Und ganz gewiss weiche ich nicht aus. Gerade wenn ich ganz klare Worte benutze, hat das bei Ihnen ersichtlich wiederum neue Frustration zur Folge. Meine \"Position\" hier im Forum ergibt sich allein durch die Anzahl der von mir verfassten Beiträge, sonst nichts. Sie können ohne weiteres die gleiche Position erreichen. Es hat aber ersichtlich keinen Sinn, sich mit dieser Diskussion immer weiter nur im Kreis zu drehen.
Ich erkenne an, dass Sie es gut meinen. Gut gemeint ist aber nur ganz selten auch gut gemacht, zumeist sogar (leider) das genaue Gegenteil davon. Und daran werde ich mich ganz gewiss nicht beteiligen, wofür ich ganz herzlich um Verständnis bitte. Dafür bin ich nämlich gerade nicht da.
marten:
Sehr geehrter Fricke!
der Unterschied zwischen einem Grundversorgungsvertrag im Anwendungsbereich der Grundversorgungsverordnung, bei dem § 315 BGB Anwendung findet, und einem Sondervertrag, bei dem statt dessen ausschließlich AGB- Recht Anwendung findet haben Sie mir mit dem letzten Beitrag sehr klar erklärt.
Mir wurde der Gasliefervertrag zum 30.11.07 unter dem Vorwand das die Energielieferverträge angepasst werden gekündigt.
2002 wurde mir die Versorgung mit Gas der Marke RWE naturgas zu den Bestimmungen der AVBGasV einschließlich der Ergänzenden Bedingungen der RWE Gas angeboten. Dazu wurde ich automatisch in den für mich günstigsten RWE naturgas optimo maxi (Vollversorgungstarif Preisregelung 1 innerhalb unserer allgemeinen Tarife eingeordnet. Da ich dem innerhalb einer Woche nicht wiedersprochen habe, bin ich automatisch in dem Tarif gelandet. Für mich sieht das nach danach aus, das ich Grundversorgungskunde bin.
Wenn ich Grundversorgungskunde dann darf mir gar nicht gekündigt bin, sondern der Vertrag wird automatisch auf die Gasgrundversorgungsverordnung angepasst.
Wenn ich doch Sondervertragskunde dann gilt ausschliesslich AGB Recht.
Also muss dann erst recht nichts angepasst und schon gar nicht gekündigt werden.
Danach werden wir bewusst falsch von RWE informiert.
Verstehe ich das richtig?
mfg
marten
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