Energiepreis-Protest > RWE Westfalen Weser Ems (ehemals)
Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben
AKW NEE:
@ Christian Guhl
Folgendes ist auf der Internetseite der Avacon zu lesen:
--- Zitat ---Warum gibt es jetzt im ErdgasTarif eine neue Tarifzone?
Der ErdgasTarif war bisher ein Produkt für Kunden mit niedrigem Verbrauch in der Grundversorgung (Kochen & Warmwasser). E.ON Avacon hat nun den ErdgasTarif durch die Erweiterung um eine dritte Preiszone (>13.046 kWh/a) zu einem \"vollwertigen\" Grundversorgungsprodukt - auch für Heizgaskunden - ausgebaut.
--- Ende Zitat ---
Danach gab es für die Heizkunden keine Grundversorgung.
Antwort von RR-E-ft:
--- Zitat ---Das ist die ganze Zeit schon meine Rede.
Nur hört niemand auf den Rufer in der Wüste.
--- Ende Zitat ---
Heizgaskunden sind grundsätzlich in den Vertrag Classic eingestuft worden. Bei geringem Verbrauch wurde eine Einstufung nach \"Bestabrechnung\" nicht vorgenommen, zumindest in zwei mir bekannten Fällen.
marten:
Hallo Forum!
Es ist mir bisher noch nicht eindeutig klar geworden, ob ich jetzt Sondervertragskunde oder Grundversorgungskunde bin.
In dem Vertrag den ich bekommen habe, heißt.
Die RWE GAS AG bietet die Versorgung mit Gas der Marke RWE naturgas zu den Bestimmungen der \"Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) vom 21.06.1979, geändert durch das Gesetz vom 25.09.1990 sowie das neunte Euro Einführungsgesetz vom 10. November 2001, einschließlich der \"Ergänzenden Bedingungen\" der RWE Gas in der jeweils gütigen Fassung zu den nachstehenden Tarifen an.
Die Abrechnung des Gasverbrauches eines Abrechnungsjahres wird nach der Preisregelung RWE naturgas Optimo vorgenommen, die für den Kunden am günstigsten ist. ( Bestabrechnung)
Maßgeblich hierfür ist, welcher Jahres-Gesamtbetrag nach RWE naturgas Optimo mini,midi,maxi oder maxi plus der niedrigste ist.
Mein Tarif nach Verbrauch war RWE naturgas Optimo maxi ( Vollversorgungstarif Preisregelung !)
Wenn ich Tarifkunde nach AVBGasV bin, dann bin ich doch Grundversorgungskunde, da spielt es doch keine Rolle ob die RWE mir den Preis berechnet der für mich am günstigsten ist.( Bestabrechnung)
Oder liege ich da völlig falsch?
Diesen Vertrag werden sicherlich viele RWE Kunden bekommen haben.
Wer kann weiterhelfen.
mfg
marten
Free Energy:
Sehr geehrter Herr Fricke,
ich bin schon sehr enttäuscht.
Wir haben zugegeben nicht die Ahnung wie Sie als studierter Jurist. Aber deswegen uns alle gleich \"abzubürsten\" und uns wie Idioten aussehen zu lassen ist absolut nicht fair.
Wenn Sie keine Lust mehr haben, den Leuten hier zu helfen. dann stellen Sie doch einfach Ihre Arbeit ein und schicken uns alle nur noch zum nächsten Anwalt.
Ich frage mich allen Ernstes, warum Sie sich mit uns Dummköpfen überhaupt noch herumschlagen, wenn Sie es doch so einfach haben könnten.
Alle Teilnehmer diese Forums treffen sich doch hier, um sich evtl. auch ohne Termin bei einem externen Anwalt Hilfe zu holen. Wenn Sie das für zu gefährlich oder schlicht für zu riskant halten sollte Ihre Standardantwort in Zukunft in jedem Fall lauten:
\"Ich gebe keine Auskunft mehr, bitte wenden Sie sich an einen professionellen Anwalt\".
Wenn Sie aber weiterhin Auskunft geben, müssen auch laienhafte oder sogar mit Fehlern behaftete Fragen erlaubt sein.
Wenn in meinen Veranstaltungen laienhafte Fragen kommen, helfe ich den Besuchern, soweit es mir mein Sachverstand erlaubt, oder ich führe erst gar keine Veranstaltung durch.
Mit freundlichen Grüßen
Free Energy
AKW NEE:
@ Free Energy @ alle
Nun ich habe das ein oder andere von Herrn Fricke auch schon ertragen dürfen. Er von mir aber auch. Die Schuhe, die er mir machmal hinstellte, fand ich vom äußeren nicht immer schön, aber häufig, nicht immer, haben sie mir gepasst.
Ich fänd es schade wenn das Kürzel RR-E-ft mit seinen häufig launischen Bemerkungen verschwinden würde.
RR-E-ft:
@Free Energy
Die Frage war, was ich von dem Text halte.
Und meine Antwort war, dass ich gar nichts von dem Text halte.
Wenn ich Ihnen ehrlich meine Meinung sage, dann mögen Sie davon möglicherweise (sehr) enttäuscht sein. Die Wahrheit ist eben nicht dazu angetan, immer zu gefallen. Schließlich habe ich auch dargetan, warum ich von dem entworfenen Schreiben nichts halte. Ehrliche Antwort auf eine ehrliche Frage sollte also eigentlich vollkommen in Ordnung sein.
Aber selbstverständlich kann ich Ihre zukünftigen Fragen auch einfach vorsorglich \"übersehen\", damit es erst gar nicht weiter zu Enttäuschungen kommen kann.
Schon gar nicht habe ich eine Vielzahl von Personen gleich \"abgebürstet\" und diese wie Idioten aussehen lassen. Ich habe schlicht und möglicherweise im Einzelfall auch ergreifend nur auf Ihre Frage geantwortet. Dieser Vorwurf ist also wohl jenseits aller Fairness. Aber auch zu dieser Frage mag es unterschiedliche Auffassungen geben, die allesamt von der Meinungsfreiheit gedeckt sein könnten. Ich führe zum Beispiel auch gar nicht erst Veranstaltungen durch...
@AKW NEE
Möglicherweise erscheine ich manchmal launisch, bin es jedoch gar nicht. Wer mich kennt, weiß wohl, dass ich mit rührender Stetigkeit immer so bin. ;)
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