Energiepreis-Protest > RWE Westfalen Weser Ems (ehemals)

Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben

<< < (3/25) > >>

marten:
Hallo bjo!

Wo hast Du gelesen das alle Kunden die mehr als 10000 kWh im Jahr verbrauchen, Sondervertragskunden sind?
Bei EnBW Gas GmbH steht dazu folgendes:
Grundversorgte Kunden sind alle Haushaltskunden ( unabhängig von ihrem Jahresverbrauch) sowie Gewerbe- und Landwirtschaftskunden mit einen Jahresverbrauch von bis zu 10.000 Kilowattstunden.
Gilt das für alle Gasversorger?
Ich habe 2002 ein Vertragsangebot zur Erdgasversorgung mit folgenden Wortlaut erhalten:
wir freuen uns, Sie als neuen RWE naturgas Kunden unseres Unternehmens begrüßen zu können. Für die Abrechnung Ihres Erdgasverbrauches haben wir den für Sie günstigen RWE naturgas Optimo maxi ( Vollversorgungstarif Preisregelung 1) innerhalb unserer Allgemeinen Tarife vorgesehen. Wenn Sie hiermit nicht einverstanden sind, teilen Sie uns dieses bitte innerhalb einer Woche schriftlich mit. Bitte beachten Sie dazu auch die als Anlage beigefügten \"Allgemeine Tarife für die Versorgung mit RWE naturgas. ( Ich habe einen Jahresverbrauch von etwas über 20000 kWh)  Mehr habe ich von RWE nicht bekommen.
So wie ich die Diskussion verfolgt habe, ist es von grundlegender Bedeutung ob ich Grundversorgungskunde oder Sondertarifkunde bin.
Denn einen bereits bestehenden Grundversorgungsvertrag darf gem. § 20 Abs. 1 Satz 3 GasGVV gar nicht gekündigt werden. Muss ich trotzdem schriftlich reagieren? Und wenn, wie ?
Als Sondervertragskunde sollte ich der Kündigung unbedingt wiedersprechen.
Ich habe den Eindruck, das die Mitarbeiter von der RWE selber nicht genau wissen, ob wir Grundversorgungskunden oder Sondervertragskunden und wollen uns mit den neuen Verträgen festnageln.
Sie schreiben so schön: ... damit das neue Vertragsverhältnis dokumentiert werden kann.
Bin ich denn nun Grundversorgskunde oder Sondervertragskunde?

AKW NEE:
Die E.On Avacon schreibt im Internet, dass sie bisher für Heizgaskunden keinen Tarif in der Grundversorgung hatte.
Gruß

Christian Guhl:
@AKWNee
Und was ist das ? :
\"Unsere Angebote sind:
 ErdgasTarif - Basisangebot Grundversorgung
ErdgasClassic - Flexibilität bei höherem Verbrauch
ErdgasComfort - Sparpreise für Treue
ErdgasClever - Preisgarantie für Planer
EnergieDuett - Vorteile im Doppelpack\"
Soll man etwa alles glauben, was Avacon im Internet schreibt ?
Früher wurde man automatisch ab einem bestimmten Verbrauch in den Classic-Tarif übernommen.Das geht heute nach Aussage von Avacon nicht mehr.
Also bleibt man im ErdgasTarif.Ob nun Heizgas-oder sonstiger Kunde.Bei Avacon weiß man wohl, auf was für einer Zeitbombe man bei dem Classic-Tarif sitzt (und mangels Kündigungsmöglichkeit auch so schnell nicht wieder herauskommt).

RR-E-ft:
@Free Energy

Ich halte gar nichts von diesem Text.

Wenn schon im alten Vertrag keine AGBs enthalten waren, gibt es auch nichts anzupassen. Zudem ist nicht ersichtlich, weshalb die AGBs eines Sonderabkommens nun gerade an die GVV angepasst werden sollten und was der Inhalt einer solchen Anpassung überhaupt konkret sein sollte.

Schon der Vorbehalt zur einseitigen Änderung der AGB ist regelmäßig unwirksam. AGBs lassen sich deshalb regelmäßig gar nicht einseitig abändern.

Wenn Sie Rechtsberater werden wollten, müssten Sie sich wohl entsprechend der dafür notwendigen Regelungen qualifizieren (in der Regel Hochschulstudium und Referendariat und Abschluss mit der Befähigung zum deutschen Richteramt). Von Kurpfuscherei halte ich bekanntlich rein gar nichts. Sie brauchen mich nicht immer wieder danach fragen.

Gehen Sie mit einem selbst operierten Blinddarm gern zum Hausarzt und fragen Sie ihn, was er davon hält. :rolleyes:

bjo:
je mehr ich lese je verunsicherter werde ich.

meine Fragen nun.
-mach mich was falsch wenn mit dem Brief s.o. (Verbraucherzentrale NRW)
dem Preis widerspreche.

- mach ich was falsch wenn ich auf die Umgruppierung wie folgt antworte

hiermit Widerspreche der für den 01.12.2007 angekündigten Kündigung. Legen Sie mir schriftlich dar das Sie zu dieser Kündigung mit gleichzeitiger Eingruppierung in den Tarif RWE Erdgas klassiK berechtigt sind.
Meine Zahlungen erfolgen weiterhin auf Basis meines Einspruches gemäß §315.

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln