Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

Vertragsanpassung an GVV Gas

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nomos:

--- Zitat ---Original von h.terbeck
Bei meinem EVU machte die Konzessionsabgabe im Jahre 2005/2006 exakt 0,0132007 Euro je Kilowattstunde netto ohne MWSt. aus.
Der versorgte Ort hat weit weniger als 25.000 Einwohner.
M.a.W. bei einem Verbrauch von 6.839 kWh gab das EVU an, dass in den Nettopreisen n.a. auch die Konzessionsabgabe mit 90,28 Euro enthalten sei.
--- Ende Zitat ---
@h.terbeck, beim Thema hier geht es offensichtlich um Erdgas.

Bei Strom in der Grundversorgung beträgt für Orte unter 25.000 Einwohner die zulässige Höhe der Konzessionsabgaben 1,32 Ct/kWh. Da überwiegen diese sogenannte \"Abgabe\" am obersten Limit berechnet wird, ist das leider so üblich. ... aber halt bei Strom! Bei Gas gelten andere Zahlen.[/list]

E.ON-Kunde:
E.ON Avacon stellt sich weiterhin taub und blind.

Bei meinen Widersprüchen nach § 305/307 BGB habe ich bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass ich Sondervertragskunde bin (Tarif Erdgas Classic ohne Unterschrift). Auf diese Feststellung hat E.ON Avacon bisher mit keiner Silbe reagiert.
Nun habe ich eine weitere Reduzierung meiner Abschläge wg. Minderverbrauchs angekündigt. Darauf bekam ich immerhin ein Antwortschreiben. Zitat daraus:

„… unsere Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV), die Grundlage der mit Ihnen abgeschlossenen Verträge ist, …“.

Der Versorger vertritt also nach wie vor die Ansicht, er könne seinen Sondervertragskunden mit einer einfachen Mitteilung die GasGVV aufdrücken. Jedenfalls scheint die Strategie auch nach dem Urteil des AG Leipzig vom 01.02.08 und dem BGH-Urteil vom 29.04.08 zu lauten: Tatsachen ignorieren und die Kunden weiter mit dreisten Behauptungen verunsichern.
Bei dieser Vogel-Strauß-Haltung dürfte jeder Versuch einer Richtigstellung wohl reine Zeitverschwendung sein …

E.ON-Kunde

HarryS:
Erdgas Classic - keine Unterschrift erforderlich

Ich entnehme dem Thread, dass es sich bei diesem Tarif um einen Sondervertrag handelt. Bisher habe ich in meinen diversen Widerspruchschreiben lediglich auf § 315 BGB verwiesen. Hier werden nun auch die §§ 305 und 307 BGB genannt. Als Laie in jur. Angelegenheiten stelle ich die Frage, ob es einen entsprechenden Musterbrief gibt, um die Widerspruchschreiben der Vergangenheit \"abzusichern\", sowie der Preiserhöhung vom 1.8.2008 und der Jahresabrechnung vom August 2008 zu widersprechen

HarryS

Christian Guhl:
@HarryS
Es muss nicht auf die §§ hingewiesen werden.Es reicht aus, wenn die Berechtigung zur Preisanpassung bezweifelt wird.Aus welchen §§ sich diese ergibt oder auch nicht, wird Avacon schon wissen.Wenn nicht, können sie ja mal hier im Forum nachlesen.Das Musterschreiben des BdE reicht völlig aus. Wichtig ist nur, das nichts verändert wird. Ich habe schon erlebt, das Leute ganze Absätze weggelassen haben und ihre eigenen geistigen Ergüsse reingeschrieben haben. So etwas kann schiefgehen !

AKW NEE:
Erdgastarif Classic ist ein ( Norm- ) Sondervertrag

Der Avacon-Konzern gegründet am 20. 08. 1999 durch Fusion von Hastra, ÜZH, EVM AG, FSG und Landgas Nds. Zum 01. 07. 2005 erfolgte die Umfirmierung in E.ON Avacon. 34,7 % der Aktien gehören kommunalen Aktionären.

Mehr hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Avacon


Die Bezeichnung Erdgastarif Classic wurde von der Avacon mit der Jahresverbrauchsabrechnung 2003/2004 ohne Stichtag eingeführt. Jeder Alt-Kunde hat einen anderen Termin für den Beginn des Tarifes Classic, es ist das Datum für den Anfang der Abrechnung 2003/2004.

Für Altkunden ist die Frage ob mit der Einführung der Bezeichnung Erdgastarif Classic ein Neuer Vertrag abgeschlossen wurde? Bei einem
Kunden aus dem ehemaligem Hasta-Gebiet gab es folgende Entwicklung:

Lieferbeginn 29. 01. 1996
HASTRA
mit Vertrag
Wärme Sondervertrag

Umbenennung des Vertrages ohne Stichtag mit Beginn Abrechnung 98/99
Hastra
Ohne neuen Vertrag
Allgemeiner Tarif und Wärme-Sondervertrag Gas

Übername durch Avacon ohne Stichtag ( s.o. Gründung des Konzernes ) sondern mit Beginn Abrechnung 99/2000
Avacon
Ohne neuen Vertrag
Allgemeiner Tarif und Wärme Sondervertrag Gas

Umbenennung des Vertrages ohne Stichtag mit Beginn Abrechnung 2001/2002
Avacon
Ohne neuen Vertrag
Allgemeiner Tarif und Erdgas-Sondervertrag

Umbenennung des Vertrages ohne Stichtag mit Beginn der Abrechnung 2003/2004
Avacon
Ohne neuen Vertrag
Erdgas Classic

Für mich ist Classic eine neue Bezeichnung für den alten Vertrag, mehr nicht. Der alte Vertrag von der Hastra ist ein Sondervertrag, der zu keinem Zeitpunkt geändert oder gekündigt wurde.

Ein weiteres Merkmal ist die Konzessionsabgabe an die Kommunen in Höhe von 0,03 ct/kWh

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