Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

Vertragsanpassung an GVV Gas

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AKW NEE:
Hallo Und guten Tag,
in einer Presseerklärung schreibt die E.ON Avacon

--- Zitat ---... Neu ist, dass die Einstufung der gasversorgten Kunden nicht mehr automatisch nach der sogenanten Bestabrechnung erfolgt, sondern auch der bisher nicht als Sondervertrag abzuschließende Classic-Tarif in einen unterschriftspflichtigen Vertrag umgewandelt wird.
--- Ende Zitat ---

In der Praxis wurden, zumindest in Lüchow-Dannenberg, alle Kunden ohne Sondervertrag in den Tarif Classic eingestuft. Es gibt in der Grundversorgung bei der E.ON Avacon noch den TarifErdgas. Gern erinnere ich mich an die einfache Erklärung von @ RR-E-ft, wer nichts unterschrieben hat, hat keinen Sondervertrag.

Wenn Tarif Classic kein Sondertarif ist, auch nach Meinung der Avacon, ist es dann ein Tarif in der Grundversorgung?
Wird die Annahme, dass es so ist durch die beschriebene Praxis bestätigt?
Kann ein Grundversorgungstarif in einen Sondertarif gewandelt werden, ohne in der Grundversorgung ein entsprechendes Angebot zu machen?
Sind mit der Umwandlung in einen Sondervertrag alle Einwände nach § 315 BGB beendet, bzw. muss mensch in einem anderen Tarif in der Grundversorgung neu beginnen?

RR-E-ft:
@AKW NEE

Das wären doch mal wirklich spannende Fragen für einen Anwalt.

Der Classic war wohl auch ohne Unterschrift ein Sondervertrag und er bleibt es auch.

Denn nur das ist die Grundversorgung.

Früherer Allgemeiner Tarif

Für alle Kunden in der Grundversorgung sind die Vertragsanpassungen längstens erfolgt. Zu unterschreiben war dabei nichts, ging alles vollautomatisch.

Und nun nochmals die einfache Formel:

Sondervertragskunde ist, wer nicht Tarifkunde (jetzt Grundversorgung)  ist (und umgekehrt).

Im Ring kommt es darauf an, sich schnell und konzentriert flexibel zu zeigen und zu einem schnellen Stellungswechsel bereit zu sein. Wer wie angewurzelt auf seinem einmal bezogenen Standpunkt stehen bleibt, wird schon in der ersten Runde leicht angezählt. Alles wie im richtigen Leben. ;)

Deshalb: Immer schön locker bleiben.

AKW NEE:
@ RR-E-ft

wie ist dann aber die Erklärung der avacon zu deuten?


--- Zitat ---sondern auch der bisher nicht als Sondervertrag abzuschließende Classic-Tarif in einen unterschriftspflichtigen Vertrag umgewandelt wird.
--- Ende Zitat ---
Hier sagt die Avacon doch, dass es kein Sondervertrag war.

Diese Presseerklärung wurde in Der Elbe-Jeetzel-Zeitung veröffentlicht.

Gruß

Christian Guhl:
@akwnee
Das bedeutet,dass für den Tarif Classic bisher kein Vertrag abgeschlossen werden musste.Man wurde automatisch je nach Verbrauch darin eingestuft (Bestabrechnung).Ein Sondervertrag war es jedoch schon immer.Nicht ersichtlich wird aus der Pressemitteilung, ob alle bestehenden Classic-Kunden jetzt einen Vertrag unterschreiben sollen oder nur die neu hinzukommenden.Bei den bestehenden Kunden dürfte es für Avacon schwierig werden :
Der Kunde hat nie etwas unterschrieben, also - keine wirksame Einbeziehung der AGB - kein Kündigungsrecht - kein einseitiges Preisbestimmungsrecht - keine wirksame Preisanpassungsklausel. Das muss den Kunden nur gesagt werden !Man kann nicht oft genug davor warnen, irgendetwas ohne genaue Prüfung
zu unterschreiben !Wenn Avacon den Kunden etwas zur Unterschrift vorlegt, kann man zu 99,9% davon ausgehen, dass der Kunde einen Nachteil davon hat.

AKW NEE:
@ Christian Guhl

Die Erklärung ist bei meiner Fragestellung wenig hilfreich. Die Auffassung und die Internetseiten der Avacon sind mir bekannt.
Die Avacon schreibt in der Presseerklärung eben nicht:

--- Zitat ---dass für den Tarif Classic bisher kein Vertrag abgeschlossen werden musste
--- Ende Zitat ---

sondern:

--- Zitat ---der bisher nicht als Sondervertrag abzuschließende Classic-Tarif
--- Ende Zitat ---
Hier besteht ein kleiner, aber feiner Unterschied. Wenn der Classic-Tarif nicht als Sondervertrag abzuschließen war, was ist er nach Meinung der Avacon dann.

Die Bestabrechnung galt und gilt  weiter. Sie sagt aber nicht, dass eine vertragliche Belieferung in der Grundversorgung, Vertrag durch Abnahme, ohne Information in einen Sondervertrag außerhalb der Grundversorgung einseitig geändert werden kann. In der Praxis wurde diese Bestabrechnung nur angewendet wenn es in den Vertrag Classic geändert wurde. Wenn die Abrechnung in ErsgasTarif günstiger war, wurde die Bestabrechnung nicht angewendet, vielmehr erklärt die Avacon dann, dass Sie dazu nicht berechtigt sei und der Kunde dies schriftlich fordern müsse.
Die Praxis und die Presseerkklärung der Avacon sprechen eher dafür, dass es sich beim Tarif Classis um keinen Sondervertrag handelt, zumindet nach Meinung der Avacon.

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