Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

Vertragsanpassung an GVV Gas

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Christian Guhl:
@AlfredW
An dem Widerspruch ändert sich nichts !Soweit ich das richtig verstanden habe, sind Sie \"Classic\"-Kunde. Meiner Meinung nach ist das ein Sondervertrag.Andere sehen das anders.Beleuchten wir mal beide Möglichkeiten: 1.Sondervertrag :
Die GVV gelten nur die Grundversorgung. Sollen sie auch für Sonderverträge gelten, sind sie als AGB in den Vertrag einzubeziehen. Das geht nur mit Unterschrift des Kunden.Die profane Mitteilung, dass die GVV auch für Ihren
Vertrag gelten, ist allenfalls ein frommer Wunsch von Avacon.Aber lassen Sie sie ruhig in dem Glauben.Wenn Sie widersprechen oder sonst viel Wind darum machen, werden Sie in die Grundversorgung eingestuft.Wie sagte RR-E-ft : Füße ruhig halten !2.Ist Classic ein Tarif der Grundversorgung brauchen Sie ebenfalls nichts unternehmen. Hier gelten die GVV automatisch. Wie Sie es auch drehen,
in diesem Fall ist untätig bleiben das Beste.

AKW NEE:
@ AlfredW

Sie fragen:

--- Zitat ---Aber welche Auswirkungen hat diese neue Änderung nun?
Werden dadurch die bisherigen Unbilligkeitseinwände gegenstandslos?
--- Ende Zitat ---

Antwort:
Es hat keine Auswirkungen.
Sie werden nicht gegenstandslos.


Die E.ON Avacon ist der Meinung, dass es sich bei dem Liefervertrag ErdgasClassic um einen Sondervertrag handelt, hier sollten Sie nicht widersprechen. Die theoretischen Überlegungen, ob es sich hier um einen Sondervertrag handelt oder nicht sollten Sie in der Auseinandersetzung mit der E.ON Avacon vergessen.

Wichtig ist für Sie allein, was für Sie besser ist? Die Antwort ist:
 ein Sondervertrag., wenn dieser keine oder eine fehlerhafte Preisanpassungsklausel enthält, dies ist beim Liefervertrag ErgasClassic der Fall.

Angst machen gilt nicht:

--- Zitat ---Aber lassen Sie sie ruhig in dem Glauben.Wenn Sie widersprechen oder sonst viel Wind darum machen, werden Sie in die Grundversorgung eingestuft.
--- Ende Zitat ---
Dafür müßte der Vertrag gekündigt werden, dies ist aber ohne eine entsprechende, von beiden Vertragspartner unterschriebene AGB ziemlich schwierig.

Äußern Sie sich gegenüber der E.ON Avacon trotzdem nicht. Durch nicht Äußern haben sie nicht zugestimmt und damit ist diese Fall für Sie erledigt.

Richten Sie Ihr Aufmerksamkeit auf die Tatsache, daß:
1. der ErdgasClassic ein Sondervertrag ist!
2. der ErdagsClassic keine gültige Preisanpassungsklausel hat!
3. unter diesen Voraussetzungen sind alle Preisänderungen seit Beginn des Liefervertrages ErdgasClassic ungültig!
4. ziehen Sie daraus Ihre Schlüsse für Ihre Abschlagszahlungen und die Jahresabschlussrechnungen!

E.ON-Kunde:
Für alle Zweifler in der Frage, ob der Tarif ErdgasClassic ein Grundversorgungstarif ist oder nicht:

HIER schreibt E.ON-Avacon selbst:


--- Zitat ---...
Alle Kunden, die mit E.ON Avacon keinen Produktvertrag (z.B. ErdgasClassic, StromAkzent, NatuWatt-Strom etc.) abgeschlossen haben, müssen gemäß EnWG im Rahmen der Grundversorgung beliefert und abgerechnet werden.
...
--- Ende Zitat ---
Das passt natürlich zu den heute aktuellen Produktinformationen, denen zufolge für den Tarif ErdgasClassic eine Vertragsunterzeichnung erforderlich ist.
In dem o. a. Zitat kann ich aber keine Beschränkung auf neu abzuschließende Verträge erkennen. Es gilt also offenbar: ErdgasClassic ist ErdgasClassic, egal wann und wie dieser Vertrag zustande gekommen ist.

Soweit jedenfalls meine persönliche Interpretation.

Ein weiteres Indiz (kein Beweis!) sind die lustigen Tortendiagramme, die E.ON Avacon bisweilen zur \"Erläuterung\" ihrer Preiskalkulation verschickt. Dort ist explizit für ErdgasClassic auch schon für die Jahre 2004 und 2005 eine Konzessionsabgabe in Höhe von 0,03 ct/kWh ausgewiesen, also der zulässige Höchstbetrag für Sondervertragskunden. Aber dieses Thema hatten wir ja schon mal, z. B.  hier ...

E.ON-Kunde

E.ON-Kunde:
Zu dieser Frage trifft E.ON-Avacon HIER eine Aussage, die an Deutlichkeit kaum zu übertreffen ist:


--- Zitat ---Wie hoch sind die gesetzlichen Abgaben?
...
Die Konzessionsabgabe wird an Städte und Gemeinden in unserem Erdgasnetzgebiet abgeführt. In den Konzessionsgebieten gelten unterschiedliche Regelungen zur Zahlung der Konzessionsabgabe:
- bis 25.000 Einwohner 0,22 ct/kWh
- bis 100.000 Einwohner 0,27 ct/kWh
- bis 500.000 Einwohner 0,33 ct/kWh
- für Sondervertragskunden 0,03 ct/kWh
--- Ende Zitat ---
Da E.ON Avacon, wie in meinem vorstehenden Beitrag geschrieben, für den Tarif ErdgasClassic auch schon 2004 eine Konzessionsabgabe in Höhe von 0,03 ct/kWh angibt, kann es sich dabei also nur um Sonderverträge handeln.

E.ON-Kunde

userD0010:
Bei meinem EVU machte die Konzessionsabgabe im Jahre 2005/2006 exakt 0,0132007 Euro je Kilowattstunde netto ohne MWSt. aus.
Der versorgte Ort hat weit weniger als 25.000 Einwohner.
M.a.W. bei einem Verbrauch von 6.839 kWh gab das EVU an, dass in den Nettopreisen n.a. auch die Konzessionsabgabe mit 90,28 Euro enthalten sei.

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