Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
Vertragsanpassung an GVV Gas
E.ON-Kunde:
Vielen Dank, Herr Cremer, für Ihre erschöpfende Auskunft.
Sonderlich gehaltvoll ist sie jedoch nicht, denn
1. erklärt sie nicht den Widerspruch zwischen dem Verweis von Avacon auf die AVBV einerseits und der Annahme, beim Tarif ErdgasClassic handele es sich um einen Sondervertrag andererseits,
2. übersieht sie die Tatsache, dass mir die Zusendung der Tarifbedingungen erst mit dem Begrüßungsschreiben angeboten wurde, also nach Zustandekommen des Vertragsverhältnisses (wenn man es denn so bezeichnen darf),
3. hätte sich mein heutiger Kenntnisstand durch die Zusendung der Tarifbedingungen kaum geändert, denn sowohl die damaligen AVBV als auch die damals \"offiziellen\" Merkmale des Tarifes ErdgasClassic (keine Unterschrift erforderlich, ...) sind dank dieses Forums hinlänglich bekannt und
4. führen \"hätte\" und \"wäre\" selten weiter.
Es bleibt für mich also nach wie vor unklar, welcher Hebel (§ 315 oder § 307) bei diesem Tarif anzusetzen ist. Vielleicht gibt es ja noch weitere Anregungen hierzu.
Gruß, E.ON-Kunde
RR-E-ft:
@E.ON- Gaskunde
Es ist wie hier.
Wenn es nur um Preiserhöhungen geht, ist § 307 BGB der bessere Hebel. Nehmen Sie den und nur hilfsweise § 315 BGB, also hilfsweise die jeweils erhöhten Gesamtpreise als unbillig rügen. Dann macht man sicher nichts verkehrt.
@Cremer
Das wäre doch blanker Unfug gewesen, sich seinerzeit nach Vertragsabschluss etwas zuschicken zu lassen. Nach Vertragsabschluss ist für eine Einbeziehung immer zu spät.
AlfredW:
Hallo.
Möchte mich zu dieser Angelegenheit auch mal zu Wort melden.
Ist es nicht ein totales Durcheinander?
Ich habe den gleichen Versorger wie e.on-Kunde.
Aber mein Schreiben war ganz anders formuliert.
--- Zitat ---Die Grundversogungsverordnung löst die bisher geltende Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung von Tarifkunden mit Erdgas (AVBGasV) ab und stärkt in vielen Punkten die Rechte der Kunden. u.s.w.
Die geänderten rechtlichen Bedingungen gelten auch für Ihren bestehenden Liefervertrag.
ErdgasClassic. Beiliegend finden Sie die GasGVV …..
Wir werden die Belieferung ab sofort zu den geänderten Bedingungen fortsetzen.
--- Ende Zitat ---
gut was, also keine Sperrung? :D
Wer am gesamten Text interessiert ist, kann gerne nachfragen.
Ein Angebot die o.g. Unterlagen zuzusenden enthält mein Schreiben nicht.
Ist auch gut so, denn würde man dies tun, hätte der VN auch gleich noch eine Eingangsbestätigung. :)
So demnach bin ich Tarifkunde oder nicht?
Sind dadurch alle bisherigen Wiedsprüche gem. § 315 BGB umsonst gewesen?
Und muss man diese in Zukunft auf einen anderen § beziehen?
Gruß
Alfred
E.ON-Kunde:
Hallo AlfredW,
da gibt es wohl ein Missverständnis. Das von mir angeführte Zitat stammt aus dem \"Begrüßungsschreiben\", das ich im Februar 2005 als Neukunde von der Avacon bekommen habe.
Sie hingegen beziehen sich auf das jetzt aktuelle Schreiben zur Umstellung auf die GasGVV. Dieses Schreiben habe ich auch bekommen.
Also bitte nicht durcheinander bringen.
Gruß, E.ON-Kunde
AlfredW:
@ E.ON-Kunde
Ok. Vielen Dank für den Hinweis.
Dies war mir entgangen, da ich wohl auf die Überschrift dieses Thread fixiert war.
Möge man mir die Unachtsamkeit verzeihen.
Aber welche Auswirkungen hat diese neue Änderung nun?
Werden dadurch die bisherigen Unbilligkeitseinwände gegenstandslos?
Wie sieht es aus?
Die Änderungen tragen die Überschrift:
Ergänzende Bedingungen zur GasGVV.
Ist es nicht möglich diesen einfach zu widersprechen?
Viele Grüße
Alfredo
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