Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

Vertragsanpassung an GVV Gas

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RR-E-ft:
@AKW-NEE

Wenn der Versorger mitteilt, es liege ein solches Sonderabkommen vor, dann muss man ggf. schon mit dem Klammerbeutel gepudert sein, dies in Abrede zu stellen.  ;)

AKW NEE:
@ RR-E-ft

Klammerbeutel hin oder her, aber manchmal kommt es anders als Mensch denkt. Es soll schon Gerichte gegeben haben die Feststellungen gertoffen haben, die keiner wissen wollte. Es liegt mir vollkommen fern der Avacon in dieser Richtung etwas mitzuteilen, aber ich möchte schon, auch mit ihnen, darüber reden könnnen, natürlich ganz entspannt.

RR-E-ft:
@AKW NEE

Ausdiskutiert. Punkt.  ;)

Es ist nicht schlimm, wenn man anderer Auffassung ist. Man muss also nicht so lange reden, bis man den anderen von seiner Auffassung überzeugt hat. Wenn es einmal darauf ankommen sollte (etwa Zahlungsklage des Versorgers) können Sie es doch halten, wie Sie möchten, vollkommen entspannt. Ich bin dafür, bestimmte Mysterien der Gaswirtschaft, die wir uns alle nicht erklären können, auch mal vertrauensvoll anzunehmen ohne letzte Gewissheit zu haben und ohne weiter zu hinterfragen. ;)

Der Aufsatz Arzt/ Fitzner enthält in erster Linie eine theoretische Auseinandersetzung. In einem Prozess geht es hingegen letztlich um ganz praktische Aspekte, nämlich schlussendlich um das Geld des Verbrauchers. Das werden Sie schon sehen, wenn es einmal soweit ist. ;)

E.ON-Kunde:
Hallo,

ich habe mich zwar eben erst hier im Forum angemeldet, lese aber schon geraume Zeit als Gast mit. Trotzdem ist mir der Status des E.ON-Tarifs ErdgasClassic immer noch nicht klar.

Ich bin im Februar 2005 als Neukunde zu (damals) Avacon gekommen. Die Anmeldung erfolgte online und ohne Wahl eines konkreten Tarifes (Name, Anschrift, Zählernummer, mehr nicht). Eine Unterschrift oder Zurkenntnisnahme irgendwelcher Bedingungen gab es nicht.
Kurz danach kam ein Begrüßungsschreiben mit folgendem Inhalt:

... Grundlage für unsere Dienstleistungen sind die jeweiligen Verordnungen über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung von Tarifkunden mit Strom, Erdgas und Wasser sowie unsere allgemeinen Tarife, die wir Ihnen gern auf Wunsch kostenlos zusenden. ...

Mit der ersten Abrechnung im August 2005 erfuhr ich dann, dass ich in den Tarif ErdgasClassic eingestuft bin.

Der Hinweis in dem Begrüßungsschreiben schien mir eindeutig. Daher habe ich mich bei meinen bisherigen Widersprüchen an §315 gehalten.
Die in diesem Thread zitierten Aussagen von E.ON-Avacon scheinen aber nicht recht in dieses Bild zu passen.
Habe ich etwas übersehen? Muss bzw. sollte ich meine Strategie ändern?

Jens

Cremer:
@E.ON-Kunde



--- Zitat ---die wir Ihnen gern auf Wunsch kostenlos zusenden. ...
--- Ende Zitat ---


da hätten Sie besser sich diese mal damlas zuschicken lassen sollen.

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