Energiepreis-Protest > Stadtwerke Esslingen
Stadtwerke müssen Gaspreiserhöhung darlegen
nomos:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Die Umsatzrenditen der Gasversorger (Vertrieb) in einzelnen Vertragsverhältnissen (Deckungsbeiträge) lässt sich bereits länger bei ca. 30 Prozent abschätzen. Siehste hier. Das hat mit dem Gesamtumsatz und dem Jahresüberschuss des Unternehmens herzlich wenig zu tun, weil es um die Deckungsbeiträge im konkreten Vertragsverhältnis geht.
--- Ende Zitat ---
Das mit der Preiskalkulation sehen \"meine\" Stadtwerke so.
Rendite? Da kommen einem ja die Tränen. ;)
Die großen Vier verdienen sich Milliarden, viele der Kleinen (Stadtwerke & Co.) verdienen sich Millionen und subventionieren oft zusätzlich quer mit jährlich neuen Rekordmeldungen. Gerichte helfen wohl nicht wirklich weiter. Das muss auf der politischen Ebene gerichtet werden.
Hier noch der Bericht der Stuttgart Nachrichten [/list]
RR-E-ft:
Man fasst es kaum. Jetzt sollen die Metallrohre, die in der Erde liegen, plötzlich 50 Prozent teurer geworden sein, wodurch sich das Erdgas verteuert habe:
Esslinger Presse
--- Zitat ---Die Stadtwerke haben bei diesem Prozess viel zu verlieren: „Wir beziehen eine Milliarde Kilowattstunden im Jahr von unserem Lieferanten, der EnBW“, sagte Leif Peter Holderegger, der Anwalt der Stadtwerke. „Wenn die den Preis nur um 0,1 Cent pro Kilowattstunde erhöhen, würden wir eine Million draufzahlen. Das müssen wir zwangsläufig an die Kunden weitergeben.“ Der Gaspreis leite sich mit vierteljährlichem Verzug vom Ölpreis ab. Zudem seien die Preise für Metallrohre bis zu 50 Prozent gestiegen.
--- Ende Zitat ---
Die Stadtwerke liefern ja wohl keine Metallrohre an die Kunden. Besser nicht. Manch einer könnte sonst noch auf Gedanken kommen....
RR-E-ft:
Ein verklagter Sondervertragskunde sollte in dieser Situation zugleich eine Widerklage auf Feststellung erwägen, dass sämtliche Preiserhöhungen unwirksam waren, so dass auch gleich für den laufenden Energiebezug geklärt werden kann, dass nicht die erhöhten Preise verlangt werden können.
nomos:
SIEHE HIER
nomos:
--- Zitat ---Original von Schöfthaler
Der Richter bedauert, dass die Frage der Machenschaften hinter den Kulissen der Konzerne und die eigentlichen Gründe für die dramatischen Gaspreisanstiege aufgrund des BGH-Urteils vom Juni für die Entscheidung des Gerichts nicht mehr relevant sein können, obwohl er das selbst für fragwürdig hält.
--- Ende Zitat ---
Die SWE sollen auf Wunsch des Richters zudem ihre Kostensituation darstellen und er will sich den Vertrag der Stadtwerke mit ihrem Gaslieferanten, der EnBW, anschauen. Die EnBW ist zu 49 Prozent an den SWE beteiligt.
Das genau ist der interessante Aspekt in diesem Fall. Die EnBW ist Vorlieferant und da wird wohl der größte Teil der überhöhten Gewinne gemacht. Der Richter sollte sich mehr ansehen als nur den Liefervertrag. Die Preisgestaltung innerhalb der Lieferkette kann insbesondere bei Beteiligungsverhältnissen nicht unberücksichtigt bleiben. Das BGH-Urteil vom Juni schliesst eine Prüfung hier nicht aus und diese Frage ist relevant, sie ist hier geradezu geboten. Ansonsten könnten Gesetze und Verordnungen jederzeit über Beteiligungskonstrukte und sonstige Gestaltungen ausgehebelt werden. Das kann nicht geltendes Recht sein.
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