Energiepreis-Protest > Stadtwerke Esslingen

Stadtwerke müssen Gaspreiserhöhung darlegen

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userD0009:

--- Zitat ---Original von nomos

Richter Schlotz-Pissarek verlangt von den Stadtwerken die Kosten nachvollziehbar aufzuschlüsseln.

--- Ende Zitat ---

@nomos

Das Gericht sprach in diesem Zusammenhang nicht von Kosten,  sondern von der Forderung iHv ca. 1700 Euro, die die Stadtwerke vor Gericht einklagen. Diese solle in die einzelnen Forderungen aufgeschlüsselt werden, so dass nachvollziehbar sei, welche Einzelforderungen in dem Gesamtbetrag von ca. 1700 Euro enthalten sind.

Schöfthaler:
Der Richter bedauert, dass die Frage der Machenschaften hinter den Kulissen der Konzerne und die eigentlichen Gründe für die dramatischen Gaspreisanstiege aufgrund des BGH-Urteils vom Juni für die Entscheidung des Gerichts nicht mehr relevant sein können, obwohl er das selbst für fragwürdig hält.

superhaase:
Der Richter scheint mir ein unmündiger und mutloser Angsthase zu sein.

Vielleicht sollte man ihm die \"richtige\" Interpretation dieses Urteils nahelegen.....

taxman:

--- Zitat ---Original von nomos

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
......
Der Bericht in den Medien lässt also besorgen, dass ein solches Bestreiten bisher verabsäumt wurde.  :rolleyes:
--- Ende Zitat ---
@RR-E-ft

Zu der Bietigheim-Bissinger Rechtsanwältin der Beklagten hat auch meine Initiative Kontakt.  Aus diesem Grund steht der Fall bei mir unter besonderer Beobachtung.  ;) Ich hoffe nicht, dass da was versäumt wurde.

Die Rechtsanwältin Susanne Pohl spricht von Billigkeit und § 315 Abs. 3 BGB.

Richter Schlotz-Pissarek verlangt von den Stadtwerken die Kosten nachvollziehbar aufzuschlüsseln.

Stadtwerkechef Klaus Rilling träumt von 15 % Umsatzrendite. Das bei Stadtwerken, die überwiegend direkt oder indirekt Kommunen gehören! Die Eigenkapitalrendite nennt der Stadtwerkechef nicht.
O-Töne (SWR3-Nachrichten)[/list]
--- Ende Zitat ---

Kann man solche Versäumnisse während eines Prozesses nachholen?

RR-E-ft:
@Schöfthaler

Man muss es auch nicht anders machen, als der BGH in seinem Urteil vom 13.06.2007 (VIII ZR 36/06). Der BGH hatte nämlich zunächst geprüft, ob überhaupt ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht gem. § 315 Abs. 1 BGB besteht (vgl. Tz. 14/ 17). Diesen notwnendigen Prüfungsschritt darf man natürlich nicht überspringen.


@taxman

Was in einem Zivilprozess wann vorzutragen ist bzw. vorgetragen werden kann, ergibt sich aus der Zivilprozessordnung. Diese Regelungen wiederum sind Teil der juristischen Ausbildung, so dass Anwälte darüber Bescheid wissen. Wer sich für eine solche Ausbildung interessiert, kann ggf. eine solche starten. Aber sicher nicht hier.

@nomos

Die Umsatzrenditen der Gasversorger (Vertrieb) in einzelnen Vertragsverhältnissen (Deckungsbeiträge) lässt sich bereits länger bei ca. 30 Prozent abschätzen. Siehste hier. Das hat mit dem Gesamtumsatz und dem Jahresüberschuss des Unternehmens herzlich wenig zu tun, weil es um die Deckungsbeiträge im konkreten Vertragsverhältnis geht.

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