Energiepreis-Protest > Stadtwerke München

Münchner Verbraucher scheitern vor Gericht mit Klage gegen Gaspreiserhöhungen

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RR-E-ft:
@kplaczek


--- Zitat ---Original von energienetz
Der Bund der Energieverbraucher e.V. hat mit der Klage von Gasverbrauchern in München nie etwas zu tun gehabt. Wir sind nicht gefragt worden zB bei der Auswahl des Rechtsanwalts, wurden zu den Veranstaltungen nicht eingeladen und auch die angebotene Hilfestellung bei der Formulierung der Klageschrift wurde nicht in Anspruch genommen, das Urteil wurde uns nicht zur Kenntnis geben usw. Das ist weiter kein Problem, nur mit den Folgen müssen halt die Betroffenen dann auch selber klarkommen.

Die Klage des Bund der Energieverbraucher e.V. gegen die Stadtwerke München hatte übrigens Erfolg und das Urteil ist bekanntlich rechtskräftig.
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/News/aus-2007__2051/ContentDetail__8460/

Gruss aus Unkel
--- Ende Zitat ---

Also bitte hier nicht im Forum weiter darüber jammern, der Bund der Energieverbraucher habe zu wenig Unterstützung geleistet.

joli:
an RR-E-ft
14.1.07  
sehr geehrter herr fricke, ich hab mich immer sehr gefreut über ihre juristisch erschöpfenden auskünfte.
Jetzt haben wir einen Brief der Stadtwerke München bekommen, in dem die Urteile  des Landgerichts München vom 27.9. 2007 und des Bundesgerichtshofes vom 13.6.2007 vermutlich etwas tendenziös zitiert werden:
„Das Landgericht (Az  12O17018/06) bestätigt die Auffassung der SWM, dass die beanstandeten Glaspreiserhöhungen billig im Sinn des Paragraph 315 waren. Am 6.12. 07 haben nun die Kläger der von Herrn Stadtrat Hoffmann ins Leben gerufenen Sammelklage ihre Berufung vor dem Oberlandesgericht München zurückgezogen. Damit sind die aktuellen Gaspreise der SWM nun auch rechtskräftig.
Es ist also kein Grund mehr gegeben, der Zahlung unsere berechtigten Forderungen zu widersprechen beziehungsweise diese auszusetzen.
Am 13.06.2007 hat der Bundesgerichtshof als höchste richterliche Instanz ein Grundsatzurteil gefällt, das zu diesem Thema künftig Rechtssicherheit für Versorger und Kunden bietet. Das Urteil klärt zunächst, dass Erdgasversorger im Wettbewerb mit anderen Heizenergieträgern steht. Der Kunde habe, so der BGH, grundsätzlich die Möglichkeit, seine Wärmeversorgung alternativ durch Heizöl, Kohlen oder Fernwärme zu decken.
Die Stadtwerke München können die Steigerungen der Einkaufspreise nur zum Teil auffangen. Der Bundesgerichtshof erkennt nun diese Notwendigkeit an und hat entschieden, dass die Weitergabe gestiegener Bezugskosten an die Kunden der Billigkeit im Sinne des Paragraph 315 BGB entspricht. Insbesondere hat der BGH deutlich gemacht, dass eine gerichtliche Überprüfung des Gesamtpreises unter Offenlegung der gesamten Kostenkalkulation nicht in Betracht kommt. Das Urteil zeigt, dass die pauschalen Vorwürfe des Preismissbrauchs gegenüber der deutschen Erdgaswirtschaft unbegründet sind.“
Ich habe Ihre genaue Analyse des BGH-Urteils gelesen und meine, dass die Stadtwerke nicht richtig zitieren. Sollen wir weiter abwarten, bis eine Klage kommt? Die Stadtwerke schließen den Brief mit einem „Kulanzangebot“, und drohen sonst das gerichtliche Mahnverfahren an.
Mit freundlichen Grüßen, JOLI

superhaase:

--- Zitat ---Original von joli
Sollen wir weiter abwarten, bis eine Klage kommt?
--- Ende Zitat ---
Das müssen Sie selbst entscheiden.
Es ist hierzu doch schon alles gesagt worden.
Siehe auch hier

ciao,
sh

RR-E-ft:
@joli



Der Prozesskostenfond gibt bei einer Deckungszusage eine Empfehlung zur Wahl eines Rechtsanwaltes ab.

Das müssten Sie also mit dem Prozesskostenfond klären, wenn Sie denn verklagt sind. Dazu müssten Sie gegen einen Mahnbescheid, wen er denn kommt, Widerspruch einlegen und bei der nachfolgenden Klagebegründung sofort mit dem Prozesskostenfond in Verbindung treten. Bis es soweit ist, müssten Sie sich allerdings gedulden.

energienetz:
Good news:
Es gibt neben der vom Bund der Energieverbraucher unabhängigen verlorenen Sammelklage gegen die Stadtwerke München, ein zweites Verfahren, in dem die Stadtwerke eine Kundin (selbst Rechtsanwältin) auf Zahlung verklagt hatten. Anwalt war Herr Kriegelsteiner. Diesen Prozess haben die Stadtwerke, wen wundert es, gewonnen mit derselben Argumentation, wie in der Sammelklage. Allerdings war die betroffene Kundin, selbst Anwältin, Mitglied im Bund der Energieverbraucher und hatte auch in den Prozesskostenfonds einbezahlt.

Nach Prüfung des Urteils hat sich Bund der Energieverbraucher e.V. entschlossen, gegen dieses Urteil in Berufung zu gehen. Damit wird nun die sehr oberflächliche Argumentation vieler Gerichte, wir hören uns mal den Einkäufer der Stadtwerke an und schreiben das dann ins Urteil, auf den juristischen Prüfstand geschickt. Frau Holling aus Düsseldorf wird als Anwalt den Fall übernehmen.

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