Energiepreis-Protest > Stadtwerke München

Münchner Verbraucher scheitern vor Gericht mit Klage gegen Gaspreiserhöhungen

<< < (7/15) > >>

DocTom:
@ RR-E-ft

ich habe bisher keine Urteilsbegründung zum Urteil des LG München gefunden, kenne also keine Details.
Ist in dieser Klage versucht worden, entsprechend der BGH-Rechsprechung auch auf die gezielte Einschränkung des BGH vom 13.06.07 abzustellen, dass \" die Erhöhung allerdings unbillig sein kann, wenn und soweit der Anstieg der Bezugskosten durch rückläufige Kosten in anderen Bereichen ausgeglichen wird\"?  Hat man dazu weitere Informationen wie Rechenschaftsberichte, etc. herangezogen?

freundliche Grüsse

DocTom

RR-E-ft:
@DocTom

Ggf. hier nachfragen.

Claus:
\"Gaspreisrebellen\"

Man kann, so glaube ich, nicht davon sprechen, dass wir nach dem Urteil umfassend unterrichtet wurden. Der Rechtsanwalt hat sein Honorar bekommen. Ob seine Leistung dem gezahlten Honorar entsprach, lassen wir einmal dahin gestellt. Doch nach dem enormen Aufwand, der vorher betrieben wurde, wäre etwas Aufklärung für die Kläger nicht schlecht gewesen. Die Stadtwerke drohen in alter Manier weiter und die Initiatoren der Klage verstecken sich. Oder habe ich etwas verpasst? Soll man nun zahlen oder nicht? Gibt es mittlerweile einen Rechtsanwalt, der sich in der Materie umfassend auskennt? Sind wir nun alle wieder Einzelkämpfer?
Nochmals würde ich mich an der Klage nicht beteiligen. Hat Geld gekostet und ausser Frust nichts gebracht. Vielleicht konnte sich zumindest ein Stadtrat für kurze Zeit profilieren. Für die Sache etwas zu wenig - oder?

Claus

kplaczek:
Jetzt haben sich alle zurückgezogen. Es sind noch Kosten für einen Rechtsanwalt zur Prüfung der Erfolgsaussichten angefallen und dann hörte ich nur noch auf Anfrage etwas. Schon beschäment in einer Stadt wie München, dass sich hier keine ensprechende Anzahl an Klägern findet, die eine Klage mit einem Profi anstreben. Das ganze war eine schwache Leistung. Alles sollte man hier nicht diskutieren, da die SWM wohl auch mitlesen. Auch das Verhalten des Bund der Energieverbraucher mit seinen Empfehlungen ist sehr schwach und es kommt hier keine weitere Hilfestellung. Ebenso wie sich hier tummelnde Profis (?!?). Mir schreiben die SWM , dass ich Verständnis haben solle, wenn auf weitere Schreiben, die nach wie vor die Gaspreise in Frage stellen, nicht mehr geantwortet wird. In diesem Fall seien sie gehalten, das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten. Mal abwarten. Ich schreibe/kämpfe weiter und lasse mich nicht so schnell unterkriegen.

RR-E-ft:
@kplaczek

Welche weitere Hilfestellung vom Bund der Energieverbraucher hätten Sie denn erwartet?

Die Kläger hatten sich wohl selbst ihren Anwalt gesucht und sind von diesem beraten und vertreten worden. Soweit mir bekannt, ist noch nicht einmal das entsprechende Urteil des LG München vom 27.09.2007 veröffentlicht worden, so dass sich die Sache auch schlecht von außen beurteilen ließe. Erst recht ist der Inhalt der gegenseitig gewechselten Schriftsätze als auch der Verhandlungsprotokolle nicht bekannt. Und die Entscheidung, die Berufung gegen das Urteil zurückzunehmen, müssten eigentlich die entsprechenden Kläger, die sich zunächst entschieden hatten, Berufung einzulegen, - jeweils nach umfassender Beratung durch ihren Prozessbevollmächtigten - selbet getroffen haben.

Der Bund der Energieverbraucher hat es also nicht in der Hand, ob und wie ein solcher Prozess geführt wird, ob Rechtsmittel eingelegt wird, dieses zurückgenommen wird etc. pp. Darüber entscheiden konnten nur die beteiligten Kläger selbst. Wenn diese nun eine schwache Performance in dem Verfahren beklagen wollten, dann sollten sie sich deshalb schon an diejenigen wenden, die sie eigenverantwortlich selbst beauftragt hatten.

Außer den Klägern betrifft das Urteil keine weiteren Verbraucher, weil es für diese nicht bindend ist. Demnach kann jeder in einem eigenen Verfahren versuchen, sich selbst besser aufzustellen und eine bessere Performance abzuliefern. Das steht dann an, wenn nach einem gerichtlichen Mahnbescheid und Widerspruch gegen einen solchen im ordentlichen Verfahren weiter gestritten werden soll.

Es ist noch nicht einmal auszuschließen, dass sich Verbraucher über angeblich mangelnde Hilfestellung des Vereins beschweren, die selbst gar kein Mitglied des Vereins sind.

Viele Infos sind es nicht.

Was sagt dennn das Müncher Büro des Vereins?

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