Energiepreis-Protest > Stadtwerke München

Münchner Verbraucher scheitern vor Gericht mit Klage gegen Gaspreiserhöhungen

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kamaraba:
Die Meldung auf Verivox

(edit Evitel2004: Zum Urteil LG München vom 27.09.07 - Az: 12 O 17018/06)

superhaase:
Bin gespannt auf die Urteilsbegründung.
Wie hat der Richter die Verflechtung der SWM mit dem Vorlieferanten bewertet? Haben die Gaspreisrebellen im Verfahren darauf hingewiesen?
Sollte das Gericht diese Tatsache unbeachtet gelassen haben, so wäre das m.E. eine Riesensauerei. Damit hätten alle Unternehmen einen Freibrief, durch geschicktes \"Outsourcing\" die bestehenden Gesetze zu umgehen.
Außerdem widerspricht dies dann den Entscheidungen anderer Gerichte (Düsseldorf?) hinsichtlich der Kostenwälzung, dass unbillig überhöhte Kosten nicht so ohne weiteres weitergegeben werden dürfen. So hab ich das zumindest verstanden.

Wird Revision eingelegt?
Ich hoffe doch!
Unter dem obengenannten Aspekt wäre die Aussicht auf Erfolg doch gar nicht so schlecht.

Ich hoffe, die Klage war von vorneherein \"richtig\" gefasst: Gesamtpreis und nicht nur Preiserhöhung etc.

Bleibt immer noch der Fall abzuwarten, dass die SWM einen Kunden auf Zahlung verklagen, der gegen den Gesamtpreis die Unbilligkeit eingewendet hat und gekürzt hat.
Erst wenn die SWM in so einem Fall uneingeschränkt Recht bekommt, denke ich über eine Zahlung der \"Rückstände\" überhaupt erst nach.

ciao,
sh

Cremer:
Nach, da wollen wir doch erst mal das offizielle Urteil mit Begründung abwarten und analysieren !!

chrisgruen:
Hi,

nach meiner Info bringt doch die Klage gegen den Gesamtpreis seit dem BGH Urteil nichts (mehr), da doch argumentiert wurde, daß der Preis, den ich als Kunde bis zu einem bestimmten Tag bezahlt habe, von mir auch so akzeptiert wurde, ich also nur noch gegen die Gaspreiserhöhungen ab diesem Zeitpunkt Einspruch einlegen kann.
Die Erhöhung wurde anscheinend von den SWM \"nachgewiesen\" und ein Vorgehen gegen den Gesamtgaspreis hätte wegen eben dieses BGH Urteils keinen Sinn.
Bin ich hier falsch inmformiert?
Wenn das Urteil nun rechtskräftig wird, muß ich dann als Teilnehmer der Sammelklage wohl oder übel meine Rückstände zahlen? Wie sehr ihr das?

Christian

kplaczek:
Würde auch gern wissen, wie es nun weitergeht. Habe von SWM eine Aufforderung erhalten, die Außenstände (die von mir seit 2004 gekürzten Beträge) bis Anfang November zu zahlen. Von Seiten des Rechtsanwaltes habe ich keine neuen Informationen. Mich würde schon interessieren, wie es nun weitergehen wird.

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