Energiepreis-Protest > Stadtwerke München

Münchner Verbraucher scheitern vor Gericht mit Klage gegen Gaspreiserhöhungen

<< < (9/15) > >>

energienetz:
Good news:
Es gibt neben der vom Bund der Energieverbraucher unabhängigen verlorenen Sammelklage gegen die Stadtwerke München, ein zweites Verfahren, in dem die Stadtwerke eine Kundin (selbst Rechtsanwältin) auf Zahlung verklagt hatten. Anwalt war Herr Kriegelsteiner. Diesen Prozess haben die Stadtwerke, wen wundert es, gewonnen (Az 25 O 14451/06, Landgericht München I) mit derselben Argumentation, wie in der Sammelklage. Allerdings war die betroffene Kundin, selbst Anwältin, Mitglied im Bund der Energieverbraucher und hatte auch in den Prozesskostenfonds einbezahlt.

Nach Prüfung des Urteils hat sich Bund der Energieverbraucher e.V. entschlossen, die Berufung gegen dieses Urteil aus dem Prozesskostenfonds zu unterstützen. Damit wird nun die sehr oberflächliche Argumentation vieler Gerichte, wir hören uns mal den Einkäufer der Stadtwerke an und schreiben das dann ins Urteil, auf den juristischen Prüfstand geschickt. Frau Holling aus Düsseldorf wird als Anwalt den Fall übernehmen.

Aus meiner Sicht können Kunden der Stadtwerke München, die mit Bezug auf die verlorene Sammelklage nun von den Stadtwerken zur Zahlung gedrängt werden, unter Berufung auf die noch ausstehende Rechtskraft des obigen Urteils mit guten Grund die Zahlung weiter verweigern.

Die Kläger der Sammelklage haben die ursprünglich eingelegte Berufung gegen das Urteil zurückgenommen, nachdem eine Prüfung nicht den sicheren Sieg einer Berufung vorhersagen konnte.

Zweite gute Neuigkeit:
Für die Mitglieder des Bund der Energieverbraucher e.V. im Raum München steht ab sofort Herr Günter Strigl als Ansprechpartner insbesondere in Sachen Preisprotest zur Verfügung. Kontakt: Herzog-Albrecht-Str. 41, 85604 Zorneding, Tel. 08106 22083 striglhans(at)aol.com

superhaase:
Das sind ja nun wirklich mal gute Nachrichten.

Es ist schon sehr traurig, wie das Münchenr LG hier verfährt, und jegliche weitere Prüfung der Sachlage mit dem einfachen (und m.E. nicht sachgerechten) Hinweis auf das Skandalurteil des BGH von 13.6.07 (ich möchte das mal mit Nachdruck so bezeichnen) ablehnt.

ciao,
sh

Rob:
Hallo Joli,
mal eine Info zu dem Schreiben. Ich habe von den Stadtwerken Schweinfurt am 30.10.07 ein schreiben bekommen, welches in der Passage

>\"Am 13.06.2007 hat der Bundesgerichtshof als höchste richterliche Instanz ein Grundsatzurteil gefällt, das zu diesem Thema künftig Rechtssicherheit für Versorger und Kunden bietet. Das Urteil klärt zunächst, dass Erdgasversorger im Wettbewerb mit anderen Heizenergieträgern steht. Der Kunde habe, so der BGH, grundsätzlich die Möglichkeit, seine Wärmeversorgung alternativ durch Heizöl, Kohlen oder Fernwärme zu decken.
Die Stadtwerke München können die Steigerungen der Einkaufspreise nur zum Teil auffangen. Der Bundesgerichtshof erkennt nun diese Notwendigkeit an und hat entschieden, dass die Weitergabe gestiegener Bezugskosten an die Kunden der Billigkeit im Sinne des Paragraph 315 BGB entspricht. Insbesondere hat der BGH deutlich gemacht, dass eine gerichtliche Überprüfung des Gesamtpreises unter Offenlegung der gesamten Kostenkalkulation nicht in Betracht kommt. Das Urteil zeigt, dass die pauschalen Vorwürfe des Preismissbrauchs gegenüber der deutschen Erdgaswirtschaft unbegründet sind\"

Claus:
@energienetz

Wann findet der Prozess in München statt, bei dem die Rechtsanwältin Holling aus D`dorf die Klägerin vertritt?

Danke für Info!

energienetz:
es ist noch kein termin festgesetzt, derzeit werden noch die schriftsätze verfasst.

Mit herzlichem Gruss und besten Wünschen

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln