Energiepreis-Protest > Stadtwerke München

Münchner Verbraucher scheitern vor Gericht mit Klage gegen Gaspreiserhöhungen

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DRKDBL:
@all
ich verstehe nicht, warum allein auf die Billigkeitskontrolle nach §315 BGB abgestellt wird. Erfolgsversprechender scheint mir der Einwand gegen die AGB zu sein, da die Preisanpassungsklausel gegen das Transparenzerfordernis verstösst (s. Urteil OLG Bremen). Da die Stadtwerke nahezu gleichlautende AGBs verwenden, müsste dieser Weg angesichts des Bremer Urteils besser sein. Täusche ich mich?

DRKDBL

Zottel:
@DRKDBL

Zu allererst musst du mal folgende Frage klären:

a) Bin ich Kunde der Grundversorgung

b) Bin ich Kunde in einem Sonderlieferungsvertrag

Wenn a), dann kommt NUR §315 in Betracht

Wenn b), dann kommt NUR §307 in Betracht

Das eine funktioniert nicht beim anderen, also nicht durcheinander bringen lassen.  ;)

DRKDBL:
Dannke für den Hinweis Zottel,
so wie ich das sehe sind bei den Stadtwerken München Gaskunden keine Sondervertragskunden. Sieht das jemand anders?

DRKDBL

superhaase:
Wenn Du in den letzten Jahren irgendein Angebot der SWM unterschrieben hast, dann hast Du einen Sondervertrag, würd ich sagen. Vor allem die neuesten Angebote von heuer sind eindeutig Sonderverträge.

Wenn nicht, dann bist Du nach der SWM-Denke nun in der Grundversorgung.
ABER: Ich bin mir nicht sicher, ob ich z.B. mit meinem konkludent geschlossenen Vertrag aus dem Jahr 2003, als ich in die Wohnung einzog, einen Sondervertrag laufen hatte bzw. habe, da nichts gekündigt wurde.

Der damalige Tarif ist für mich heute nicht so ohne weiteres einzuordnen, da ich keine Unterlagen dazu erhalten habe, und die inzwischen auch nicht mehr bei der SWM online einzusehen sind (ist ja klar).
Es war damals der \"Vollversorgungstarif II\".

Es wäre also m.E. in einem Prozess zuerst mal die Frage zu klären, ob ich wirklich in der Grundversorgung war und bin. Daher werde ich sicherhaitshalber den Anfangspreis von Januar 2003 zahlen, der bei mir 36,15 ct/m³ netto plus monatliche Grundgebühr beträgt.

ciao,
sh

RR-E-ft:
Aus der Propagandaabteilung des Versorgers

Vorgeplänkel

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