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Darf ein Vermieter Stromversorger sein?

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nomos:
Dummerweise ist \"in jedem Fall\" eine eher seltene Formulierung, gerade bei Juristen.

Präzise Formulierungen bringen die Sache auf den Punkt. Das zeichnet die Beiträge von RR-E-ft in aller Regel aus.   ;)
Daher lese ich diese auch bevorzugt.

gkollerics:

--- Zitat ---Original von Cremer
@gkollerics,

wenn Sie vereinbart haben als Kunde den Strom vom Vermieter zu nehmen, dann ist dies wohl in dem Mietvertrag entsprechend geregelt und sollte dort gelöst werden.

es hat bestimmt technische Gründe, warum dieses Vertragsverhältnis besteht. Vermutlich müßte der Vermieter größere Investitionen tätigen, um jedem Mieter einen Hauptanschluss zu verlegen.
--- Ende Zitat ---

1. mussten wir vereinbaren, als Kunde den Strom vom Vermieter zu nehmen, da wir ja sonst keinen Strom hätten
2. verlangt der Vermieter einen Wucherpreis für die Kilowattstunde, und das ist eigentlich der Punkt, um den es mir geht, darf er das? oder hat man da eine Chance, gegen anzugehen?
Was sagt unser Jurist dazu?

Gruß
Gudrun Kollerics

bjo:

--- Zitat ---Original von gkollerics

--- Zitat ---Original von Cremer
@gkollerics,

wenn Sie vereinbart haben als Kunde den Strom vom Vermieter zu nehmen, dann ist dies wohl in dem Mietvertrag entsprechend geregelt und sollte dort gelöst werden.

es hat bestimmt technische Gründe, warum dieses Vertragsverhältnis besteht. Vermutlich müßte der Vermieter größere Investitionen tätigen, um jedem Mieter einen Hauptanschluss zu verlegen.
--- Ende Zitat ---

1. mussten wir vereinbaren, als Kunde den Strom vom Vermieter zu nehmen, da wir ja sonst keinen Strom hätten
2. verlangt der Vermieter einen Wucherpreis für die Kilowattstunde, und das ist eigentlich der Punkt, um den es mir geht, darf er das? oder hat man da eine Chance, gegen anzugehen?
Was sagt unser Jurist dazu?

Gruß
Gudrun Kollerics
--- Ende Zitat ---

hallo,
das ist eher eine Sache des Mietrechts.
Nach meinem Kenntnisstand darf der Vermieter nur die tatsächlichen Kosten z. B. für die Bereitstellung eines Kabelanschlusses berechnen.
Hier hilft wohl eher ein Mieterverein.
Wenn auch die nicht helfen können sollte man prüfen ob die hohen Energiekosten nicht Grund genug sind für eine Mietminderung!
(darf ein Mieter bei undichten Fenstern ja auch)

Cremer:
@gkollerics,

bei Mietvertragsabschluss war Ihnen der Preis pro kWh bekannt.

Es ist ein ausgehandelter Preis.

Wenn Sie jetzt der Meinung sind, dies wäre zuviel, dann sollten Sie sich anwaltschaftlich beraten lassen.

Es ist eben etwas anderes, rein privatrechtlich, als mit einem öffentlichen Versorger.

superhaase:
Ich glaub auch, dass das eine Sache des Mietrechts ist, wie bjo meint.

Wenn der Strom über den Vermieter abgerechnet wird, ist das ein Teil der Mietnebenkosten. Und an denen darf der Vermieter eigentlich nichts verdienen, sondern er muss diese korrekt abrechnen.
Als Mieter hat man sogar das Recht, alle für die Abrechnung relevanten Unterlagen einzusehen.
Das gilt zumindest für eine gemietete Wohnung. Wie es bei Gewerberäumen ist, weiß ich nicht.

Ich würde den Vermieter darauf hinweisen und ein korrekte Nebenkostenabrechnung verlangen.
Liefert er diese nicht, müssen die Nebenkosten (also auch der Strom) nicht bezahlt werden.

Ihr müsst zum Mieterverein oder zu einem Mietrechts-Anwalt gehen, wenn der Vermieter nicht mit sich reden lässt.

ciao,
sh

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