Energiebezug > Strom (Allgemein)
Darf ein Vermieter Stromversorger sein?
bjo:
--- Zitat ---Original von Cremer
@bjo,
wechseln geht doch nicht, da Vermieter Stromlieferant ist.
--- Ende Zitat ---
wenn nur euer Verbrauch erfaßt wird muß du beim Wechselantrag den Vermieter als Stromlieferant angeben.
Er muß dich ziehen lassen, wenn du im Mietvertrag nicht ausdrücklich der Situation zugestimmt hast.
gkollerics:
--- Zitat ---Original von bjo
wenn nur euer Verbrauch erfaßt wird muß du beim Wechselantrag den Vermieter als Stromlieferant angeben.
Er muß dich ziehen lassen, wenn du im Mietvertrag nicht ausdrücklich der Situation zugestimmt hast.
--- Ende Zitat ---
Gibt es da irgendeine rechtliche Grundlage für, dass man wechseln kann, wenn nur der Verbrauch erfaßt wird?
Netznutzer:
@ bjo
auf welcher Basis soll denn ein Vertragsverhältnis geschaffen werden können? Das geht ohne bauliche Veränderungen doch gar nicht, wenn der Vermieter einen Hauptzähler hat, und die WE eine eigene Unterverteilung sind. Das Unterzähler eine Nummer haben ist normal, sie müssten auch geeicht sein. Aber für den Netzbetreiber endet am Hauptzähler das Wissen. Was dahinter im Objekt geschieht ist nicht netzrelevant. Ein Vermieter, der solch ein Objektnetz betreibt, wird sicher nicht die gesamte Hauselektrik auf eigene Kosten umbauen, damit anschliessend der Mieter einen eigenen Stromvertrag schliessen kannn.
@ gkollerics+christine81
Abhilfe kann evtl. die BNetzA bringen. Dort müssen Objektnetze angezeigt werden. Wendet euch doch mal an die.
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