Energiepreis-Protest > EVM Koblenz
Nachzahlungsauffroderung wg. BGH-Urteil
RR-E-ft:
@hermi
Die meisten Kunden der EVM Koblenz, die mit Erdgas heizen, sind gar keine Tarifkunden, sondern Sondervertragskunden.
Das genannte BGH- Urteil gilt aber nur für Tarifkunden.
Natürlich würde der Versorger ein für ihn riskantes Gerichtsverfahren gern vermeiden.... Er wird aber wohl bei Nichtzahlung klagen. Und es wäre sicher gut, für diesen Fall einen Anwalt zu haben.
hermi:
@ cremer
Ich hatte mit dem Musterbrief (bzgl. BGH-Urteil) Widerspruch eingelegt.
@ RE-E-ft
War jetzt ein wenig verunsichert wegen Tarif- oder Sondervertragskunde. Habe meine Vertragsunterlagen nochmals überprüft: Ich bin Sondervertragskunde (Sondervertrag S-1).
@ ALLE MITSTREITER
Manche von euch haben dieses Schreiben ja bereits vor mir erhalten. Falls die EVM nun wirklich ernst macht und einen (oder uns alle) vor Gericht zerrt, wäre es sicher gut, über die Termine Bescheid zu wissen.
Wer möchte, kann mir eine Mail oder ein PN schreiben, sodass wir uns auch außerhalb des Forums austauschen können.
Gruß,
Herbert
plantoy:
Hallo Hermi,
ich habe natürlich auch Widerspruch eingelegt und heute ein Schreiben der EVM erhalten mit Kopien der Testate der Wirtschaftsprüfer. Auch darin war eine Fristsetzung genannt mit dem Hinweis, vor Gericht gehen zu wollen.
Ich denke, die Auseinandersetzung zu suchen, da
1. die Rechtsposition der EVM mit Bezug auf das BGH-Urteil sehr wackelig ist: ich habe Erhöhungen seit Ende 2004 nicht akzeptiert und das Urteil nennt Voraussetzungen unter denen eine Preiserhöhung billig sein kann, die das Testat jedoch nicht ausweist (keine Kostenkompensation)
2. Der zur Disposition stehende Betrag ist mit ca. 46 Euro sehr überschaubar. In den letzten Jahren konnte ich den Energieverbrauch deutlich senken, so dass ich bei einem positiven Ausgang des Verfahrens Gegenforderungen durchsetzen kann.
Den Aufruf, sich auszutauschen (über Private Mail oder Forum) kann ich nur unterstützen.
Gruß
Plantoy
hermi:
@ plantoy
Danke für deine Reaktion. Bei mir ist es wesentlich mehr, was nachgefordert wird.
Werde dir noch eine PN zukommen lassen.
@ ALLE
Nochmals der Aufruf, dass sich alle Betroffenen der EVM Koblenz untereinander austauschen, damit man einfach eine stärkere Position und evtl. auch bessere Argumente seinem Anwalt mit auf den Weg geben kann, falls es zu einer Auseinandersetzung kommt.
Gruß,
Herbert
wulfus:
Hallo \"Kampfgenossen\"!
Ich bin ebenfalls sehr an euren Aktionen und Ergebnissen interessiert.
Als Privatkunde einer Tochter der EVM habe ich ebenfalls ein sehr ähnliches Schreiben von dieser erhalten
und überlege gerade meine Reaktion darauf.
Unter der URL
http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/UNIQ119260216515205/link268852A.html
findet man den Musterbrief der VZ-RLP an den Versorger zum BGH Urteil vom 13. Juni 2007!
Frage: Hat jemand von euch den schon benutzt?
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