Energiepreis-Protest > EVM Koblenz
Nachzahlungsauffroderung wg. BGH-Urteil
plantoy:
Liebe Mitstreiter,
diejenigen von Euch, die dem Widerstand dadurch Ausdruck verliehen haben, die Preiserhöhungen mit Hinweis auf §315BGB abzulehnen haben wharscheinlich in den vergangenen tagen bereits ein Schreiben der EVM erhalten oder werden dies bekommen, in dem die widersprochenen Beträge nachgefordert werden.
Das Schreiben stützt sich auf das BGH-Urteil vom 12.7.2007 und verweist auf ein Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wikom AG.
Dies scheint ein allgemein sich verbreitendes Verfahren zu sein, um Druck auf Kunden auszuüben, die Preiserhöhungen nicht akzeptiert hatten. Aus meiner Sicht ergeben sich folgende Aspekte:
1. Dem BGH-Urteil lag eine Auseinandersetzung mit Stadtwerken zugrunde. Diese hat dargelegt, lediglich erhöhte Bezugskosten weitergegeben zu haben. In unserem Fall jedoch gibt es eine Verflechtung zwischen EVM und seinen Vorlieferanten: Haupteigentümer der EVM ist die ThüGa, die wiederum zu mehr als 80% von e.on beherrscht wird. In dieser Konstellation muss das Argument, man habe nur die erhöhten Bezugspreise weitergegeben sicher differenziert betrachtet werden. Ein Indiz dafür könnte z.B. sein, dass die EVM erklärt, ihr Gewinn sei gesunken (bei steigendem Umsatz), dass der Gewinn der e.on jedoch deutlich gestiegen ist.
2. Das zitierte Schreiben der Wikom AG besteht aus zwei Seiten, die keinerlei Fakten enthalten, die einer Prüfung der Billigkeit entsprechen Stand halten könnten. Es wird weder etwas zu der Preisgesatltung allgemein noch zu dem Prüfungsverfahren oder den Bewertungsmaßstäben gesagt. Es muss daher angezweifelt werden, ob das dargelegte Gutachten den Anforderungen eines Billigkeitsnachweises standhält.
Mich interessieren natürlich nun die Meinungen anderer Widersprüchler.
Zeus:
Zu 1 : Die Thüga ist eine 100%ige Tochter von E.ON. Hauptanteilseigner der EVM ist die Stadt Koblenz mit rund 54%; auch die Städte Andernach und Mayen sind mit kleinere Anteile beteiligt. Meines Wissens dürfte die Thüga rund 41,5% der Anteile halten. Solche Verpflechtungen gibt es bei vielen Endversorger.
Zu 2 : Hier im Forum zunächst einmal nachlesen was von den Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zu halten , und gegen das Schreiben vorzugehen ist.
EVM:
Hallo, ich habe genau dasselbe Einschüchterungsschreiben von EVM Koblenz bekommen. Ich widerspreche bereits erfolgreich seit 2004 (3,14 Ct bis heute). Ich werde bis zum 28.09.2007 nicht meiner Nachzahlungsaufforderung nachkommen. EVM Koblenz droht mir bereits seit 2004. Ich bin bereits jetzt schon sehr gespannt was passieren wird. Soll ich mich mal nach einem geeigneten Rechtsanwalt umschauen ? Was meint der Bund der Energieverbraucher ? Liebe Grüsse PS: Ich habe übrigens meine Abschlagszahlung für 2008 aufgrund des milden Winters nochmal gekürzt. Ein Bifep-Mitarbeiter machte mich darauf aufmerksam. Wir haben ja Nichts zu verschenken in diesen harten Tagen. Haltet durch !!!
hermi:
Hallo Mitstreiter in Sachen EVM Koblenz!
Auch ich habe heute (04.10.07) das Einschüchterungsschreiben der EVM erhalten. Das Datum des Schreibens ist vom 29.09.2007.
Da es hier im Wortlaut noch nicht veröffentlicht wurde, werde ich das mal nachholen:
---- Zitat Anfang ---
...
wir beziehen uns auf Ihr o.a. Schreiben (Anmerkung: Mein Widerspruch gegen die Forderung bzgl. BGH-Urteil vom 13.06.2007)
Mit unserem Schreiben vom 05.09.2007 haben wir Sie bereits über die Auswirkungen der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 13.06.2007 (Az.: VIII ZR 36/06) informiert. Leider haben Sie daraufhin trotzdem noch nicht den zurzeit offenen Betrag in Höhe von ...... Euro an uns gezahlt.
Wir möchten Sie deshalb noch einmal darauf hinweisen, dass der BGH die Billigkeit einer Preiserhöhung ausdrücklich bejaht, wenn das Energieversorgungsunternehmen damit ausschließlich gestiegene Bezugskosten an die Kunden weitergibt und dies durch einen geeigneten Nachweis belegt.
Beides trifft in unserem Fall zu. Die an die Berufsgrundsätze der Wirtschaftsprüfer (u.a. §§ 2 und 43 des Gesetzes über die Berufsordnung für Wirtschaftsprüfer) und damit zu Sorgfalt und Wahrhaftigkeit verpflichtete Wirtschaftsprüfergesellschaft WIKOM AG (Humboldtstr. 17, 14193 Berlin) kommt in ihrer neutralen und unabhängigen Ausarbeitung vom 09.08.2006 und 11.10.2006 ausdrücklich zu der Einschätzung, dass unser Unternehmen ausschließlich gestiegene Bezugskosten weitergegeben hat.
Wie sorgfältig das Unternehmen dabei vorgegangen ist, können Sie übrigens persönlich überprüfen: Wir haben dem heutigen Schreiben zu diesem Zweck die Berichte in vollständigem Wortlaut beigelegt.
Da auf diese Weise in der Tag ein dezidierter Nachweis im geforderten Umfang erbracht wurde, besteht jetzt definitiv keine rechtliche Grundlage für die Aufrechterhaltung Ihres Widerspruchs mehr, so dass wir nochmals um Zahlung des noch offen stehenden Betrages in Höhe von .... Euro bis spätestens zum 12.10.2007 bitten dürfen.
Sollten Sie unserer Aufforderung bis zum genannten Termin nicht nachkommen, sähen wir uns leider gezwungen, unsere Forderungen in einem gerichtlichen Verfahren geltend zu machen. Dies würden wir gerne vermeiden.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
--- Zitat Ende ---
Nochmals die Frage an die Experten :
- Ist das alles nur Säbelgerassel oder muss ich mir jetzt wirklich einen Anwalt suchen?
- Muss ich auf das Schreiben nochmal antworten, wenn ich nicht zahle?
Gruß,
Herbert
Cremer:
@hermi,
Sie brauchen nicht darauf zu antworten, sofern Sie richtig mit Musterbrief Widerspruch eingelegt hatten.
Der BGB hatte in einem bestimmten Fall, nicht in Ihrem, für einen Tarifkunden entschieden.
Ich nehme aber an, Sie sind Sondervertragskunde
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