Energiepreis-Protest > EVM Koblenz
Nachzahlungsauffroderung wg. BGH-Urteil
plantoy:
Hallo,
das Schreiben habe ich nicht benutzt, aber ein vergleichbares vom Bund der Energieversorger. Auf das letzte Schreiben habe ich auch nicht mehr reagiert (es enthielt eine Kopie des \"Gutachtens\" der Wikom AG) und warte nun darauf, dass die EVM Klage erhebt.
per aspera ad astra
outlaw:
hallo an alle hier,
also ich habe im nov. 06 die einrede nach 315 geführt,
meine zahlungen auf der basis des für mich günstigsten preises (aug. 04) bei gleichzeitiger mitteilung des verbrauches pro monat gekürzt,
im frühjahr das schreiben \"neuer erdgasliefervertrag\" erhalten, das ich unbeantwortet lies (es bestand für mich keine notwendigkeit darauf zu antworten, da ich keine nachvollziehbarkeit der im schreiben genannten gesetzlichen verpflichtung zur anpassung der verträge an die neue gasgvv gesehen habe)
daraufhin bis heute keine weitere nachricht der evm erhalten (also auch kein \"gutachten\";).
jetzt habe ich die jahresrechnung erhalten und da fällt mir sofort auf, dass die den umrechnungsfaktor von 9,5525 auf 9,5898 verändert haben und im übrigen die erstellung der rechnung anhand der neuen regeln vollzogen haben,ohne dass ich mit der einstufung in den tarif \" komfort 1\" eingewilligt habe (also z.b. geringerer grundpreis bei geringerem verbrauch usw.)
zu allem überfluss muss ich auch von unserem experten jetzt lesen, dass seit der umstellung in diesem jahr fast alle heizgaskunden der evm sondervertragskunden sind und somit doch ein großes problem in bezug auf die durchsetzung unserer interessen vor der tür steht.
es kann doch nicht sein, dass mit einem federstrich und ohne großes aufheben die bedingungen einer großen mehrheit von gasempfängern derart umgestellt werden, dass es künftig schwieriger wird, z.b. die unbilligkeitseinrede auch vor gericht bestandskräftig zu machen bzw zu erhalten.
also bisher wollte ich jetzt so verfahren, dass ich fortfahre mit meinen zahlungen, denen aber meine eigene jahresrechnung unter aufrechterhaltung der einrede gem 315 bgb mitteile und dann abwarte, was geschieht.
ist das jetzt nicht mehr zwecktauglich?
ich bin wie ihr alle daran interessiert, auch ausserhalb dieses forums einen austausch
anzustrengen, um
1. eure vorgehensweise zu erfahren
2. unsere positionen zu stützen.
gruß outlaw
outlaw:
hallo an alle,
also ich bin doch erstaunt, dass sich keiner mit der grundsatzfrage \"tarifkunde-sonderabkommenkunde\" und den daraus resultierenden konsequenzen auseinandersetzt; natürlich in bezug auf unser \"unternehmen\" evm. hintergrund ist der obige, schlichte hinweis unseres hochgeschätzen fachmannes aus der lichterstadt.
also ich war vorher tarifkunde gem. alter avbgasv (1979); demnach unterliege ich dem einseitigen leistungsbestimmungsrechts des evu und kann die einrede nach § 315/3 bgb führen, was ich auch gemacht habe. seit nov 06 kürze ich die rechnungen entsprechend und werde nach erhalt der jahresrechnung meine eigene vorlegen und keine weiteren zahlungen leisten.
nach der im frühjahr angekündigten umstellung der vertragssituation aufgrund \"gesetzlicher verpflichtung\", die ja für \"den kunden viele vorteile bringt\" soll ich jetzt sonderabkommen-kunde sein???
also det kapier\' ich net!
für mich ergibt sich keine geänderte lage. oder liege ich da falsch?
ich werde jedenfalls schriftlich gegen die rechnung und die neue vertragslage in einem zug widersprechen. falls es jemanden interessiert, werde ich das hier einstellen.
gruß outlaw
EVM:
Hallo Mitstreiter, ich habe es mal wieder geschafft seit 2004 erneut zu widersprechen und habe gleichzeitig meinen Abschlag reduziert bis 10/2008. Wann bitte hat EVM Koblenz überhaupt keinen Anspruch mehr auf die seit 2004 theoretisch vollzogenen Erhöhungen ? Kann dieses Spielchen unendlich lange dauern ? Ich bitte um eine Antwort. Gruss EVM
EVM:
Hallo Mitstreiter,
das Jahr 2008 steht kurz vor der Tür und schon geht es wieder munter weiter mit einer weiteren Gespreiserhöhung der EVM Koblenz. Ich werde wir gehabt widersprechen. MfG EVM
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