Energiepreis-Protest > EVM Koblenz

Nachzahlungsauffroderung wg. BGH-Urteil

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Kampfzwerg:
@eislud

Das \"Fass\" und \"meine Nerven\" waren doch nur ironisch und nicht ernst gemeint, ein sorry ist nicht notwendig, bei mir ist alles o.k.   :)
und ich hoffe bei Dir auch! ;)

Ich weiss, dass Du beweglich bist und schätze Dich eben deswegen :]


aber ich dachte, die Ausgangsfrage wäre gewesen:

--- Zitat ---Ich bin Sondervertragskunde der EVM Koblenz:

Sofern es um einen Sondervertrag geht, also die Preisanpassungsklausel als unwirksam gerügt wird, dann sollte hier die dreijährige regelmäßige Verjährungsfrist gelten. Dabei sollte es meines Erachtens gleichgültig sein, was im Widerspruchsschreiben tatsächlich gerügt wurde. Letztlich zählt, was vor Gericht vorgebracht wird. Geht es also vor Gericht um eine unwirksame Preisanpassungsklausel, gilt auch die dreijährige regelmäßige Verjährungsfrist.

Frage: Verjähren Sie nun nach 3 Jahren ? Ja oder Nein ?
--- Ende Zitat ---
und darauf bezog ich mich. Vielleicht habe ich aber auch etwas missverstanden.
Aber egal.
Denn eigentlich meinen wir das selbe: berechtigt heisst das Zauberwort.

Ich würde nur noch einen Schritt weiter vorne ansetzen:
Wenn so etwas vor Gericht landen würde, dann wäre das Thema mit nur einem Satz super schnell vom Tisch: Es besteht kein Anspruch aufgrund ohne Rechtsgrund erhobener Forderung.

Damit würde sich die Frage der Verjährung erst gar nicht mehr stellen.

eislud:
@Kampfzwerg
Ich würde vor Gericht auch Deinen Satz bevorzugen.  :]
Danke und Gruss eislud

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