Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: BFH prüft steuerlichen Querverbund  (Gelesen 12371 mal)

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Offline RR-E-ft

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Offline nomos

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BFH prüft steuerlichen Querverbund
« Antwort #1 am: 23. August 2007, 19:59:45 »
Diese kommende BFH-Entscheidung dürfte  viele kommunale Holding-Gesellschaften interessieren.

Da gibt es ja diverse Konstrukte, die im Wesentlichen das Ziel haben, Steuern zu sparen. Da spart dann die Stadt zu Lasten von Land und Bund. Der Bürger zahlt allerdings immer!

Offline Cremer

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BFH prüft steuerlichen Querverbund
« Antwort #2 am: 24. August 2007, 08:23:15 »
@ Fricke,

da bin ich aber mal gespannt.


Diesen Fall haben wir hier in Bad Kreuznach.
MFG
Gerd Cremer
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Offline RR-E-ft

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BFH prüft steuerlichen Querverbund
« Antwort #3 am: 24. August 2007, 14:31:55 »

Offline Cremer

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BFH prüft steuerlichen Querverbund
« Antwort #4 am: 24. August 2007, 17:04:10 »
@ Fricke,

das ist die frecheste Abzocke, die ich in der letzten Zeit gesehen habe.

Und die Äußerung des Stadtwerkechefs:

Zitat
Der Etat für Marketing und Sponsoring liege bei einem Prozent des Umsatzes – zwei Millionen Euro. Das sei im Vergleich nicht viel.

ist der reinste Hohn.

Hoffentlich setzt sich die Entscheidung des BFH durch

Das treibt meinen Blutdruck wieder hoch, welches nicht gut ist, da ich mich zur Zeit in Reha einer Herz-Kreislaufklinik in Bad Nauheim befinde. :D
MFG
Gerd Cremer
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Offline kamaraba

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BFH prüft steuerlichen Querverbund
« Antwort #5 am: 24. August 2007, 19:54:51 »
@Cremer

Dann aber am Besten über die Zeit in dieser Richtung nichts mehr lesen. ;)
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
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Offline nomos

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Offline RR-E-ft

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BFH prüft steuerlichen Querverbund
« Antwort #7 am: 25. Oktober 2007, 14:56:57 »

Offline nomos

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BFH prüft steuerlichen Querverbund
« Antwort #8 am: 25. Oktober 2007, 18:04:20 »
Auch in der Frage des Querverbundes und der sogenannten Steuervorteile durch  Holdingkonstruktionen  bleibt es also spannend.

Der BFH hat heute die Klage der Holding der 13.000-Einwohner-Stadt Bedburg-Hau am Niederrhein abgewiesen, die eine Verrechnung der Gewinne einer Grundstücksentwicklungsgesellschaft mit den Verlusten einer Bädergesellschaft durchsetzen wollte.

Der Finanzhof erkennt die steuerliche Verrechnung von Gewinnen und Verlusten nicht an, weil der steuerliche Querverbund eine \"verdeckte Gewinnausschüttung\" an die Gemeinde darstelle. Das Hallenbad sei schon immer defizitär gewesen und werde auch in Zukunft Verluste machen. Deshalb würde ein \"ordentlicher und gewissenhafter\" Holding-Geschäftsleiter solche Verluste, die eigentlich die Stadt tragen muss, nicht ständig ausgleichen, so der BFH.

Der Fall betrifft zwar keine kommunalen Stadtwerken und ist nicht unbedingt vergleichbar. Die Begründung hat aber mehr als nur einen steuerlichen Aspekt. Der steuerliche Querverbund und damit auch die Quersubventionen sind mit diesem Urteil in Frage gestellt.

Offline egn

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BFH prüft steuerlichen Querverbund
« Antwort #9 am: 06. März 2008, 10:39:54 »

Offline taxman

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BFH prüft steuerlichen Querverbund
« Antwort #10 am: 07. März 2008, 08:50:25 »
Jeder kann die Überprüfung der steuerlichen Wirksamkeit von Stadtwerkskonstruktionen durch eine Anzeige beim zuständigen Finanzamt erwirken. Die Finanzämter sind verpflichtet allen Anzeigen nachzugehen!

Im übrigen kann eine Anzeige auch anonym erfolgen!

Oder von einem Verbraucherschutzverband wie z. B. dem BdE!
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Offline egn

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BFH prüft steuerlichen Querverbund
« Antwort #11 am: 07. März 2008, 08:57:32 »
Zitat
Original von taxman
Oder von einem Verbraucherschutzverband wie z. B. dem BdE!

Einfach alle Stadtwerke in D anzuzeigen das wäre doch was.  :D

Offline taxman

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BFH prüft steuerlichen Querverbund
« Antwort #12 am: 07. März 2008, 09:25:19 »
Zitat
Original von egnEinfach alle Stadtwerke in D anzuzeigen das wäre doch was.

Gut wäre es, wenn man das ganze mit ein paar konkreten Hinweisen untermauern könnte!

Sicherlich ist es auch so, dass sehr viele steuerlich unbeanstandet sein werden!

Ich wollte nur einen Weg aufzeigen, wie man dieses Urteil eventuell nutzen kann!
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Offline egn

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BFH prüft steuerlichen Querverbund
« Antwort #13 am: 07. März 2008, 09:32:31 »
Zitat
Original von taxman
[Gut wäre es, wenn man das ganze mit ein paar konkreten Hinweisen untermauern könnte!

Sobald die Konstruktion ähnlich der wie oben ist und eine Quersubventionierung erfolgt besteht immer der Verdacht dass die Gelder die zu den defizitäten Betrieben fliessen nicht versteuert wurden.

Zitat
Sicherlich ist es auch so, dass sehr viele steuerlich unbeanstandet sein werden!

Ich wäre mir da nicht so sicher. Die Erfahrung mit anderen Steuertatbeständen zeigt dass die Konstruktionen immer sehr ähnlich sind. Dies liegt häufig daran dass diese Konstruktionen in der einschlägigen Literatur der Steuerberater publiziert werden und jeder nur kopiert.

Zitat
Ich wollte nur einen Weg aufzeigen, wie man dieses Urteil eventuell nutzen kann!

Das war sicher ein interessanter Hinweis. Wenn einem die Stadtwerke zu stark auf den Senkel gehen dann kann man ja mal ...

Offline kamaraba

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BFH prüft steuerlichen Querverbund
« Antwort #14 am: 07. März 2008, 09:44:01 »
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
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