Das, was bei zahlreichen Stadtwerken \"steuerlicher Querverbund\" genannt wird ist letztlich nichts anderes als eine strafbare Steuerhinterziehung. Das Bundesfinanzministerium setzt die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes durch sogenannte Nichtanwendungserlasse einfach außer Kraft, entgegen den Vorgaben der Gewaltenteilung. Das prangerte 2007 ganz stark der Präsident des BFH, Dr. h. c. Wolfgang Spindler, in der Zeitschrift für Deutsches Steuerrecht an. Die Rolle des Bundesfinanzministeriums wird von dem Wirtschaftsstrafrechtler Dr. Volker Gallandi in der Zeitschrift für Rechtspolitik 2008 sogar als \"Staat im Staate\" bezeichnet, weil das Ministerium Rechtsbruch legalisiert und maskiert und dabei Milliardenschäden in Kauf nimmt.
In dem Spezialfall des steuerlichen Querverbundes bei Energiepreisen liegt ein zusätzlicher Verfassungsverstoß vor. Denn die überhöhten Energiepreise bedeuten eine verfassungswidrige Steuererhebung bei den Energieverbrauchern, wie spätestens seit dem Urteil zum sogenannten Steinkohlepfennig klar sein dürfte (Bundesverfassungsgericht am 11. Oktober 1994 unter Aktenzeichen 2 BvR 633/86).
Ausführlich habe ich das Thema in einem Artikel erörtert, der seit kurzem auf der Homepage des Vereins Cleanstate in der Rubrik Energiepreise abgerufen werden kann, siehe
http://www.cleanstate.de/Energiepreise.html. In dem Artikel gibt es weiterführende Links u. a. zu den genannten Urteilen und mit Dank an den Beck-Verlag auch zu dem Artikel von Dr. Gallandi.
Viele Grüße
Lothar Gutsche