Energiebezug > Der Flüssiggas-Tank

Ein Newbie braucht mal euren Rat...

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Eckhard:
Mannomann, hier hat sich ja ganz schön viel getan in meinem Thread...

@Onkel-Olli
Ich habe mich mittlerweile für einen 1,2 Tonner entschieden, da wir sowieso vorwiegend über den Kaminofen heizen und unsere Gasheizung zumindest in der Übergangszeit nur zur Warmwassererzeugung brauchen. Da unser Grundstück nicht so groß ist, macht oberirdisch leider wenig Sinn. Aber das mit dem Abfedern der Mehrkosten durch Eigenleistung bei den Erdarbeiten passt schon. Dass das bei dir mit schriftlichen Angeboten von freien Anbietern geklappt hat, beruhigt mich ungemein. Verrätst du mir vielleicht auch, welche freien Anbieter das bei dir gemacht haben (außer oelbestellung.de), damit ich weiß, wo genau ich für meine nächste Füllung ansetzen kann?

Im Großen und Ganzen teile ich deine Meinung. Wieso sollte eine Wettbewerbsklausel keine juristische Fundierung haben, wenn sie vertraglich festgelegt ist? Und wenn z. B. oelbestellung.de Preisangebote per eMail zur Verfügung stellt und dann noch angibt auch Vertrags-Kunden zu betanken im Falle des Vorliegens einer Freistellung - was soll dann noch passieren? Und wenn man einen Vertrag mit einem renommierten Unternehmen abschließt, so gibt es doch immerhin einen Ruf zu verlieren, weswegen ein seriöser Anbieter es sich 2x überlegt, ob er seinen Kunden über den Tisch zieht und am Ende in einem Forum wie diesem hier sein Fett weg kriegt. Eben WEIL in solchen Foren wie diesem hier vorwiegend diejenigen mit schlechten Erfahrungen und Problemen stecken bleiben! Es kommt einzig und allein auf die Vertragskonditionen an und die sollte man zur Wahrung der eigenen Interessen geschickt verhandeln. Keiner sagt, man soll einen Mietvertrag so unterschreiben wie er ist.

Außerdem kann man ja in den Vertrag noch eine spätere Kaufoption hinzunehmen mit von vornherein festgelegtem Preis für den Tank. So kann man immer noch den anderen Weg einschlagen, falls man merkt, dass der Vertragsanbieter doch nicht so kooperativ ist wie er tut. Nach 2 Jahren ist man ohnehin raus aus dem vertrag und wenn man spätestens zu diesem Zeitpunkt die Kaufoption ausübt, dann sollte man doch aus dem Schneider sein!

Was ist übrigens der Unterschied zwischen einer Öffnungs- und Wettbewerbsklausel?

Auf jeden Fall ist auch die Ansicht der Eigentank-Veteranen hier völlig legitim. Jeder muss seinen Weg finden und das Beste aus seiner Situation machen. Für mich bleibt aus finanziellen Gründen eben erstmal nur die Mietversion. Aber ich werde bei den Vertragskonditionen versuchen das Beste rauszuholen. Vor allem die Wettbewerbsklausel und die spätere Kaufoption auf den Tank. Auch wenn dieser 1. Ansatz von mir der falsche sein sollte, so kann ich immernoch die Not-Abzweigung nehmen. Denn hier gilt dasselbe wie für die Wettbewerbsklausel: Wenn die Kaufoption vertraglich fixiert ist, wieso sollte sie dann keine juristische Gültigkeit haben?!

In diesem Sinne, viele Grüße an alle von Ecki

Watzl:
Papier und Verträge sind geduldig!

Nur ein Beispiel noch.

Wir hatten bei einem freien Händler eine guten Preis bekommen. Diesen hatte ich meinem Bekannten, der vertraglich gebunden war, genannt und er hatte das so an seine Vertragsfirma weitergeben. Stichwort Vertragsklausel. Die Firma hatte zunächst abgewiegelt und erst nachdem ich mich dort eingeschalten habe und vehement auf diese Vertragsklausel gepocht hatte, erlaubt, dass eine anderer in ihren Tank Gas einfüllt.

Zwei Tage später hatte ich einem weiteren Vertragskunden dieser Firma geraten, es genau so zu machen um so an günstiges Gas zu kommen.
Aber das hat trotz derselben Vertragsklausel nicht funktioniert. Ihm wurde nur kurz mitgeteilt, dass diese Firma das nun nicht mehr mache. Grundlage dafür sei ein Beschluss der Hauptverwaltung. Punkt aus Amen!
Man hat ihm schlichtweg sein Recht verweigert. Was kann man in einer solchen Situation machen? Nichts oder zum Anwalt gehen und ein Verfahren anstrengen.

Was also an in einem Fall geklappt hat, das hat zwei Tage später nicht mehr geklappt. Dazu zu sagen ist auch noch, dass das alles passiert ist, bevor die rechtliche Lage hinsichtlich Fremdtanken juristisch stark zu Gunsten der Vertragsleute verschärft wurde.

Seither ist mir kein Fall mehr unter gekommen, wo diese diversen Klauseln in den Verträgen Anwendung gefunden hätten.

Meine Erfahrung ist, dass man zwar schöne Vertragstexte aufsetzt, aber bei der einfachen Umsetzung sich dann doch quer stellt.

Also sollte man sich schon einmal eine gute Rechtsschutzversicherung zulegen, die bei solchen Auseinandersetzungen dann die Kosten übernimmt.



Was ist im übrigen geworden aus den Anfragen bei freien Händlern mit dem Hinweis, dass man selbst vertraglich gebunden sei?

H. Watzl

Onkel-Olli:
Hi Eckard,

schriftliche Angebote habe ich von Lotter Gas und Gasfuchs erhalten. Die lagen jedoch immer über den von http://www.oelbestellung.de genannten Preisen.

Ich hab mich jetzt eigentlich damit arangiert, dass ich den Preis bei oelbestellung checke und mit dem Preisniveau dann bei meinem Händler (Drachengas) vorstellig werde. Das hat bisher reibungslos funktioniert und keinerlei Probleme gemacht.

Noch nie wollte mein Kundendienstler mir den Preis nicht geben und mich zwingen einen höheren Preis zu aktzeptieren.

Eine Wettbewerbsklausel beinhaltet wohl nicht zwangsläufig die Möglichkeit der Befüllung durch einen Fremdanbieter, sondern wohl nur, dass der Händler seine Preissteigerung stichhaltig, nachvollziehbar oder sonst wie begründen muss. Aber so genau kenn ich mich da nicht aus, bin ja kein Anwalt.

Für mich macht eine einfach formulierte, klar nachvollziehbare Regelung mehr Sinn, als jede verklauselierte Rechtsverdrehung. z.B.: Die Firma XY verpflichtet sich Gas zu ortsüblichen Preisen zu liefern. Sollte der Kunde ein Angebot eines anderen Anbieters vorlegen, dann hat Firma XY die Möglichkeit zu selben Preisen zu liefern oder erteilt, bei Ablehnung, eine Freigabe zur Fremdbefüllung binnen Wochenfrist.

Damit hat man seinen Anbieter schon ganz schön im Schwitzkasten, da er sich ja prinzipiell verpflichtet, immer den günstigsten Preis mitzugehen. Denn auch nicht alle freien Anbieter einer Region haben den gleichen Preis! Auch da gibt es durchaus Schwankungen von bis zu 5 Cent.

@ Watzl


--- Zitat ---Seither ist mir kein Fall mehr unter gekommen, wo diese diversen Klauseln in den Verträgen Anwendung gefunden hätten.
--- Ende Zitat ---

 - Meine Vertragsklausel ist am 16.07.2007 zur Anwendung gekommen. Mein Händler hatte mir 0,409 € / Liter geboten und ich habe letztlich 0,389 / Liter bekommen, nachdem ich das Angebot von oelbestellung zugefaxt hatte. Wenn das auch keine Jubelschreie ausgelöst hat, hat es aber dennoch funktioniert.

Leitungskunden wird hier in einer Tour empfohlen, ihr Gutes Recht einzuklagen und Preissteigerungen nicht so ohne Weiteres hinzunehmen. Warum sollte dies ein Tankkunde nicht machen, wenn er eine entsprechende Klausel tatsächlich hat?

Natürlich besteht die Gefahr, dass der Anbieter den Vertrag kündigt, weil er die Klausel z.B. nicht mehr erfüllen möchte und sicher hätte man dann wieder die gleichen Probleme wie zuvor - Mietvertrag oder eigener Tank - aber wenn sich eine renomierte Firma auf eine solche Vertragsklausel einlässt, dann erfüllt sie diese auch und sucht nicht den Rechtsstreit.

Die Fälle wo hier eine Firma streitet, gelegentlich bis \"auf\'s Messer\", da bin ich mir sicher, dass die betroffenen Kunden eben keine solche Öffnungs- oder Günstigkeitsklausel haben.

Die Sache mit der Rechtsschutzversicherung ist eine gute Idee und darüber sollte jeder nachdenken.

Grüße,

Onkel- Olli
der Vertragshai

Watzl:
Onkel Olli hat seinen Preis bisher immer bekommen - von seiner Vertragsfirma. D.h. der Preisanbieter - ölbestellung usw. hat bisher nie ein Geschäft gemacht.

Wie lange würde wohl Onkel Olli immer nur gute Preise liefern aber nie ein Geschäft machen?

Wenn man allzusehr  motzt, dann kündigt die Vertragsfirma und man hat den Salat. Alle Kosten für den Rückbau trägt dann der Mieter. Das kann bei einem eingegrabenen Tank ganz schön ins Geld gehen.

Letztlich muss man also immer streiten, hart verhandeln, sich versuchen durchzusetzen usw.

Welche Geschäftsbeziehung ist denn das eigentlich? Man sollte doch erwarten können, dass man als Vertragskunde, der sein Gas nirgendwo anders kaufen kann, immer einen super Preis bekommen sollte. Schließlich tankt man doch immer wieder alle Jahre oder alle zwei Jahre bei der selben Firma (muss man tanken!).

Bei einem eigenen Tank guckt man sich auch nach Preisen um, aber das ist wesentlich stressfreier. Da ergeben sich auch langjährige Beziehungen, wo man neben guten Preisen auch mit gutem Service versorgt wird. Die Händler stehen einem mit Rat und Tat zur Seite ohne dafür immer gleich die Hand aufzuhalten.

Was ist das also eigentlich für eine sonderbare Geschäftsbeziehung zwischen Gaskunden und deren Vertragshändlern.

Auch bei einem Neubau, bei Finanzierung usw. sollte man sich nicht ohne wirklich genau hinzuschauen, worauf man sich einlässt, einen Vertrag unterschreiben.

H. Watzl

Eckhard:
Also lag ich mit meiner Idee mit der Kaufoption doch gar nicht mal so schlecht!

Für den Fall, dass man so sehr aufmucken muss, dass der Vertrag von Händlerseite gekündigt wird, dann braucht man bloß die Kaufoption auszuüben und schwupps hat man seinen eigenen Tank, keine Rückführungskosten und ist zudem auch noch frei!

Verhandeln muss man in diesem Leben und in diesem Statt sowieso, das steht definitiv außer Frage - ebenso wie die absolute Notwendigkeit eines guten Rechtschutzes!

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