Energiebezug > Gas (Allgemein)

Brennwertfaktor beim Erdgas

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jroettges:

--- Zitat ---So hat sich bereits jetzt in Gerichtsverfahren ergeben...
--- Ende Zitat ---
Hallo Herr Fricke,
kann man dazu irgendwo etwas mehr nachlesen?

@Alle
Mein EVU ist nicht bereit, mir einen amtlichen Nachweis über die Richtigkeit des Wertes zu liefern.

Ich habe für den mir in Rechnung gestellten Brennwertfaktor daher in meinen Unbilligkeitseinwand einbezogen. Er schraubt schließlich den von mir nachprüfbaren Verbrauch in m³ in nicht mehr nachprüfbare kWh-Höhen.

Randy:

--- Zitat ---Original von jroettges

Ich habe für den mir in Rechnung gestellten Brennwertfaktor daher in meinen Unbilligkeitseinwand einbezogen.
--- Ende Zitat ---

Habe ich auch getan und berechne seither meine Jahresrechnung mit Preisen 2004 und Umrechnungsfaktor 10,0 anstelle von 11,...

Randy

RR-E-ft:
@jroettges

Mehr dazu kann man nachlesen in der Verfahrensakte des Landgerichts insbesondere der Anlage B- 8 zur Klageerwiderung vom 24.04.2006 des betreffenden Versorgers (nicht öffentlich). Die am Verfahren beteiligten Kläger können lesen, was da zum Vortrag gebracht wurde.

Wer selbst nicht vor Gericht zieht, sich vor Gericht ziehen lässt, bekommt auch nichts zu lesen. ;)

Mit dem Brennwert wird es sich nicht anders verhalten, was den entsprechenden Vortrag betrifft. Aber vielleicht bequemt sich ja mal einer zu einer nachvollziehbaren Darstellung. Ich selbst habe eine solche noch nie zu Gesicht bekommen.

nkh:
@ RR-E-ft

Zitat: ...teilweise erhebliche Defizite bei der Anwendung bestanden

Wird auch nicht bestritten, beweist aber auch, das es kontrolliert wird und die Einhaltung überwacht wird. Und es gibt auch zahlreiche Unternehmen, sogar die große Mehrheit, wo die Prüfung keine Beanstandungen ergibt. Macht sich aber für die Presse nicht so gut, ist nicht so als Aufmacher geeignet.

Und wir sind uns vollkommen einig, Versorger sollten transparent abrechnen und dem Kunden gegenüber darlegen können, was wie warum abgerechnet wird. Das würde Vertrauen schaffen. So wie einige mit ihren Kunden verfahren, ist Vertrauensbildung schwer.

@ pelikan

Zitat: ## es geht also auch ohne Eichwerte !##

Sicher, aber dieser Abschnitt bezieht sich auf defekte Messgeräte, die keine Werte mehr liefern, natürlich müssen hier Ersatzwerte gebildet werden zur Abrechnung. Was soll man denn sonst machen, wenn z.B. das Zählwerk nicht mehr anzeigt. Diese Ersatzwerte müssen lt. Änderung der G 685 bzw. Beiblatt in jedem Fall einzeln dokumentiert werden und werden dort auch genau im Vorgehen defeniert.

Dieser Absatz ist also vollkommen aus dem Zusammenhang gerissen und hat mit der Ursprungsproblematik nichts zu tun. Und wenn der Gurkenhändler die Waage kaputt hat verkauft er trotzdem weiter....:-)

Und meiner Meinung nach werden Infos zum Brennwert nicht geheimgehalten, sondern die Versorger habe Probleme es verständlich zu erklären. Die Berechnung ist sehr kompliziert und nicht einfach zu vermitteln, was keine Ausrede sein soll, nicht transparent abzurechnen.

RR-E-ft:
@nkh

Wenn es sich leicht erklären ist, spricht nichts dagegen, dass der Versorger eine nachvollziehbare Ermittlung des der aktuellen Abrechnungsperiode zu Grunde liegenden Umrechnungsfaktors im Internet veröffentlicht.

Das ist sicherlich auf weniger aufwendig, als die Sache einzelnen Kunden auf Nachfrage darzulegen.

Mich würde es freuen, wenn Sie für Ihren Bereich eine solche Veröffentlichung im Internet anbringen, uns sodann darauf verweisen, so dass für andere Versorger als leuchtendes Beispiel darauf verwiesen werden kann.

Offensichtlich sind einige Stadtwerke auch besser als andere in der Lage, transparente und dem § 42 Abs. 6 EnWG entsprechende Verbrauchsabrechnungen Strom zu erstellen.

Warum andere diese Transparenz scheuen, ist nicht nachvollziehbar.

Auch bei den Gasabrechnungen sollte es möglich sein, die Netzentgelte transparent gesondert auszuweisen. Eine entsprechende Regelung befindet sich im Gesetzgebungsverfahren.

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