Energiebezug > Gas (Allgemein)

Brennwertfaktor beim Erdgas

<< < (7/15) > >>

Cremer:
@nkh,

die Stadtwerke Kreuznach haben einen Röhrengasspeicher zur Zwischenlagerung.

Damit können die SW KH den Brennwert, wie H. Fricke schreibt, vergleichmäßigen, zwar im engen Rahmen, aber immerhin.

Wie Sie schreiben übernehmen die Endverteiler (Stadtwerke) in der Regel den übermittelten Brennwert vom Vorlieferant (hier Saar-Fern-Gas) und messen nicht selbst.

Dies setze ich auch hier voraus.

Die SW KH haben erst kürzlich in der Tagespresse mitgeteilt, dass sie Luft beimengen.

Ob die Aussage (Interview) so korrekt von der Presse wiedergeben wurde oder nicht, mag  dahingestellt sein.

Als Kunde nehme ich daher an, das die SW KH Luft beimengen.

Und bewiesen ist auch, dass Verkaufsmengen größer sein können als Bezugsmengen, siehe Bericht Eichdirektion Sachsen

RR-E-ft:
@nkh

Das gesamte Arbeitsblatt G 685 beruht darauf, aus Kostengesichtspunkten teilweise auf Messungen zu verzichten und statt auf konkrete Messwerte auf nach bestimmten Verfahren ermittelte Werte abzustellen.

Es handelt sich somit  systembedingt um Näherungswerte, die nicht mit den Werten exakt übereinstimmen können, die man messen würde.

Schwerpunktaktion der Eichbehörden

Festgestellte Abweichungen Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen 2004

nkh:
Das Arbeitsblatt unterscheidet wohl noch in verschiedene Kundengruppen, wobei gewisse Anforderungen an die eingesetzten Geräte nach Versorgungsdrücken gestellt werden. Die \"Näherungswerte\" sind Ersatzwerte, die wie sie richtig sagten zur Vereinfach der Abrechnung genommen werden.

Hierbei handelt es sich um die Gastemperatur, die mit 15 Grad Celsius angesetzt wird, den Normluftdruck für Deutschland mit 1013,25 mbar und um Höhenzonen, in den der Luftdruck nach einer allgemein anerkannten Formel umgerechnet wird auf die Höhe. Dieses sind aber keine Geheimnisse.

Was ich noch nicht sehe sind die Gestaltungsspielräume, die man hierdurch haben könnte. Die Werte sind vorgegeben und unterliegen keinen Spielräumen. Man nimmt diese oder tatsächliche.

Desweiteren kann es doch nicht wirklich gefordert werden, das bei jedem Endabnehmer eine Temperaturmessung und Luftdruckmessung erfolgt. Wer soll bezahlen? Der Kunde?

Ersatzwerte werden z.B. auch zur Eichung von Tankstellen genommen, da auch hier das Benzin bei unterschiedlichen Temperaturen unterschiedliche Volumina hat. Eine Abrechnung sollte fair, aber auch händelbar sein.

Pelikan:
moin moin,

aus 3. Beiblatt zum DVGW-Arbeitsblatt G685
\"Ersatzwertbildung von abrechnungsrelevanten Gasdaten\"

\"..Anforderungen... festlegen...falls Messwerte der verwendeten geeichten Geräte...fehlen oder fehlerhaft sind. In diesem Fall dürfen anstelle der Messwerte geeichter Geräte Ersatzwerte für die Gasabrechnung verwendet werden..sofern die Anforderungen eingehalten werden.\"

## es geht also auch ohne Eichwerte !##

Und... jeder kleine Gurkenhändler muss eine Waage haben und diese kalibrieren lassen, aber die größeren Energielieferanten....

Es gab mal eine Fernsehshow mit dem Titel: schätzen Sie mal...

Die Stadtwerke werden schon wissen, warum Infos zum Brennwert so geheim gehalten werden.

Mit Gruß vom
Pelikan.

RR-E-ft:
@nkh

Die Auswertung der Eichbehörden hatte ergeben, dass die Bestimmungen des Arbeitsblattes G 685 oft icht eingehalten wurden, teilweise erhebliche Defizite bei der Anwendung bestanden.

Für den Kunden ist nur wichtig, dass ihm sein Versorger ausgehend von einem Messwert bis zu dem Umrechnungsfaktor, welcher auf der Verbrauchsabrechnung erscheint, nachvollziehbar Schritt für Schritt darlegt, wie sich das eine aus dem anderen ergibt. Das sollt nicht schwer sein.

Und eben dazu scheinen viele Gasversorger nicht in der Lage, jedenfalls tun sie so und speisen den Verbraucher statt dessen auf Nachfrage damit ab, dass alles seine Richtigkeit habe und die Eichbehörden darüber wachen.

Und das ist eben zu einfach und wird dem Anliegen des Kunden keinesfalls gerecht.

Es müsste doch wohl vollkommen unproblematisch möglich sein, dass der jeweilige Gasversorger diese Darlegung für die jeweilige Zeitperiode Schritt für Schritt darstellt und diese detailliert nachvollziehbare Erläuterung den Verbrauchern, die dies wünschen, zusätzlich zur Jahresverbrauchsabrechnung diese übergibt, um ggf. auch dazu noch Nachfragen des Kunden zu beantworten.

Allein weil dies nicht so praktiziert wird, lässt dies gerade Raum für viele Spekulationen.

Auf Vertrauen der Kunden möge man nicht bauen, nachdem dieses oftmals leichtfertig verspielt wurde.

So hat sich bereits jetzt in Gerichtsverfahren ergeben, dass Bezugskostensenkungen um 0,28 Cent/ kWh (netto) in IV/03, I/04 nicht an die Kunden weitergegeben wurden, zum 01.09.2004 Gaspreise wegen angbelich zwischenzeitlich gestiegener Bezugskosten sodann um 0,40 Cent/ kWh erhöht wurden, obschon die resultierende Bezugskostensteigerung ab dem 01.10.2004 bis zum 01.01.2005 lediglich 0,0329 Cent/ kWh (netto) betrug.

Ich rede dabei von einem großen Gasversorgungsunternehmen, welches maßgeblich am eigenen ostdeutschen Vorlieferanten beteiligt ist und dessen Vorstandsvorsitzener zum Energiemanager des Jahres gekürt wurde und  nebenbei noch VDEW- Präsident ist.

Wenn das schon bei so honorigen Unternehmen der Fall ist, was steht dann erst bei Stadtwerken zu besorgen, denen der Stadtkämmerer mit Finanzbedarf für den öffentlichen Nahverkehr oder ein Schwimmbad im Nacken sitzt......

Darf´s ein bisschen mehr sein?

Eigentlich nicht.

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln